Hallo zusammen! Wenn du dir die Frage stellst, wann du im Garten arbeiten darfst, bist du hier genau richtig! In diesem Artikel werden wir uns anschauen, wann die beste Zeit ist, im Garten zu arbeiten und wie du das Beste aus deiner Gartenarbeit machen kannst. Also, worauf wartest du noch? Lass uns loslegen!
In der Regel darfst du im Garten arbeiten, sofern es das Wetter zulässt und du nicht in einem Bundesland wohnst, das eine Ausgangssperre verhängt hat. Achte aber darauf, dass du immer Abstand zu anderen Personen hältst und die allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregeln einhältst.
Lärm- und Gartengeräte-Verbot nach LImSchG & 32 BImSchV
Du musst in Deinem Wohngebiet wissen, dass es Nachtruhezeiten gibt. So ist es nach dem Landesimmissionsschutz-Gesetz (LImSchG) verboten, von 22 Uhr abends bis 6 oder 7 Uhr morgens Lärm zu verursachen. Sonnabends greift die verlängerte Ruhezeit von 22 Uhr bis 24 Uhr am Sonntag. Außerdem ist es nach der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32 BImSchV) verboten, an Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 20 Uhr bis 7 Uhr morgens mit Gartengeräten zu arbeiten. Damit soll ein Rücksicht auf Deine Nachbarn genommen werden.
Baustellen-Arbeit: 7-20 Uhr – Nachtruhe beachten!
Du darfst auf Baustellen in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr mit Maschinen arbeiten. Allerdings kann es vorkommen, dass kurzfristig sehr laute Maschinen wie Kettensägen oder Kreissägen zum Einsatz kommen. Hier gilt es, besonders auf Nachtruhe zu achten, denn in vielen Regionen ist eine Arbeit mit solchen Maschinen nach 18:00 Uhr verboten. Achte deshalb darauf, dass du deine Maschinen so einsetzt, dass du niemanden störst und die Nachtruhe eingehalten wird.
Gartenarbeit im Februar: Wann ist es sicher loszulegen?
Wenn du im Februar das Gefühl hast, dass es nicht mehr schneien und auch keine Bodenfrost mehr geben wird, kannst du vorsichtig mit deiner Gartenarbeit anfangen. Aber achte bitte darauf, dass es nicht zu früh ist. Wenn es noch Schnee oder Bodenfrost gibt, dann solltest du noch warten, egal ob es schon März ist oder nicht. Um sicherzugehen, dass du keine Pflanzen oder Unkräuter pflanzt, die dann doch noch Schaden nehmen könnten, halte ein Auge auf die Wettervorhersage. Wenn du denkst, dass die Temperaturen steigen und es keine Gefahr mehr für deine Pflanzen gibt, dann leg los.
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Mehr InformationenGartenarbeit: Durchschnittlicher Stundensatz von 10-35 Euro
Der durchschnittliche Stundensatz für Gartenarbeit hängt davon ab, wer die Arbeit erledigt. Wenn ein Schüler oder eine studentische Hilfskraft die Arbeit übernimmt, liegt der durchschnittliche Stundensatz zwischen 10 und 35 Euro. Unkraut jäten oder Rasenmähen werden dabei mit etwa 10 bis 20 Euro pro Stunde vergütet. Dazu kommen noch andere Arbeiten wie Gartengeräte reinigen, Hecken schneiden, Blumen pflanzen und Blätter zusammenharken, die je nach Aufwand und Komplexität mit einem höheren Stundensatz vergütet werden.
Strauchschnitt: Mildes Wetter im Frühjahr nutzen
Der beste Zeitpunkt zum Strauchschnitt ist im zeitigen Frühjahr. Dabei solltest Du auf ein mildes Wetter achten. Je nach Klima und Witterung ist zwischen Januar und März die richtige Zeit für den Strauchschnitt. Natürlich kannst Du auch im Herbst Sträucher schneiden, aber dann sind die Pflanzen stärker frostgefährdet und blühen nicht so ausgiebig. Nach dem Schnitt ist es wichtig, dass Du das Schnittgut gut entsorgst und die Sträucher sofort wieder gut wässerst und mit organischem Dünger versorgst. So kannst Du sicherstellen, dass die Sträucher wieder gut wachsen und schöne Blüten tragen.
Geräte- und Maschinenlärm an Sonntagen: Verbot und Ausnahmen
Für Sonntage gilt das ganze Jahr über das Verbot der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Klingt zwar streng, ist aber so. An Sonntagen solltest du dieses Verbot beachten. Denn Sonntagstag ist in Deutschland als Tag der allgemeinen Arbeitsruhe eingestuft. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Gartenarbeiten, die gewerbsmäßig ausgeübt werden. Wichtig ist dabei, dass die Gartenarbeiten die Öffentlichkeit nicht stören. Also achte auf deine Nachbarn und halte die Lärmbelästigung so gering wie möglich.
