Du möchtest deinen Garten verschönern und fragst dich, was du als Mieter dort verändern darfst? Keine Sorge, das klären wir jetzt. In diesem Artikel erklären wir dir, wie du deinen Garten für euch schön gestalten und dabei trotzdem die Regeln einhalten kannst. Also lass uns loslegen!
Der Mieter darf im Garten grundsätzlich nur solche Dinge verändern, die im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt sind. In den meisten Fällen bedeutet das, dass Du nur kleinere Veränderungen vornehmen darfst, z.B. Gartenmöbel oder Dekorationen. Wenn Du größere Veränderungen vornehmen möchtest, musst Du vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen.
Bauliche Veränderungen an der Mietsache: Einwilligung des Vermieters erforderlich
Du darfst als Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen. Dabei kann es sich beispielsweise um das Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, das Erstellen von Mauerdurchbrüchen oder den Einbau einer Etagenheizung handeln. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen: Geringfügige Veränderungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs sind davon ausgenommen. So hast Du die Möglichkeit, Deine Wohnung nach Deinen eigenen Wünschen anzupassen, ohne dafür die Zustimmung Deines Vermieters einholen zu müssen.
Duldungspflicht: Warum Mieter dem Vermieter keine Steine in den Weg legen sollten
Du kennst bestimmt die Duldungspflicht, die ein Mieter gegenüber seinem Vermieter hat. Damit ist gemeint, dass der Mieter Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen hinzunehmen hat, die der Vermieter durchführt. Dazu gehört beispielsweise das Anbringen von Dämmungen, neue Fenster, neue Heizungsanlagen oder auch Schallschutzmaßnahmen. Der Mieter darf die Arbeiten weder behindern noch verhindern. Er muss auch mit den Nebenerscheinungen wie Lärm, Schmutz, Erschütterungen, aber auch dem Abschalten von Strom, Wasser oder Heizung für die Dauer der Arbeiten leben. Daher ist es wichtig, dass du als Mieter die Duldungspflicht einhältst. Dadurch ermöglichst du es deinem Vermieter, die Wohnung in einem guten Zustand zu halten. Auch für dich selbst ist es vorteilhaft, denn so bist du vor Schäden und Mängel an deinen Sachen geschützt und kannst von einem angenehmen Wohnklima profitieren.
Gartenarbeiten als Mieter: Einfach & Freude machen
Du als Mieter bist dazu verpflichtet, einfache Gartenarbeiten zu erledigen. Dazu zählen unter anderem das Mähen des Rasens, Unkraut entfernen, Laub beseitigen oder das Umgraben und Pflegen von Beete. Es werden dabei aber keine Fachkenntnisse gefordert, noch müssen dafür hohe Kosten aufgewendet werden. Diese Gartenarbeiten sind zwar mit ein wenig Zeit und Mühe verbunden, machen aber auch viel Freude und sorgen dafür, dass der Garten immer schön und gepflegt aussieht.
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Mehr InformationenGartenarbeit: Tipps zur gelungenen Gartengestaltung
Guten Morgen! Am Werktag darfst Du ab 7 Uhr morgens mit der Gartenarbeit beginnen. Allerdings solltest Du bedenken, dass Geräte wie Laubbläser, Laubsauger, Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider erst ab 9 Uhr in Gebrauch genommen werden dürfen. Damit alle Ruhe haben, solltest Du die Mittagsruhe von 15 Uhr bis 15 Uhr einhalten. Für alle, die einen grünen Daumen haben und viel Wert auf Ordnung im Garten legen, ist das ein wertvoller Tipp!
Veränderungen im Garten: Was du wissen musst, wenn deine Nachbarn eine Baugenehmigung bekommen
Du bekommst Post, wenn deine Nachbarn eine Baugenehmigung bekommen. Das bedeutet, dass ihr euch darauf gefasst machen müsst, dass sich euer Grundstück und euer Garten verändern werden. Es ist nicht immer einfach, mit neuen Nachbarn klarzukommen, vor allem wenn sie euch euer letztes Refugium im Garten nehmen. Aber wenn eine Behörde eine Baugenehmigung erteilt, kannst du nichts dagegen machen. Es ist auch keine Frage der Privatsphäre, denn du hast keinen Anspruch darauf, dass dein Garten ein Ort völliger Abgeschiedenheit ist. Daher musst du akzeptieren, dass deine Nachbarn bauen dürfen.
