Was darfst du als Mieter im Garten machen? – Eine Anleitung und Hilfe für Mieter

Erlaubte Aktivitäten im Mieter-Garten

Hey,
wenn Du ein Mieter bist, ist es wichtig zu wissen, was Du in Deinem Garten machen darfst und was nicht. In diesem Artikel erfährst Du alles dazu.

Du darfst im Garten machen, was du möchtest, solange es deinen Vermieter nicht stört. Wenn du Pflanzen, Blumen oder Bäume pflanzen möchtest, solltest du vorher die Erlaubnis deines Vermieters einholen. Auch wenn du den Garten umgestalten oder etwas bauen möchtest, solltest du vorher mit deinem Vermieter sprechen und die entsprechenden Genehmigungen einholen. Du solltest auch darauf achten, dass du den Garten nicht beschädigst oder verschmutzt.

Garten im Mehrfamilienhaus: Regeln beachten & andere nicht stören

Du als Mieter, der den Garten nutzen möchtest, solltest immer darauf achten, andere Mieter nicht mit Lärm zu belästigen. In der Hausordnung des Mehrfamilienhauses steht, was du darfst und was nicht. Veränderungen im Garten dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter vorgenommen werden. Wenn du deine Freizeit im Garten verbringen möchtest, solltest du immer darauf achten, dass du andere Mieter nicht störst und dass du die Regeln der Hausordnung einhältst.

Gartenarbeit: Ab 7 Uhr starten, Geräte erst ab 9 Uhr

Du darfst an Werktagen ab 7 Uhr früh mit der Gartenarbeit starten. Allerdings solltest Du besonders laute Geräte wie Laubbläser, Laubsauger, Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider erst ab 9 Uhr in Betrieb nehmen. Danach hast Du noch bis 15 Uhr Zeit, um deine Gartenarbeiten zu erledigen. Beachte aber die Mittagsruhe von 12:00-15:00 Uhr, während der keine lauten Geräte benutzt werden dürfen.

Gärtnern: Vermeide Ärger, Indem Du Die Richtigen Pflanzen Wählst

Du hast vielleicht schon mal davon geträumt, deinen eigenen Garten zu bepflanzen und dein eigener Gärtner zu sein? Dann solltest du aber aufpassen, was du anpflanzt: Denke daran, dass der Anbau von Pflanzen, deren Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, ohne Genehmigung nicht gestattet ist. Dazu gehören beispielsweise Schlafmohn, Azteken-Salbei oder THC-haltiger Hanf. Auch wenn du nicht vorhast, diese Pflanzen zu konsumieren, solltest du immer im Hinterkopf behalten, dass du für ihren Anbau eine Erlaubnis benötigst. Es lohnt sich also, dir beim Gärtnern genau zu überlegen, was du anpflanzen willst. Nicht nur, um Ärger zu vermeiden, sondern auch, um deinem Garten ein bisschen Farbe zu verleihen.

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Bundesnaturschutzgesetz: Verbot des Schneidens und Rodens von Hecken

Du solltest wissen, dass es im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes verboten ist, von März bis September Hecken sowie Wallhecken, Gebüsche, Röhricht und Schilfbestände zu schneiden. Nicht nur das Schneiden ist verboten, sondern auch das Roden, Zerstören und starke Zurückschneiden. Dies ist vor allem aus Gründen des Tierschutzes nötig, um die Lebensräume für viele Tierarten, wie beispielsweise Vögel, zu schützen.

Mieterrechte im Garten: Was erlaubt ist

Hausfriedensbruch im Garten: Wann ist es erlaubt?

Du denkst über einen Hausfriedensbruch in deinem Garten nach? Dann solltest du wissen, dass das grundsätzlich möglich ist, vorausgesetzt der Garten ist entsprechend umgrenzt. Aber es gibt auch Räume, die von der Hausfriedensbruch-Norm ausgenommen sind. Dazu gehören beispielsweise öffentliche Gebäude, Behörden oder auch Bahnhöfe, die dem Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs dienen. Ansonsten solltest du aber zuerst überprüfen, ob dein Garten den entsprechenden Umgrenzungsregeln entspricht, bevor du einen Hausfriedensbruch begehst.

