Was darf man als Mieter im Garten machen? Erfahre hier die Regeln!

Erlaubte Aktivitäten im Mieter-Garten

Hey,
Du bist Mieter eines Hauses mit Garten und fragst Dich, was Du darin machen darfst? Dann bist Du hier genau richtig, denn in diesem Artikel geht es um genau das Thema: Was darf man als Mieter im Garten machen? Lass uns doch direkt loslegen und gucken, welche Möglichkeiten es gibt.

Als Mieter darfst Du im Garten Deiner Mietwohnung alles machen, was Du möchtest, solange es nicht illegal oder gegen die Mietbedingungen ist. Du kannst zum Beispiel Gartenmöbel aufstellen, Pflanzen anbauen oder ein Gartenschlauch verwenden. Es ist auch in Ordnung, ein paar Freunde zum Grillen oder Sonnenbaden einzuladen. Allerdings solltest Du immer noch darauf achten, dass Du nicht zu laut und störend bist, da Du ja nicht allein in der Mietwohnung wohnst.

Gartenpflege: Umlagefähige Nebenkosten für Mieter

Umlagefähige Nebenkosten für Gärten: Nicht nur Personalkosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden, neben denen gibt es noch weitere Aufwendungen, die auf den Mieter umgelegt werden können. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für das Beschneiden von Gehölzen, die Pflege von Rasen und Beeten sowie die Entfernung und Abtransport von Gartenabfällen. Durch diese Maßnahmen kannst Du als Mieter Deinen Garten langfristig in einem schönen Zustand halten.

Gartenarbeit: Ab wann darf man loslegen?

Du fragst Dich, ab wann Du wieder loslegen und Deinen Garten in Schuss bringen darfst? Werktags ist ab 7 Uhr morgens Gartenarbeit erlaubt. Allerdings solltest Du bei lauten Geräten wie Laubbläser, Laubsauger, Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider noch etwas warten und erst ab 9 Uhr loslegen. Damit möchte man den Nachbarn zuliebe etwas Ruhe gewähren. Nach der Mittagsruhe ab 15 Uhr darfst Du wieder loslegen. Beachte jedoch, dass Du abends ab 21 Uhr wieder aufhören solltest, um Deine Nachbarn nicht zu stören.

Hausfriedensbruch: Wann ist es erlaubt?

Du hast vielleicht schon mal von einem Hausfriedensbruch gehört. Aber wusstest Du, dass es auch möglich ist, in einem Garten einen Hausfriedensbruch zu begehen? Dafür muss der Garten allerdings entsprechend umgrenzt sein. Es gibt aber noch mehr Orte, an denen ein Hausfriedensbruch nicht gestattet ist. Dazu gehören öffentliche Gebäude wie Behörden oder Bahnhöfe. Diese Räume sind durch die Norm geschützt, da sie dem Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs dienen.

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Was ist die Duldungspflicht für Mieter?

Du hast wahrscheinlich schon mal vom Begriff ‚Duldungspflicht‘ gehört. Aber was bedeutet das eigentlich? Kurz gesagt, ‚dulden‘ bedeutet, dass ein Mieter Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen akzeptieren muss, die vom Vermieter angeordnet wurden. Dazu muss der Mieter die Arbeiten nicht nur dulden, sondern auch nicht behindern oder verhindern. Darüber hinaus muss er auch alle damit verbundenen Nebenwirkungen ertragen, zum Beispiel Lärm, Schmutz, Erschütterungen oder sogar das Abschalten von Strom, Wasser oder Heizung. Kurz gesagt, der Mieter muss sich den Maßnahmen gegenüber aufgeschlossen zeigen, damit sie reibungslos durchgeführt werden können und die Rechte des Vermieters gewahrt bleiben.

Mieterrechte im Garten: Was erlaubt ist und was nicht

Musizieren in Mietwohnung: Berücksichtige Ruhezeiten!

Ist Dir Musizieren in Deiner Mietwohnung wichtig? Dann solltest Du auf jeden Fall auf die Ruhezeiten achten! Denn wenn Du länger als zwei Stunden am Tag musizierst, kann das als Belästigung empfunden werden und ist somit verboten. Berufsmusiker können aber manchmal eine Ausnahme machen und länger spielen, solange es nicht störend ist. Wenn Dir Musik also ein großes Anliegen ist, solltest Du Dich vorher informieren und sichergehen, dass Du nicht gegen die Hausordnung verstößt!

Balkon/Terrasse in Mietwohnung: Rechte & Pflichten beachten!