Gartenpflege als Mieter: Verantwortung des Vermieters
Als Mieter hast du die Pflicht, den Garten in Schuss zu halten. Dazu gehört das Mähen des Rasens und das Entfernen von Unkraut. Aber sei gewarnt: Wenn du zu schwerwiegenden Arbeiten wie dem Fällen oder Beschneiden von Bäumen greifst, liegt die Verantwortung beim Vermieter. Für solche Arbeiten ist eine fachmännische Ausführung erforderlich, um sicherzustellen, dass es nicht zu schwerwiegenden Schäden am Garten oder an Nachbargrundstücken kommt. Auch wenn du bei solchen Arbeiten helfen möchtest, ist es ratsam, vorher den Vermieter zu kontaktieren und ihn um Rat zu fragen.
Gartenpflege in Mietverträgen: Alles, was du wissen musst
Du musst in deinem Mietvertrag nicht immer alles ganz genau stehen haben. Meistens steht dort nur pauschal, dass du den Garten pflegen musst. Damit ist gemeint, dass du alle Arbeiten übernehmen musst, die ohne großen Aufwand und ohne Spezialgeräte erledigt werden können. Das kann zum Beispiel das Jäten von Unkraut, die Laubbeseitigung oder auch das Rasenmähen sein. Je nach Größe des Gartens kann es auch sein, dass du den Rasen regelmäßig düngen oder Hecken und Sträucher schneiden musst. Auch die Bepflanzung gehört dazu – denn schließlich soll der Garten auch schön aussehen.
Mieter müssen Fällung morschen Baumes bezahlen? Ja, laut BGH-Urteil!
Du fragst Dich, ob der Vermieter Dir die Kosten für die Fällung eines morschen Baumes auf die Mieter umlegen darf? Die Antwort lautet ja, denn am Bundesgerichtshof ist das Urteil gefällt worden, dass der Vermieter die Kosten grundsätzlich auf die Mieter umlegen darf. Dabei ist es egal, ob die Baumfällarbeiten explizit in der Betriebskostenverordnung erwähnt sind oder nicht. Im Normalfall ist es aber so, dass dort lediglich die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen erwähnt wird. Dies bedeutet aber nicht, dass der Vermieter die Kosten nicht auf die Mieter umlegen darf. Wenn der Baum also morsch ist und eine Gefahr darstellt, solltest Du nicht zögern und den Vermieter um eine Fällung bitten. Die Kosten werden dann höchstwahrscheinlich auf die Mieter umgelegt.
Gartenpflege: Rasenmähen, Unkrautjäten und mehr – Vermieter ist für Baumschnitt zuständig
Du hast einen Mietvertrag unterschrieben, der die Gartenpflege auf deine Schultern legt? Dann musst du dich nur um einfache Arbeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten oder Laub entfernen kümmern. Denn das Amtsgericht Würzburg (Az 13 C 779/17) entschied, dass du nicht verpflichtet bist, das Schneiden von Bäumen und Sträuchern zu übernehmen. Dafür ist der Vermieter zuständig. Denk aber daran, dass du regelmäßig deinen Garten pflegen solltest, um ihn gepflegt zu halten und die Nachbarschaft nicht zu stören. Dazu gehört auch das Beschneiden von Ästen, wenn sie sich zu nah an den Wegen befinden und auf dein Grundstück hängen. Außerdem solltest du aufpassen, dass dich Unkraut und Wildwuchs nicht überrennen. Wenn du regelmäßig den Garten pflegst, wirst du viel Freude an deinem Garten haben.
Garten verschönern: Pflanzen anbauen nach BtMG
Du möchtest Deinen Garten mit nützlichen Pflanzen verschönern und hast Dir schon viele Pflanzen überlegt? Dann gibt es ein paar Regeln, an die Du Dich halten musst. Bevor Du Pflanzen anbauen kannst, musst Du Dir überlegen, ob sie unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. Dazu gehören beispielsweise Schlafmohn, Azteken-Salbei oder auch THC-haltiger Hanf. Da es sich hierbei um illegale Pflanzen handelt, darfst Du sie ohne Genehmigung nicht anpflanzen. Wenn Du Dich an das BtMG hältst, kannst Du aber ganz legal eine Vielzahl von Kräutern, Blumen und Gemüse anpflanzen und so Dein Garten schön gestalten.