Übernachten im Garten erlaubt? Ja! 24m² Laube & Co.

Darf man im Garten übernachten? Die Antwort ist ein klares Ja! Es ist gestattet, in einem Kleingarten zu übernachten. Allerdings ist dies nur erlaubt, wenn die Laube nicht größer als 24 m² ist und nicht als Wohnzimmer genutzt werden kann. Dies ist im Bundeskleingartengesetz festgelegt.
Es kann eine sehr schöne Erfahrung sein, unter freiem Himmel zu übernachten und die Natur zu genießen. Vor allem, wenn man ein paar Freunde zum Grillen oder ein Picknick einlädt. Aber auch allein lohnt sich ein Abend im Garten. Wer gerne stargazing macht, ist hier genau richtig. Ein gemütliches Lagerfeuer, ein Zelt oder eine Hängematte – all das kannst Du in Deinem Garten erleben. Es ist eine tolle Möglichkeit, die Zeit im Garten zu verbringen und ein paar schöne Stunden in der Natur zu verbringen.

Mieterrechte: Schütze dein Grundstück vor unerwünschtem Zutritt

Du als Mieter hast das Recht, dein Grundstück vor unerwünschtem Zutritt zu schützen. Deswegen musst du dem Vermieter deine ausdrückliche Genehmigung geben, sollte er das Grundstück betreten wollen. Ohne deine Erlaubnis ist der Vermieter strafbar, denn er bricht dann den Hausfrieden, wie es im § 123 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Es ist also wichtig, dass du deine Rechte als Mieter kennst und dein Grundstück aktiv schützt.

Gartenpflege als Mieter: Mahen, Unkraut entfernen, Fachmann engagieren

Als Mieter hast Du die Verpflichtung, Dich um die Gartenpflege zu kümmern. Dazu gehört beispielsweise das regelmäßige Mähen des Rasens und das Entfernen von Unkraut. Auch das Ausputzen von Wegen und das Rückschneiden von Hecken und Sträuchern gehören hierzu. Bei Bäumen und Sträuchern ist aber Vorsicht geboten, denn Fällen und Beschneiden sind keine einfachen Aufgaben. Hierfür ist es nötig, einen professionellen Gärtner zu engagieren. Auch bei größeren Arbeiten wie dem Anlegen von Beeten oder dem Bau von Gartenteichen oder ähnlichem solltest Du einen Fachmann beauftragen. Der Vermieter bleibt aber verantwortlich für die Ausführung solcher Arbeiten.

Gartenarbeit als Mieter: Was du wissen musst!

Du übernimmst eine neue Wohnung und fragst dich, ob du dich um den Garten kümmern musst? Der Vermieter kann dir nicht vorschreiben, wie oft du den Rasen mähen und Laub harken musst. Aber er erwartet, dass du den Garten nicht verwildern lässt. Wenn der Vermieter den Garten eines Mehrfamilienhauses nur einem Mieter zugeschrieben hat, dann bist du nur du für die Gartenarbeit verantwortlich. Aber du musst nicht jedes Wochenende den Garten in Schuss halten. Einmal pro Woche sollte aber ausreichen, um den Garten sauber zu halten.

Rasenmähen in Wohngebieten: Regeln & Tipps

Du hast wahrscheinlich schon mal das Brummen eines Rasenmähers im Wohngebiet gehört. Wenn du in einem solchen Wohngebiet wohnst, dann gilt es einige Regeln zu beachten. Demnach ist das Rasenmähen in Wohngebieten werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist das Mähen jedoch immer ganztägig verboten. Gleiches gilt auch in Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten. In diesen Bereichen ist das Mähen immer untersagt.

Damit das Rasenmähen nicht zu einer Belästigung für die Nachbarn wird, empfiehlt es sich, ein Mähgerät mit einem leisen Motor und einem Schalldämpfer zu wählen. Zudem sollte immer auf die Uhrzeit geachtet werden.

 Mieterrechte im Garten: Was ist erlaubt?

