Hey! Hast du schon mal darüber nachgedacht, was du alles in deinem Garten bauen kannst? Wenn du dir nicht sicher bist, was du bauen darfst und was nicht, bist du hier genau richtig. In diesem Artikel erklären wir dir, was du in deinem Garten bauen darfst und was nicht. Lass uns also anfangen!
Du darfst in deinem Garten fast alles bauen, was du möchtest. Wenn du jedoch größere Strukturen wie einen Pool oder eine Garage bauen möchtest, musst du dich vorher bei deinem örtlichen Bauamt erkundigen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Wenn du nur ein paar kleinere Dinge bauen möchtest, wie z.B. eine Schaukel, ein Sandkasten oder Blumenkästen, dann ist das in der Regel kein Problem. Viel Spaß beim Bauen!
Gartenhaus bauen: Darauf musst du achten!
Du willst deinen Garten verschönern und möchtest dafür ein Gartenhaus bauen? Dann musst du auf einiges achten. Zunächst einmal regelt das Bundeskleingartengesetz, welche Vorschriften du dabei einhalten musst. In der Regel ist keine Genehmigung notwendig, solange die Grundfläche deines Gartenhauses 24 Quadratmeter nicht überschreitet und das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt wird. Allerdings solltest du beachten, dass einige Bundesländer noch weitere Auflagen machen, wie zum Beispiel eine Mindestabstandsregelung zu Nachbargrundstücken. Es ist daher sinnvoll, vor Beginn deines Bauprojekts bei der zuständigen Behörde nachzufragen, welche Vorschriften du einhalten musst.
Gartenhaus: Definition, Nutzung und Bauvorschriften
Du fragst Dich, was ein Gartenhaus ist? Keine Sorge, eine exakte Definition gibt es nicht, aber im Allgemeinen versteht man darunter ein kleines Häuschen, das meist im Garten eines Wohnhauses steht. Es wird nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt, sondern für viele andere Zwecke, wie z.B. als Lagerraum oder als Gästehaus. Kleinere Gartenhäuser sind in der Regel ohne Baugenehmigung errichtbar, größere Gebäude müssen aber genehmigt werden, damit sie nicht gegen die Bauvorschriften verstoßen. Wenn Du Dir also ein Gartenhaus bauen möchtest, solltest Du Dich vorher über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Dann steht dem Bau Deines Gartenhauses nichts mehr im Weg!
Erfahre, ob Dein Grundstück unbebaut oder bebaut ist
Hast Du ein Grundstück erworben und fragst Dich, ob es sich dabei um ein unbebautes oder bebautes Grundstück handelt? Als unbebautes Grundstück gilt ein Grundstück nur dann, wenn sich keine benutzbaren Gebäude darauf befinden. Dazu zählen auch Gartenlauben, die in Leichtbauweise errichtet wurden. Auch wenn es sich nur um ein kleines Gebäude handelt, so gelten errichtete Gebäude als bebautes Grundstück. Es kann aber auch sein, dass sich auf dem Grundstück andere Bauwerke befinden, wie zum Beispiel ein Schwimmbecken, ein Pavillon oder ein Carport. Dann handelt es sich ebenfalls um ein bebautes Grundstück.
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Mehr InformationenGartenhaus-Größe: Genehmigungsfrei bis zu 2,50m & 12m²
Du fragst Dich, wie groß Dein Gartenhaus sein darf, ohne dass Du eine Genehmigung von Deiner Gemeinde benötigst? In vielen Gemeinden dürfen Genehmigungsfreie Gerätehäuser bis zu einer Höhe von 2,50 Meter und einer umbauten Fläche von maximal 12 Quadratmetern gebaut werden. Damit liegt die Größe bei einer Maximalgröße von 3 mal 4 Metern. Falls Dein Gartenhaus größer als das ist, musst Du eine Genehmigung von Deiner Gemeinde oder Deinem zuständigen Amt einholen.
Grundsteuer B: Wie groß darf mein Gartenhäuschen sein?