Mieterrecht: Sichtschutz in Wohnung errichten – Zustimmung Vermieter erforderlich?
Du möchtest in Deiner Wohnung einen Sichtschutz errichten? Dazu benötigst Du in der Regel die Zustimmung Deines Vermieters. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um eine bauliche Veränderung handelt, die das Erscheinungsbild des Mietanwesens beeinträchtigen könnte. Außerdem solltest Du Deinen Mietvertrag genau durchlesen, denn dort könnte eine Klausel enthalten sein, die ein Zustimmungsrecht Deines Vermieters vorsieht. Also unbedingt vorher abklären, ob Du die Zustimmung des Vermieters benötigst!
Grundsteuer auf Mieter umlegen – Was muss der Vermieter tun?
Du hast eine Wohnung oder ein Haus gemietet und fragst dich, ob der Vermieter die Grundsteuer auf dich umlegen kann? Es ist wichtig zu verstehen, dass die Grundsteuer laut der Betriebskostenverordnung eine umlagefähige Nebenkostenart ist. Das bedeutet, dass der Vermieter sie komplett auf die Mieter umlegen kann. Außerdem können Vermieter die Grundsteuer steuerlich geltend machen. Allerdings nur dann, wenn das Gebäude vermietet ist. Damit Vermieter die Grundsteuer als Betriebsausgabe geltend machen können, müssen sie ein Gewerbe anmelden.
Mieter: Was sind die Nebenkosten und welche Kosten übernehme ich?
Die Nebenkosten, die ein Mieter zu bezahlen hat, sind meistens Kosten für Wasser, Strom, Gas, Heizung, Müllabfuhr und ähnliche Dienstleistungen. Diese Kosten können bei einem Mietvertrag genau vereinbart werden, sodass die jeweilige Kostenbelastung des Mieters vorhersehbar ist. Allerdings können auch Kosten entstehen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können, beispielsweise wenn ein Nachbar eine neue Heizungsanlage benötigt. Aber auch Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Gebäude, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen können nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Zudem muss der Mieter auch keine Verwaltungskosten, Bankgebühren, Porto, Zinsen oder Telefonkosten zahlen.
Was sind Einbauten? Einrichtungsgegenstände für Komfort & Funktionalität
Du hast schon mal von Einbauten gehört, aber weißt nicht genau, was das ist? Einbauten sind fest mit einem Bauwerk verbundene Einrichtungsgegenstände, die den Komfort und die Funktionalität eines Gebäudes verbessern sollen. Dazu gehören beispielsweise Sitz- und Liegemöbel, Schränke, Regale, Orientierungstafeln, aber auch Wirtschaftsgegenstände in Außenanlagen wie Wegweiser, Fahrradständer oder Pflanzenhalter. Sie werden in der Regel für einen bestimmten Zweck hergestellt und sorgen dafür, dass die Menschen sich in einem Gebäude wohlfühlen und sicher orientieren können.
Umbauen? Bauliche Veränderung gemäß WEG beachten
Du willst dein Wohnhaus umbauen? Dann musst du wissen, dass diese bauliche Veränderung gemäß § 22 Abs 1 Satz 1 WEG bezeichnet. Das heißt, dass jede Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums, die vom früheren ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes abweicht und nicht als ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung anzusehen ist, als bauliche Veränderung gilt. Wenn du also dein Haus umgestalten willst, musst du diese bauliche Veränderung beachten. Da dies eine ziemlich komplexe Rechtslage ist, solltest du dir vorher einen Experten zur Seite holen, der dich bei der Umsetzung deines Vorhabens unterstützt.
Verändere die Optik deiner Wohnung – Gedanken & Optionen
Du hast deine Wohnung endlich gekauft und möchtest die Optik verändern? Dann gibt es mehrere Möglichkeiten, die du in Betracht ziehen kannst.
Eine Möglichkeit ist eine bauliche Veränderung, wie zum Beispiel das Zusammenfassen mehrerer Gemeinschaftsräume, wie zum Beispiel im Keller. Aber auch der Anbau eines Balkons oder die Errichtung eines Wintergartens sind einige Optionen, die du in Betracht ziehen kannst.