Gartenverschönerung: Beschneiden von Hecken, Zäunen und Gebüschen verboten (1. März-30. September)
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Du willst deinen Garten verschönern und überlegst, ob du Hecken, lebende Zäune und Gebüsche schneidest? Dann solltest du vorher wissen, dass dies in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nach dem Bundesnaturschutzgesetz (Paragraf 39) verboten ist. Denn in Hecken, lebenden Zäunen und Gebüschen leben sehr viele Tiere und Pflanzen, die durch das Beschneiden geschädigt werden können. Deshalb sind solche Arbeiten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September untersagt. In dieser Zeit findet nämlich die Brutzeit der Vögel statt und in den Gehölzen werden Nistmöglichkeiten und Schutzräume für sie geschaffen. Damit die Tiere ungestört brüten können und die Schutzräume bestehen bleiben, ist es wichtig, dass in dieser Zeit nicht geschnitten wird.
Bundesnaturschutzgesetz: Heckenschnitt verboten bis September
Du hast schon mal von dem Bundesnaturschutzgesetz gehört? Cool, dann weißt Du schon, dass von März bis September das Schneiden von Hecken verboten ist. Aber nicht nur das Schneiden ist tabu, sondern auch das Roden, Zerstören und starke Zurückschneiden. Also, wenn Du eine Hecke hast, dann lass sie in Ruhe und schneide erst wieder ab Oktober. Denn nicht nur Hecken, sondern auch Wallhecken, Gebüsche, Röhricht- und Schilfbestände dürfen nicht angetastet werden. Damit schützt das Gesetz die Natur und die Tiere. Lasse also alles, wie es ist und genieße die schöne Landschaft.
32 BImSchV: Schutz vor Lärm in Wohn- und Schutzgebieten
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – kurz 32 BImSchV – soll vor allem die Menschen in Wohn- und anderen schutzbedürftigen Gebieten vor Lärm schützen. Daher ist das Betreiben von Baumaschinen an Sonn- und Feiertagen gar nicht erlaubt. An Werktagen hingegen darf in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht gearbeitet werden. Dies ist auch in der Nachtruhe zu beachten, um Anwohner und andere schutzbedürftige Personen zu schützen und ihnen eine angemessene Ruhe zu ermöglichen.
Freischneider Benutzung: Unter 18 & 15 Jahren?
Du solltest Freischneider, auch wenn sie mit Metallwerkzeugen ausgestattet sind, nicht bedienen, wenn Du unter 18 Jahren bist. Es sei denn, Du machst eine Ausbildung und hast die fachkundige Aufsicht eines Erwachsenen. Personen unter 15 Jahren dürfen keine Freischneider benutzen. Wenn Du jünger bist, dann musst Du einen Erwachsenen bitten, Dir bei der Arbeit zu helfen. Sei immer vorsichtig, wenn Du mit Freischneidern arbeitest und trage Schutzkleidung, um Verletzungen zu vermeiden. Auch solltest Du die Bedienungsanleitung vor der Benutzung durchlesen.
Lärmschutzregeln: Benzinmotorsäge an Sonn-/Feiertagen nicht benutzen
Du darfst deine Benzinmotorsäge an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag über nicht benutzen. An Werktagen musst du deine Säge zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens nicht in Betrieb nehmen. Samstags gilt ebenfalls als Werktag, das bedeutet, dass dein Nachbar ab sieben Uhr morgens wieder sein Brennholz zersägen darf. Es ist wichtig, die Lärmschutzregeln einzuhalten, damit alle Menschen in der Nachbarschaft ihre Ruhe haben.
Geräte & Maschinen in Wohngebieten: Ruhezeiten beachten
Du darfst Geräte und Maschinen in Wohngebieten werktags, also von Montag bis Samstag, nur zwischen 07 und 20 Uhr benutzen. An Sonn- und Feiertagen ist es gesetzlich leider nicht erlaubt. Außerdem gibt es in der Stadtordnung manchmal auch weitere Ruhezeiten, die du beachten musst. Also achte darauf, dass du deine Geräte und Maschinen zu den vorgeschriebenen Zeiten nutzt, damit du mit deinen Nachbarn und der Nachbarschaft im Gleichklang bist.
Vermeide Streit mit Nachbarn: Hältst Du Dich an Hausordnung & Nachbarschaftsrecht?