Gartennutzung für Mehrfamilienhaus: Regeln & Vertrag vereinbaren

Du hast ein Mehrfamilienhaus und möchtest, dass deine Mieter den Garten nutzen? Dann solltest du sicherstellen, dass die Nutzung mit dir abgestimmt und im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Da es sich in der Regel bei einem Garten, der zu einem Mehrfamilienhaus gehört, um einen Gemeinschaftsgarten handelt, können alle Mieter die Fläche nutzen. Es empfiehlt sich jedoch, dass du einige Grundregeln aufstellst, damit das Miteinander reibungslos funktioniert. Dazu zählen beispielsweise die Nutzungszeiten, die Pflege und Kontrolle des Gartens oder auch die Regelung zur Nutzung von Gartengeräten.

Was ist ein Sondernutzungsrecht am Garten?

Du hast vielleicht gehört, dass du ein Sondernutzungsrecht am Garten haben kannst. Aber was bedeutet das eigentlich? In der Regel erhält ein Eigentümer ein Sondernutzungsrecht, wenn er die Nutzung und Bewirtschaftung eines Gartens übernimmt. Dabei kannst du als Sondernutzungsberechtigter den Garten nutzen, aber du darfst die übrigen Miteigentümer nicht durch deine alleinige Nutzung stören. Der Garten muss also für alle Eigentümer zugänglich und nutzbar bleiben. In der Regel hat der Sondernutzungsberechtigte auch das Recht, den Garten zu pflegen und zu unterhalten. Natürlich solltest du auch darauf achten, dass die Nachbarn nicht durch zu viel Lärm oder andere Beeinträchtigungen gestört werden.

Nachbarschaftsruhe-Verordnung: Ruhestörende Arbeiten in Deutschland

Du darfst ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten in Deutschland nur zu bestimmten Zeiten machen. Dies ist in der Nachbarschaftsruhe-Verordnung festgelegt. Danach sind diese Arbeiten montags bis samstags zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 15 und 18 Uhr gestattet. Es ist also ratsam, Arbeiten, die viel Lärm oder Staub verursachen, auf diese Zeiten zu beschränken, um die Nachbarschaft nicht zu stören. Es gelten jedoch auch Ausnahmen für bestimmte Arbeiten, wie z.B. wenn ein bestimmter Auftrag unbedingt an einem Sonntag ausgeführt werden muss. In solchen Fällen solltest Du Dich jedoch vorher mit Deinem Nachbarn absprechen.

Mieterrechte: Unverletzlichkeit der Wohnung nach GG 13

Du als Mieter hast dank des Grundgesetzes (13 GG) ein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Dies bedeutet, dass der Vermieter ohne deine Zustimmung nicht in deine Wohnung kommen darf. Sollte er es dennoch versuchen, macht er sich nach § 123 StGB strafbar. Du kannst dich jederzeit an deinen Vermieter wenden, wenn du Fragen zu deinem Mietvertrag hast oder eine Wohnungsbesichtigung wünschst. Du solltest in jedem Fall deine Einwilligung zu einem Eintritt in deine Wohnung schriftlich bestätigen. So bist du auf der sicheren Seite.

Pflege deinen Garten in deiner Mietwohnung: Anleitung

Du musst den Garten in deiner Mietwohnung pflegen? Kein Problem! Wie intensiv und was genau du dafür tun musst, steht im Mietvertrag. Meist ist nur pauschal geschrieben, dass du den Garten pflegen musst. In dem Fall müssen alle Tätigkeiten übernommen werden, die ohne großen Aufwand und ohne Spezialgeräte verrichtet werden können. Beispielsweise gehören dazu das Jäten von Unkraut, die Laubbeseitigung sowie das Rasenmähen. Wenn du es richtig angehst, ist es gar nicht so schwer, den Garten zu pflegen. Wichtig ist, dass du ihn regelmäßig kontrollierst und bei Bedarf Hand anlegst. So kannst du sichergehen, dass du deinen Verpflichtungen nachkommst und dein Garten immer ordentlich aussieht.

