Hey,
hast du dir schonmal die Frage gestellt, was du alles in deinem Garten machen darfst? Oft gibt es dabei einige Dinge, die du beachten musst. In diesem Artikel erfährst du, was du alles in deinem Garten machen darfst und was du lieber lassen solltest. Lass uns gleich loslegen!
Du darfst in deinem Garten alles machen, was dir gefällt. Du kannst ein Gartenhäuschen, eine Hollywoodschaukel, einen Grill, ein Gartenteich, ein Gartenhaus oder sogar einen Pool aufstellen. Auch ein Gartenbauprojekt, wie z.B. ein Gemüsegarten, ist möglich. Das Einzige, worauf du achten musst, ist, dass du nichts machst, was gegen die Gesetze deiner Stadt oder deines Bundeslandes verstößt. Wenn du nicht sicher bist, kannst du immer die örtlichen Behörden kontaktieren, um Sicherheit zu haben.
Gartenbepflanzung: Richtige Pflanzen & Pflege beachten
Du möchtest deinen Garten mit Pflanzen bepflanzen? Dann gilt es einige Dinge vorher zu beachten! Nicht jede Pflanze darf einfach so angebaut werden. Pflanzen, deren Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, sind zum Beispiel Schlafmohn, Azteken-Salbei oder THC-haltiger Hanf. Diese benötigen eine Genehmigung, um angebaut werden zu dürfen. Deshalb solltest du dich vorher unbedingt beim zuständigen Ordnungsamt erkundigen, welche Pflanzen du anbauen darfst und welche nicht. Auch die richtige Pflege ist wichtig, damit dein Garten wächst und gedeiht. Wenn du alle Regeln beachtest, kannst du in deinem Garten einen entspannten Ort der Ruhe finden.
Gartenpflanzen/Bäume/Büsche: Mietvertrag beachten beim Einzug
Du als Mieter solltest beim Einzug in die neue Wohnung oder das Haus darauf achten, ob im Mietvertrag etwas zu Pflanzen, Bäumen und Büschen im Garten steht. Oft sind dort Regeln festgehalten, die du beachten musst. Wurde nichts anderes vereinbart, kannst du aber auch eigene Dinge hinzufügen. Dazu zählen beispielsweise das Anlegen zusätzlicher Beete und auch das Anlegen eines kleinen Teiches. Allerdings solltest du bedenken, dass du die Pflanzen, Bäume und Büsche, die bereits vorhanden sind, nicht einfach mutwillig entfernen darfst.
Streit zwischen Nachbarn vermeiden – Rücksichtnahme und Nachbarschaftsrecht beachten
Du hast vielleicht schon einmal einen Streit zwischen Nachbarn erlebt oder gar selbst mitgemacht? Die meisten Konflikte drehen sich um Lärm, ungepflegte Gärten oder die Nutzung des gemeinsamen Grundstücks. Aber auch Gerüche und Haustiere stellen ein häufiges Streitthema unter Nachbarn dar.
Wenn man einen Grillabend mit der Familie oder Freunden plant, sollte vorher unbedingt in der Hausordnung des Mietshauses nachgeschaut werden, ob das Grillen erlaubt ist. Auch das Halten von Haus- oder Nutztieren kann durch die Nachbarn als Belästigung empfunden werden. Es ist wichtig, dass weder Geruchs- noch andere Belästigungen ausgehen, die ein friedliches Miteinander stören. Werden diese Regeln nicht eingehalten, kann es schnell zum Streit kommen. Daher gilt: Ein gutes Miteinander ist nur möglich, wenn jeder Nachbar Rücksicht aufeinander nimmt und die Regeln des Nachbarschaftsrechts beachtet.
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Mehr InformationenBetreten fremder Gärten erlaubt – Ausnahmen beachten!
Du musst dir keine Sorgen machen, falls du mal zufällig den Garten eines anderen betrittst. Grundsätzlich ist es nämlich erlaubt, wenn der Garten entsprechend umgrenzt ist. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen du dich nicht aufhalten darfst. Dazu gehören beispielsweise Behördengebäude, öffentliche Bahnhöfe, aber auch andere Einrichtungen, die dem Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs dienen. Dort musst du unbedingt Abstand nehmen, um einen Hausfriedensbruch zu vermeiden.
Kann ich meinem Nachbarn einen Sichtschutz verbieten?