Weitere Streitthemen unter Nachbarn sind Gerüche und Haustiere. Es kann sein, dass auch das Grillen gemäß der Hausordnung in Deinem Mietshaus untersagt ist. Auch das Halten von Haustieren kann zu Spannungen zwischen den Nachbarn führen. Schließlich darf von den Tieren weder Geruch noch andere Belästigungen ausgehen. Wenn Du ein Haustier hast, solltest Du Dich deshalb immer vorher mit Deinen Nachbarn absprechen und Dein Tier entsprechend erziehen. Es ist wichtig, dass Du Dich an die Hausordnung und das Nachbarschaftsrecht hältst, um unangenehme Situationen zu vermeiden.
Mieter: Lärm durch Kinder in der Mietwohnung? So gehst Du vor
Du hast ein Problem mit Kinderlärm in Deiner Mietwohnung? Dann musst Du als Mieter zuerst Deinen Vermieter informieren und ihn auffordern, die Lärmbelästigung zu beenden. Sollten die Lautstärke und der Radau über das übliche Maß hinausgehen, das mit Kindern in Wohnungen einhergeht, ist es Dir möglich, Deine Mietzahlungen zu mindern. Allerdings musst Du dem Vermieter zuvor die Möglichkeit geben, die Ruhestörung zu beheben.
Ruhige Zeiten im eigenen Haus – Gesetzesvorgaben beachten
Wenn ihr in eurem Haus wohnt, solltet ihr euch an die Ruhezeiten halten. Sonn- und Feiertage sowie die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr sind gesetzlich geregelt. Während der Mittagsruhe solltet ihr in eurem Haus keine lauten Geräusche machen, denn zwischen 13 Uhr und 15 Uhr ist gesetzlich vorgeschriebene Ruhe. Damit ihr euch an diese Zeiten halten könnt und niemanden stört, ist es wichtig, dass ihr sie kennt und einhaltet. Denn schließlich möchte man selbst auch gerne seine Ruhe haben. Also denkt immer daran: In eurem Haus sollte man sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten halten.
Ruhezeiten für Lärmerzeugung beachten | 50 Zeichen
Du musst Dich an bestimmte Ruhezeiten halten, wenn Du lärmerzeugende Geräte wie Rasenmäher, Rasentrimmer oder Kantenschneider verwenden willst. An Sonn- und Feiertagen darfst Du diese Geräte den ganzen Tag nicht betreiben. An Werktagen musst Du die Zeit zwischen 7 und 20 Uhr beachten. Um die Umgebung und die Nachbarn nicht zu stören, solltest Du Dir diese Zeiten gut einprägen.
Achte auf Nachtruhe: 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
Du solltest darauf achten, dass du zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht zu laut wirst. Besonders an Samstagen gilt, dass du deine Musik dann leiser stellst, keine Feierlichkeiten veranstaltest, deinen Hund nicht zu laut bellen lässt oder Maschinen benutzt. Auch dann muss um 22 Uhr Ruhe herrschen, als würde es ein Werktag wäre. Halte dich also an die Regeln und achte auf die Nachtruhe!
Gartenmähen in Wohngebieten: Wann ist es erlaubt?
Du hast vor, deinen Garten zu mähen? Dann solltest du wissen, dass das Mähen in Wohngebieten an Werktagen erlaubt ist, allerdings nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist das Mähen jedoch ganztägig verboten. Auch in Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten ist das Mähen nicht erlaubt. Beachte also bitte, dass du deinen Garten nur an Werktagen mähen darfst, an den anderen Tagen solltest du darauf verzichten.
Salat im Frühbeet aussäen: Jetzt schon leckere Saison sichern
Es ist jetzt endlich Zeit, im Frühbeet die Kohlgewächse auszusäen. Du kannst zum Beispiel Pflücksalat und Blattsalat aussäen. Aber auch vorgezogene Salat-Jungpflanzen lassen sich jetzt schon im Freien pflanzen. Damit kannst du dir schon früh eine leckere Salatsaison sichern. Wenn du eine geschützte Anzucht bevorzugst, kannst du die Salat-Jungpflanzen auch im Frühbeet aussäen. Dazu benötigst du lediglich ein wenig Geduld. Denn auch diese Salate wachsen nur, wenn sie regelmäßig gegossen und gelüftet werden.
Schlussworte
Du darfst im Garten arbeiten, solange das Wetter es zulässt. Wenn es zu regnen anfängt oder zu kalt wird, solltest du lieber nach drinnen gehen und ein anderes Mal weitermachen. Auch wenn die Sonne zu stark ist, solltest du lieber eine Pause machen und später weitermachen. Viel Spaß beim Gärtnern!
Fazit: Es ist wichtig, die Gesetze in deinem Gebiet zu kennen, bevor du im Garten arbeitest, um sicher zu gehen, dass du alles richtig machst. Wenn du dir unsicher bist, kannst du immer noch deine Gemeindeverwaltung kontaktieren, um mehr Informationen zu erhalten. So kannst du sicherstellen, dass du alles richtig machst und keine Strafen riskierst.