Damit du dir einen Überblick verschaffen kannst, welche Veränderungen möglich sind, empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. So kannst du sichergehen, dass dein Vorhaben rechtlich möglich ist und du dir keine Gedanken über potenzielle Bauvorschriften machen musst.
Darf man in der Mietwohnung Pflanzen aufstellen?
Du fragst dich, ob du in deiner Mietwohnung Pflanzen aufstellen darfst? Das kommt ganz auf die Einwilligung des Vermieters an. In den Mieträumen kannst du Blumen und Pflanzen beliebig oft und in beliebiger Art und Anzahl aufstellen, solange du das Eigentum des Vermieters nicht beeinträchtigst. Achte also darauf, dass du Pflanzen nicht an den Wänden oder an den Möbeln befestigst und dass die Pflanzen nicht zu groß werden. Wenn du deinem Vermieter mitteilst, dass du Pflanzen aufstellen möchtest, kann es sein, dass er dir auch noch andere Bedingungen macht – zum Beispiel, dass du sie regelmäßig gießt oder täglich lüftest.
Erfahre mehr über Bebauungspläne: Was sind sie?
Du hast schon mal von Bebauungsplänen gehört, aber weißt nicht, was genau dahinter steckt? Im Grunde genommen sind Bebauungspläne Richtlinien, die festlegen, wie Gebäude und andere bauliche Anlagen in einem Gemeindegebiet errichtet werden dürfen, um die städtebauliche Entwicklung zu fördern. Wird ein Bebauungsplan aufgestellt, müssen alle neuen Gebäude und Anlagen diesen Anforderungen entsprechen. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, gelten die gesetzlichen Regelungen für genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen. Es ist wichtig, dass du dich mit den geltenden Richtlinien vertraut machst, bevor du ein Gebäude errichtest. Auch wenn du ein Gebäude renovieren oder ändern möchtest, ist es sinnvoll, die Regeln zu kennen. So kannst du sicher sein, dass du alles richtig machst und nicht mit einer Strafe rechnen musst.
Gemeinsame Entscheidungen bei WEG-Eigentümerversammlungen
Bei Eigentümerversammlungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommen häufig Veränderungen an den Gebäuden zur Sprache. So kann es sein, dass ein Wanddurchbruch vorgenommen werden soll, um beispielsweise die Wohnungen zu verbinden. Auch Gartenarbeiten, die über die übliche Pflege hinausgehen, werden gern diskutiert und meist befürwortet. Ein Grillplatz auf dem Grundstück der WEG kann ebenso zu einem Thema werden. Es ist aber wichtig zu bedenken, dass solche Eingriffe immer die Zustimmung aller Eigentümer benötigen, schließlich trifft jeder Einzelne die Entscheidung über die optische und finanzielle Auswirkung gemeinsam. Sei dir also deiner Mitentscheidung bewusst.
Mieter: Schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen
Du als Mieter solltest immer auf eine schriftliche Genehmigung des Vermieters bestehen, wenn er dein Grundstück betreten möchte. Ausdrücklich bedeutet in diesem Falle, dass du eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter bekommen musst. Dies ist essenziell, denn sonst kann es für den Vermieter eine Straftat nach § 123 des Strafgesetzbuches geben – und das möchte keiner. Denke also immer daran: Ohne das Einverständnis des Mieters ist ein Betreten des Grundstücks nicht erlaubt!
Schlussworte
Als Mieter darfst du normalerweise nichts im Garten verändern, ohne vorher das Einverständnis des Vermieters einzuholen. Es kann aber sein, dass der Vermieter eine kleine Änderung im Garten in deinem Mietvertrag erlaubt. In diesem Fall kannst du dein Garten nur so verändern, wie es in deinem Mietvertrag steht. Wenn du nicht sicher bist, ob du etwas im Garten verändern darfst, dann frag am besten immer erst deinen Vermieter.
Du solltest nicht ohne die Zustimmung des Vermieters irgendetwas im Garten verändern, da es sonst zu Konflikten mit ihm kommen könnte. Am besten fragst du deinen Vermieter, was du im Garten ändern darfst und was nicht.