Du fragst Dich, ob Du Deinem Nachbarn einen Sichtschutz verbieten kannst? Diese Frage ist auch gar nicht so einfach zu beantworten. Es kommt ganz darauf an, was im Nachbarrecht Deiner Gemeinde oder Deines Bundeslandes festgelegt ist. In einigen Gemeinden und Bundesländern ist es beispielsweise verboten, eine Hecke oder eine Mauer höher als 2 Meter zu bauen, während andere Gemeinden und Bundesländer andere Bestimmungen haben. Zudem kann es sein, dass verschiedene Regeln für die Sichtschutz-Bestimmungen gelten, je nachdem, wo sich Dein Grundstück befindet. Es kann also sein, dass Du in einer Wohngegend andere Regeln hast als in einer Gewerbezone. Deshalb ist es ratsam, sich vorher zu informieren, um zu wissen, was man beim Bau eines Sichtschutzes beachten muss.
Wildwuchs & Unkraut auf dem Grundstück: Rechtliche Pflichten & Lösungen
Du als Gartenbesitzer bist rechtlich dazu verpflichtet, Wildwuchs und Unkrautsamen auf deinem Grundstück gründlich zu beseitigen. Sollte dein Nachbar einen verwilderten Garten haben, der dein Grundstück beeinträchtigt, kannst du ihn dazu auffordern, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Mit einer Unterlassungsklage kannst du ihn sogar dazu zwingen, das Problem zu lösen. Es lohnt sich aber auch, gütliche Wege zu gehen und zunächst einmal ein Gespräch zu führen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Neubau deines Nachbarn: Einspruch einlegen, um Rechte zu schützen
Wenn sie nicht innerhalb der Frist Einspruch erheben, sind sie mit dem Neubau einverstanden.
Du hast ein Problem mit dem Neubau deines Nachbarn? Dann musst du wissen, dass du keine Rechte hast, wenn du keinen Einspruch einlegst. Wenn der Bauherr eine Baugenehmigung bekommt, musst du den Neubau hinnehmen. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Nachbarn kein Anspruch auf Privatsphäre im eigenen Garten. Es ist zwar ärgerlich, aber sie müssen den Neubau dulden, der ihnen ihr letztes Refugium nimmt. Es sei denn, du bringst ein triftiges Argument vor, dass der Neubau deine Rechte verletzt. Dann kannst du Einspruch einlegen und die Genehmigung anfechten. Dies muss jedoch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist geschehen. Es lohnt sich, sich rechtzeitig zu informieren und einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen, um deine Rechte zu schützen.
Gartenpflege im Mietvertrag: Was du übernehmen musst
Du musst im Mietvertrag nicht immer alles ganz genau aufgelistet haben. Steht nur pauschal geschrieben, dass du den Garten pflegen musst, übernimmst du alle Tätigkeiten, die man ohne Spezialgeräte und ohne großen Aufwand erledigen kann. Dazu gehört beispielsweise das Jäten von Unkraut, das Beseitigen von Laub und das Mähen des Rasens. Auch das Gießen der Pflanzen solltest du regelmäßig machen, damit dein Garten in einem guten Zustand bleibt. Solltest du mal Hilfe bei der Pflege benötigen, kannst du einen Gärtner beauftragen, der sich um alles kümmert.
Mieterrecht: Eigene Pflanzen auch nach Auszug schützen
Du hast ein Recht darauf, dass deine eigenhändig gepflanzten Blumen, Sträucher oder Bäume auch nach deinem Auszug noch dein Eigentum bleiben. Dieses Recht steht dir als Mieter zu, auch wenn du die Wohnung bereits verlassen hast. Es ist ein wichtiges Anliegen, das du beachten solltest, wenn du deine Pflanzen nicht in Gefahr bringen möchtest. Du kannst sicher sein, dass deine Pflanzen nicht einfach verschwinden, nur weil du die Wohnung verlässt. Allerdings solltest du auch dafür Sorge tragen, dass sie sich in einem guten Zustand befinden und es dem Vermieter ermöglichen, auch nach deinem Umzug noch etwas von deinen Pflanzen zu haben.
Recht zur Astschere greifen: BGH-Urteil lässt dich nicht länger warten
Du ärgerst dich über einen überhängenden Ast vom Baum deines Nachbarn? Dann musst du nicht länger warten, bis dein Nachbar etwas dagegen unternimmt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hast du sogar das Recht, zur Astschere zu greifen. Dies gilt allerdings nur, wenn durch den Schnitt nicht das ganze Gewächs gefährdet wird. Es ist also wichtig, dass du beim Beschneiden des Baumes vorsichtig vorgehst.