Wenn Du ein Gartenhäuschen hast, auf dessen überdachter Fläche mehr als 24 Quadratmeter liegen, dann ist es als Wohngrundstück klassifiziert und fällt in die Kategorie der Grundsteuer B. Auch kleinere Anbauten und Schuppen, die weniger als einen Meter von der Gartenlaube entfernt stehen, müssen dabei berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass Du die Abmessungen Deines Gartenhäuschens kennst, um zu wissen, ob Du für die Grundsteuer B verantwortlich bist. Zudem solltest Du auch alle Anbauten und Schuppen, die unter einem Meter Abstand zur Gartenlaube stehen, dazu berücksichtigen.
Gartengeräte sicher aufbewahren: Geräteschuppen die perfekte Lösung
Du hast ein Gartenprojekt vor und hast einen Ort gesucht, an dem du deine Geräte aufbewahren kannst? Dann ist ein Geräteschuppen die perfekte Lösung für dich! Ein Geräteschuppen ist ein kleineres Gebäude, welches meist geschlossen ist und in dem du deine Gartengeräte, Werkzeuge und Materialien lagern kannst. Dabei kann man sich für eine Holz- oder Blech-Bauweise entscheiden und so den perfekten Schuppen für die eigenen Bedürfnisse finden. So kannst du deine Gartengeräte sicher aufbewahren und musst nicht länger nach einem passenden Ort suchen.
3-Meter-Regel: Was du beachten musst
Du hast wahrscheinlich schon mal von der 3-Meter-Regel gehört, die einzuhalten ist, wenn man eine Grenze zu seinem Nachbarn hat. Normalerweise gilt die 3-Meter-Regel, d.h. die Wand an der Grenze darf nicht höher als 3 Meter sein und die Länge des Gebäudes insgesamt darf 9 Meter nicht überschreiten. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die du beachten solltest: Aufenthaltsräume oder Feuerstätten sind hierbei nicht erlaubt. Achte also darauf, dass du die Regel einhältst, damit es zu keinen Meinungsverschiedenheiten zwischen dir und deinem Nachbarn kommt.
Bauregeln beachten: Mittlere Wandhöhe bis 3,2m, Dach max. 45°
Du solltest beim Bauen immer darauf achten, dass die mittlere Wandhöhe nicht größer als 3,20 Meter und die maximale Länge an einer Grundstücksgrenze 12 Meter ist. Auch die Dächer sollten nicht steiler als 45 Grad geneigt sein. Giebel an der Grundstücksgrenze dürfen maximal 4 Meter über der Geländeoberfläche hinausragen. Es ist wichtig, dass du dich an diese Richtlinien hältst, um eine reibungslose Baugenehmigung zu bekommen.
Gärtnern ohne Konsequenzen: Pflanzen legal anbauen
Du als Hobby-Gärtner solltest also immer im Hinterkopf behalten, dass du nicht jede Pflanze, die dir gefällt, einfach im eigenen Garten anbauen kannst. Viele Kräuter, aber auch Blumen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind nicht ohne Genehmigung erlaubt. Dazu zählen beispielsweise der Schlafmohn, der Azteken-Salbei oder auch Hanf, der THC enthält. Daher ist es wichtig, dass du dich vor dem Anbau über die jeweilige Pflanze informierst, um eventuelle Konsequenzen zu vermeiden. Solltest du dir unsicher sein, ob es sich lohnt, eine bestimmte Pflanze anzubauen, kannst du immer einen Experten zu Rate ziehen. So stellst du sicher, dass du legal und ohne Probleme deinen Garten verschönern kannst.
Geräteschuppen errichten: Abstände, Höhe & Baugenehmigung
Du möchtest einen Geräteschuppen errichten, hast aber keine Ahnung, wie groß er sein darf und ob du eine Baugenehmigung brauchst? Kein Problem, wir helfen dir! Grundsätzlich gilt: Solange du die Vorgaben zur Bauordnung und Grenzbebauung einhältst und alle erforderlichen Abstände einhältst, kannst du mindestens einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern ohne Baugenehmigung errichten. Achte jedoch darauf, dass du die Höhe des Schuppens nicht überschreitest, damit du nicht die örtlichen Vorschriften und Bestimmungen verletzt. Wenn du jedoch noch größere Bauvorhaben planst, ist es ratsam, sich vorab über die entsprechenden Regelungen bei deiner Gemeinde oder dem örtlichen Bauamt zu informieren und gegebenenfalls eine Baugenehmigung einzuholen.