Abstand zur Grundstücksgrenze beim Gartenbepflanzen beachten

Du musst dir beim Bepflanzen deines Gartens unbedingt bewusst machen, dass du einen gewissen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten musst. Je nach Bundesland kann sich dieser Abstand zwischen einem und vier Metern bewegen. Diese Distanz ist wichtig, damit du nicht in Konflikt mit deinem Nachbarn gerätst. Wenn der Abstand unterschritten wird, besteht für deine Nachbar*innen das Recht, dass du einen Baum, der dort wächst, zurückschneidest. Es ist also wichtig, dass du dir vorher Gedanken machst, wie viel Platz du für deine Pflanzen brauchst und wie nah sie an der Grundstücksgrenze stehen dürfen.

Nachbarn: Kein Einfluss auf Anbau bei Baugenehmigung

Du hast es als Nachbar schwer, wenn ein neuer Bau in deine Nähe kommt. Vor allem, wenn es sich dabei um einen Anbau handelt, der deine Privatsphäre beeinträchtigt. Laut dem Bundesgerichtshof müssen Nachbarn in diesem Fall leider hinnehmen, dass ihnen das letzte Refugium im eigenen Garten genommen wird. Denn wenn eine Behörde die Baugenehmigung erteilt, ist es nicht mehr möglich, dass du als Nachbar etwas dagegen unternehmen kannst. Du erhältst dann schriftlich die Informationen über die Baugenehmigung und musst leider hinnehmen, dass dein Nachbar bauen darf. Allerdings kannst du als betroffener Nachbar immer noch versuchen, die Bedingungen der Baugenehmigung zu erfüllen, damit andere Rechte nicht verletzt werden.

Gartenpflege: Was steht in Deinem Mietvertrag?

Du hast einen Mietvertrag unterschrieben und musst dich somit um die Gartenpflege kümmern? Dann solltest du zuerst darauf achten, was in deinem Mietvertrag steht. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass du in deinem Vertrag eine Klausel findest, die dich verpflichtet, bestimmte Arbeiten im Garten zu übernehmen. Dazu gehören meist einfache Aufgaben wie das Mähen des Rasens, das Jäten des Unkrauts oder das Entfernen von Laub. Allerdings musst du deinem Vermieter nicht beim Schneiden von Bäumen und Sträuchern helfen. Das entschied erst kürzlich das Amtsgericht Würzburg (Az 13 C 779/17). Für solche Arbeiten muss sich der Vermieter selbst kümmern. Solltest du doch zu solchen Arbeiten verpflichtet sein, solltest du dich an einen Anwalt wenden und dein Recht einfordern.

Gartenübernachtung: Genieße Natur & Freiheit im Garten

Du kannst also auch mal über Nacht in deinem Garten übernachten. Das Bundeskleingartengesetz sagt nur, dass dein Garten hauptsächlich der kleingärtnerischen Nutzung dienen soll. Mit anderen Worten, es sollte nicht als Ersatz für ein dauerhaftes Zuhause genutzt werden. Dennoch kannst du deinem Garten zu bestimmten Gelegenheiten einen ganz besonderen Charme verleihen, indem du eine Nacht unter dem Sternenhimmel verbringst. Du kannst eine Picknickdecke ausbreiten, ein Lagerfeuer machen und den Abend mit einem Glas Wein ausklingen lassen. Dabei kannst du die Natur genießen und das Gefühl der Freiheit erleben. Aber denke daran, dass du solltest darauf achten, dass du deinen Nachbarn nicht störst und deinen Garten in einem guten Zustand hältst.

Schlussworte

Als Mieter darfst Du im Garten machen, was Dir gefällt, vorausgesetzt, es stört niemanden. Du darfst zum Beispiel Gartenmöbel aufstellen, eine Schaukel aufhängen, Gartenpflanzen anpflanzen oder den Garten mit Blumen bepflanzen. Wenn Du ein Gartenhäuschen aufstellen möchtest, solltest Du vorher aber den Vermieter fragen, ob das in Ordnung ist.

Fazit: Es ist wichtig, dass Du als Mieter die Regeln des Gartens kennst und einhältst. Du darfst alles machen, was in den Mietvertrag aufgenommen ist und was nicht durch die Hausordnung verboten wird. Wenn Du Dir nicht sicher bist, was Du machen darfst, dann solltest Du Dich an Deinen Vermieter wenden.

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