Im konkreten Fall des BGH ging es um eine Schwarzkiefer, die rund 15 Meter hoch und etwa 40 Jahre alt war. Dieser Baum ist also deutlich größer als die meisten anderen Gewächse. Doch egal, welche Größe der Baum hat: Solange du vorsichtig vorgehst und nicht das ganze Gewächs gefährdest, darfst du durchaus die Astschere schwingen.
Gemeinde hilft bei lästiger Laubentsorgung?
Du hast ein Problem mit dem lästigen Laub im Garten, das du nicht alleine bewältigen kannst? Dann schau mal nach, ob der Baum der Gemeinde gehört. Denn in diesem Fall muss sie für die Laubentsorgung aufkommen. Doch Vorsicht: Es muss sich dabei schon um eine ungewöhnlich große Menge handeln, damit die Gemeinde überhaupt handeln muss. Wenn du also das Gefühl hast, dass du die Laubmenge nicht alleine meistern kannst, kannst du dich an deine Gemeinde wenden und sie darum bitten, die Entfernung des Laubes zu übernehmen. Mit etwas Glück hilft sie dir dann dabei, die lästige Arbeit zu erledigen.
Wie weit muss mein Baum vom Nachbargrundstück entfernt stehen?
Du hast einen Baum auf deinem Grundstück stehen und möchtest wissen, wie weit er vom Nachbargrundstück entfernt stehen muss? In den Nachbarrechtsgesetzen der Bundeslänger ist eine entsprechende Regelung festgelegt. Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du dich bei deiner Gemeinde informieren. Im Normalfall sollte dein Baum, sofern er eine Wuchshöhe von unter zwei Metern hat, einen Abstand von mindestens 50 Zentimetern zum Nachbarsgrundstück haben. Sollte dein Baum höher als zwei Meter sein, kannst du am besten einen Experten hinzuziehen, der dir den genauen Abstand ermittelt.
Lärm und Gestank: Rechtliche Grenzen als Nachbar kennen
Du musst als Nachbar leider regelmäßig mit Geräuschen und Gerüchen konfrontiert werden, die von Kindern und Säuglingen draußen und drinnen sowie von Landwirtschaftsbetrieben ausgehen. Solche Störungen sind zwar manchmal unangenehm, aber die Anforderungen, um sie als unzulässig zu bezeichnen, sind ziemlich hoch. Das wurde zuletzt in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (5 K 1542) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (8 A 1760/13) klargestellt. Allerdings musst Du auch als Nachbar nicht alles mit Dir machen lassen. Wenn der Lärm oder Gestank unzumutbar ist, kannst Du Dich an ein Gericht wenden und eine gerichtliche Entscheidung einholen, die Dir Recht gibt.
Ruhestörung: Anspruch auf Unterlassung gemäß § 862 BGB
Du als Nachbar hast einen Anspruch auf Unterlassung gegenüber dem Ruhestörer gemäß § 862 BGB. Solltest Du dich von dem Lärm gestört fühlen, kannst Du dich auch an deinen Vermieter wenden. Dieser ist dann in der Pflicht, das Problem zu lösen, da eine unzumutbare Lärmbelästigung für Dich als Mieter eine Nutzungsbeeinträchtigung darstellt. Der Vermieter muss daher dafür Sorge tragen, dass du deine Ruhe hast. Sei also nicht scheu und sprich deinen Vermieter an, wenn du dich von Lärm gestört fühlst.
Hausfriedensbruch vermeiden: Frage nach Erlaubnis vor Grundstück-Betreten
Du solltest auf gar keinen Fall ohne Erlaubnis des Nachbarn auf dessen Grundstück treten, denn das ist Hausfriedensbruch und strafbar. Das bedeutet, dass du unter keinen Umständen auf das Grundstück des Nachbarn gehen darfst, es sei denn, du hast seine Zustimmung dafür. Wenn also aus bestimmten Gründen deine Anwesenheit auf dem Grundstück des Nachbarn erforderlich ist, lohnt es sich, ihn zu fragen, ob du dort hin gehen darfst. So kannst du vermeiden, dass du dich strafbar machst.
Vermieter-Mieter-Vertrag: Wann darf der Vermieter ein Grundstück betreten?