Sichtschutz-Zaun: Wähle die richtige Höhe & Material
Du möchtest einen Sichtschutz-Zaun errichten? Dann solltest du darauf achten, dass er zwischen 170 und 190 Zentimeter hoch ist. Wenn er hingegen zu einer Straße gerichtet ist, darf die maximale Höhe 1,80 Meter nicht überschreiten. Achte auch darauf, dass du den Zaun aus einem wetterbeständigen und robusten Material wählst, damit er lange hält und dir lange Freude bereitet.
Kann der Nachbar Sichtschutz im Garten verbieten?
Du fragst Dich, ob Dein Nachbar Dir den Sichtschutz im Garten verbieten kann? Die Antwort darauf lautet: Ja und Nein. Die Regeln hierzu sind im Nachbarrecht festgelegt. Aber Achtung: Das Nachbarrecht variiert von Gemeinde zu Gemeinde und von Bundesland zu Bundesland. Um zu vermeiden, dass es zu Konflikten mit Deinem Nachbarn kommt, solltest Du Dich unbedingt vorab in Deiner Gemeinde über die geltenden Regeln informieren. Dies kannst Du beispielsweise beim Ordnungsamt Deiner Gemeinde tun. Dort erfährst Du auch, welche Art von Sichtschutz erlaubt ist. Außerdem können Dir dort eventuell auch weitere Tipps zur Vermeidung von Konflikten mit dem Nachbarn gegeben werden.
Gartenhaus bauen: Genehmigungsfrei bis 3m & 30m²
Du möchtest ein Gartenhaus bauen? Wenn du dich an ein paar Faustregeln hältst, kannst du das Vorhaben genehmigungsfrei umsetzen. Orientiere dich dabei an einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 Metern und einer Grundfläche von höchstens 30 Quadratmetern. Wenn dein Gartenhaus diesen Kriterien entspricht, ist es genehmigungsfrei. Allerdings musst du darauf achten, dass das Gartenhaus nicht zu nah an der Grundstücksgrenze errichtet wird, denn in dem Fall können die Nachbarn Einspruch einlegen. Auch das Bauen von Dächern, die über 3 Meter hinausragen, erfordert eine Genehmigung. Also, denke gut darüber nach, bevor du dein Gartenhaus bauen willst.
Firsthöhe vor dem Hauskauf prüfen: Abriss vermeiden
Du hast ein neues Haus gekauft und bist nun unter die Firsthöhe gegangen? Dann solltest du auf jeden Fall wissen, was das bedeutet. Im schlimmsten Fall kann das Bauamt dich zu einem Abriss des kompletten Hauses oder zumindest des Dachstuhls verpflichten. Damit du das vermeiden kannst, solltest du vor dem Kauf unbedingt auf die Höhe der Firste achten und ggf. eine Genehmigung einholen. In vielen Fällen sind die Kosten für eine solche Genehmigung allerdings hoch, sodass sich ein Kauf trotzdem nicht lohnt. Deshalb lohnt es sich, vorher ausreichend zu recherchieren, damit du nicht in eine solche Situation gerätst.
Gartenhaus an Grundstücksgrenze: Genehmigung durch Nachbarn nicht nötig
Du fragst dich, ob du bei einem Gartenhaus, das direkt an der Grundstücksgrenze errichtet wird, die Zustimmung der Nachbarn benötigst? Im Grunde lautet die Antwort: nein. Solange du die Vorgaben des Bebauungsplans und der jeweiligen Landesbauordnung einhältst, ist die Genehmigung durch die Nachbarn nicht nötig. Allerdings solltest du in jedem Fall die Vorschriften des Bebauungsplans beachten, insbesondere hinsichtlich der Größe und des Abstandes des Gartenhauses zu den Nachbargrenzen. Außerdem ist es ratsam, deine Nachbarn vorab über deine Bauabsichten zu informieren und eine eventuelle Zustimmung einzuholen. Nur so können spätere Streitigkeiten und Konflikte vermieden werden.
Gartenhaus kaufen: Gesetzliche Vorschriften beachten
Du willst dir ein Gartenhaus kaufen? Dann musst du auf die gesetzlichen Vorschriften achten. Gemäß dem Gesetz ist pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt. Für größere Bauten musst du eine Genehmigung beantragen. Wichtig ist außerdem, dass das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden darf. Bei Unklarheiten kannst du dich an die zuständige Behörde wenden.
Gartenarbeit erlaubt ab 7 Uhr – Regeln beachten!
Du hast Fragen zur Gartenarbeit? Dann bist du hier genau richtig! Ab wann ist Gartenarbeit erlaubt? Werktags darfst du ab 7 Uhr morgens mit der Gartenarbeit starten. Aber Achtung: Besonders laute Geräte wie Laubbläser, Laubsauger, Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider dürfen erst ab 9 Uhr in Betrieb genommen werden. Zwischen 13 und 15 Uhr ist die Mittagsruhe. Danach kannst du deine Gartenarbeit wieder aufnehmen. Bei Fragen kannst du dich gerne an deinen Gartenbaubetrieb oder deine Gemeinde wenden, denn jedes Bundesland hat eigene Regelungen zur Gartenarbeit.
Gartenzaun oder Mauer errichten: Erlaubte Höhe und Mindestabstand
Du möchtest einen Gartenzaun oder eine Mauer als Sichtschutz errichten? Dann achte darauf, dass die erlaubte Höhe zwischen 170 cm und 190 cm liegt. Außerdem musst Du einen Mindestabstand von 50 cm zum Grundstück des Nachbarn einhalten. Je nach Bundesland kann es allerdings sein, dass Du eine Einfriedung mit einer Höhe von bis zu 180 cm genehmigungsfrei errichtest. Informiere Dich am besten vorab bei Deiner zuständigen Gemeindeverwaltung, wie die Bestimmungen bei Dir lokal aussehen. So kannst Du sichergehen, dass der Sichtschutz in jedem Fall rechtlich abgesichert ist.
Hausfriedensbruch: Schutz vor Eingriffen in Gärten & öffentliche Gebäude
Du hast ein Problem mit Hausfriedensbruch? Dann solltest du wissen, dass dies auch in Gärten möglich ist, sofern sie entsprechend umgrenzt sind. Es gibt aber auch andere Räume, die vor solchen Eingriffen geschützt sind. Dazu zählen zum Beispiel Gebäude der öffentlichen Verwaltung, öffentliche Gebäude wie z.B. Bahnhöfe oder auch Krankenhäuser. Solltest du also einen Eingriff bemerken, solltest du unbedingt die Polizei benachrichtigen.
Gartenhäuser: Dein persönliches Paradies schaffen
In einem Vorgarten haben viele Menschen kleine Gartenhäuser, die sie als Gerätehaus oder zum Aufbewahren von Spielzeug nutzen. Gartenlauben hingegen sind besonders typisch für Schrebergärten und Gartenparzellen, die nicht direkt an ein Wohnhaus grenzen. Damit schaffst du dir dein eigenes kleines Paradies. Diese Gartenhäuser sind eine tolle Möglichkeit, um deinen Garten zu verschönern. Sie können wahlweise fest auf dem Boden montiert, oder auch als Fertigbausatz von einem Profi aufgebaut werden. Je nach Geschmack und Budget kannst du dein Gartenhäuschen individuell gestalten und somit deine ganz persönliche Wohlfühloase schaffen.
Fazit
Das kommt ganz auf deine Situation an. Möglicherweise gibt es Bauvorschriften in deiner Nachbarschaft oder in deiner Stadt, die du beachten musst. Wenn du nicht sicher bist, kannst du immer deinen Bauamt anrufen und nachfragen. Es kann sein, dass du eine Erlaubnis bekommst, um ein Gebäude zu bauen, aber es kann auch sein, dass du bestimmte Regeln einhalten musst. Wenn du keine Bauvorschriften hast, dann kannst du im Grunde alles bauen, was du magst. Solange es dein Grundstück nicht schädigt, sollte es kein Problem sein.
Fazit: Also, das kommt darauf an, was Du in Deinem Garten bauen möchtest. Denke daran, dass es bestimmte Einschränkungen gibt, die Du beachten musst, aber insgesamt hast Du viele Optionen, um Deinen Garten nach Deinen Wünschen zu gestalten.