Du möchtest als Vermieter oder Mieter wissen, wann der Vermieter das Mietgrundstück betreten darf? Ohne Zustimmung des Mieters ist das Betreten des Grundstücks nicht erlaubt. In diesem Fall macht sich der Vermieter gemäß § 123 des Strafgesetzbuchs wegen Hausfriedensbruchs strafbar. Daher sollte der Vermieter immer vorher um Erlaubnis bitten und den Mieter über den Grund des Betretens informieren. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ist ausreichend. Allerdings ist es ratsam, den Vertrag schriftlich festzuhalten, um im Falle eines Streits die Rechte beider Parteien klar zu regeln.
Hausfriedensbruch erkennen und verhindern
Konkret bedeutet Hausfriedensbruch, dass jemand eindringt, ohne dazu berechtigt zu sein. Dies kann sowohl in deinem Haus, deiner Wohnung als auch in deinen Büroräumen der Fall sein. Wenn jemand trotz Aufforderung dort nicht geht, ist das ein klares Zeichen für Hausfriedensbruch. Daher ist es wichtig, dass du immer genau weißt, wer in deinen Wohnräumen oder Büros ist. Wenn du dir unsicher bist, kannst du jederzeit die Polizei oder einen Sicherheitsdienst zur Hilfe rufen. So kannst du auf Nummer sicher gehen und deine Privatsphäre schützen.
Garten verschönern: Rechtliche Vorschriften beachten!
Doch es gibt einige rechtliche Vorschriften, die man beachten muss.
Du hast schon immer davon geträumt, Deinen Garten zu verschönern? Dann kannst Du jetzt loslegen! Aber bevor Du Dich an große Projekte machst, solltest Du die rechtlichen Vorschriften kennen. Denn es gibt einige Dinge, die Du beachten musst. Ein höherer Zaun etwa, muss den städtischen Vorschriften entsprechen. Ein Gartenhäuschen sollte zudem nicht zu nah an der Grundstücksgrenze stehen. Auch beim Anlegen eines Gemüsebeets solltest Du Dich an die Anweisungen halten. Diese regeln beispielsweise, welche Pflanzensorten erlaubt sind.
Grundsätzlich kannst Du in Deinem Garten allerdings machen, was Du willst – solange Du Dich an die geltenden Bestimmungen hältst. Informiere Dich also gut, bevor Du anfängst, damit Du Dir schon vorab sicher sein kannst, dass Dein Gartenprojekt auch erlaubt ist.
Abstand zur Grundstücksgrenze beachten – Mindestabstand 1-4m
Du solltest unbedingt beachten, dass es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen bezüglich des Abstands zur Grundstücksgrenze gibt. Meist liegt der Mindestabstand bei einem bis vier Metern. Sollte die Entfernung zum Nachbargarten geringer sein, dann haben deine Nachbarn das Recht, dass du den Baum in deinem Garten stutzt. Wenn du den Abstand nicht einhältst, kann es sein, dass du eine Geldstrafe erhältst oder du sogar eine Klage an den Hals bekommst. Deshalb ist es wichtig, dass du dich vorher über die Regeln in deinem Bundesland informierst, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst.
Lese hier mehr über Baumrechte auf dem Nachbargrundstück
Kannst du die Bäume auf deinem Nachbargrundstück nicht mehr sehen? Du hast dann Anspruch auf ein Zurückstutzen oder Entfernen. Bedenke aber, dass dieser Anspruch verjährt. In jedem Bundesland gibt es dazu bestimmte Gesetze. Wenn du sichergehen möchtest, dass dein Anspruch noch gültig ist, solltest du dich in deinem Bundesland über die Verjährungsfrist informieren.
Fazit
Du darfst in deinem Garten machen, was du willst – solange es im Einklang mit dem Gesetz steht. Wenn du etwas im Garten anpflanzen möchtest, kannst du einen Gemüse- oder Blumengarten anlegen. Wenn du magst, kannst du auch ein paar Tiere halten, zum Beispiel Hühner oder Kaninchen. Es gibt auch einige andere Aktivitäten, die du in deinem Garten machen kannst, wie zum Beispiel ein Labyrinth oder einen Sandkasten für die Kinder bauen. Es ist wichtig, dass du die jeweiligen Bauvorschriften beachtest, wenn du etwas Neues auf deinem Grundstück errichten möchtest.
Du darfst in deinem Garten alles machen, was dir Spaß macht, solange du die Regeln der Nachbarschaft, der Stadt und des Bundes beachtest. Erhole dich in deinem Garten, genieße die Natur und pflege deine Pflanzen. Mach, was du willst und mach es mit Freude!