Du hast einen Balkon oder eine Terrasse in Deiner vermieteten Wohnung? Dann kannst Du Dich freuen! Denn Du hast die gleichen Rechte und Pflichten hier, wie in Deiner Wohnung selbst. Du darfst also problemlos Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme auf dem Balkon oder der Terrasse aufstellen. Aber achte darauf, dass Du nicht zu viel Platz einnimmst und die Aussicht auf die Nachbarn nicht versperrst. Auch gilt es, den Balkon oder die Terrasse sauber zu halten und die Gemeinschaftseinrichtungen zu schonen. Dann steht einem entspannten Aufenthalt draußen nichts mehr im Weg.

Gartenpflege als Mieter: Was musst du übernehmen?

Du bist Mieter und hast eine Klausel im Vertrag, die dich zur Gartenpflege verpflichtet? Dann solltest du wissen, dass du nur zu einfachen Arbeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten oder Entfernen von Laub verpflichtet bist. Wenn du schon einmal daran gedacht hast, Bäume oder Sträucher zu schneiden, musst du das in Zukunft sein lassen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Würzburg (Az 13 C 779/17) muss sich der Vermieter um solche Arbeiten selbst kümmern. Du musst also nur die einfachen Aufgaben übernehmen, die in deinem Mietvertrag festgehalten sind.

Vermiete Garten nur komplett – Vertrag abschließen!

Du als Vermieter hast die Pflicht, den Garten komplett zu vermieten. Ein teilweises Vermieten ist nicht erlaubt. Damit es keine Unstimmigkeiten gibt, solltest du mit deinen Mietern einen Vertrag über die Nutzung des Gartens abschließen. Falls du ein Haus mitsamt Garten vermietest, darfst du der Mieterin oder dem Mieter die Nutzung des Gartens nicht kündigen. Also behalte im Hinterkopf: Vermiete den Garten nur komplett und schließe einen Vertrag mit deinen Mietern ab.

Mieter müssen Vermieter erlauben, Grundstück zu betreten

Du als Mieter solltest wissen, dass du das Mietgrundstück nicht einfach ohne Erlaubnis des Vermieters betreten darfst. Wenn du dem Vermieter nicht ausdrücklich die Erlaubnis gibst, das Grundstück zu betreten, kann der Vermieter sogar strafrechtlich verfolgt werden. Laut § 123 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist es ein Verstoß gegen den Hausfrieden, wenn jemand ohne Erlaubnis ein Grundstück betritt. Also sei dir als Mieter bewusst, dass du dem Vermieter die Erlaubnis geben musst, bevor er das Grundstück betreten kann. Außerdem ist es auch ratsam, diese Erlaubnis schriftlich oder per E-Mail zu dokumentieren.

Mietvertrag: Auf Details achten & keine Spezialgeräte benötigen

Du musst bei einem Mietvertrag auf jeden Fall auf die Details achten! Falls dort nur pauschal geschrieben steht, dass du den Garten pflegen musst, dann ist es deine Aufgabe, alle notwendigen Tätigkeiten zu übernehmen, die ohne großen Aufwand und ohne Spezialgeräte erledigt werden können. Dazu gehört zum Beispiel das Jäten von Unkraut, das Beseitigen von Laub und natürlich auch das Mähen des Rasens. Du solltest aber darauf achten, dass du nicht mit Spezialgeräten arbeiten musst, die du möglicherweise nicht besitzt. Dann kann es sein, dass du die Kosten dafür aus eigener Tasche bezahlen musst.

Mieter Rechte im Garten – was ist erlaubt?

Mietvertrag: Nutzungsbedingungen für den Garten regeln

Du möchtest Deinen Mietern den Garten zur Nutzung zur Verfügung stellen? Dann solltest Du unbedingt die Nutzungsbedingungen für den Garten im Mietvertrag regeln. So kannst Du sicherstellen, dass Deine Mieter den Garten nur dann nutzen, wenn die Nutzung durch Dich abgesegnet wurde. Das heißt, dass die Nutzung des Gartens in der Regel nicht einfach so vereinbart wird, sondern ausdrücklich im Mietvertrag stehen muss. Wichtig ist, dass Du immer ein Auge auf die Nutzung des Gartens hast, denn so kannst Du eventuelle Probleme rechtzeitig erkennen und regeln.

Gestalte deinen Garten nach deinen Wünschen – DMB

Du hast die Möglichkeit, deinen Garten so zu nutzen, wie du möchtest. Laut des Deutschen Mieterbundes (DMB) kannst du ein Gemüsebeet anlegen, einen Komposthaufen errichten, Gartenzwerge, Planschbecken, Hundehütten, Sandkästen oder Schaukeln aufstellen und Blumen und Sträucher pflanzen. Es ist sogar erlaubt, ein Gewächshaus zu errichten. So hast du die Möglichkeit, deinen Garten nach deinen Wünschen zu gestalten und zu nutzen. Wenn du einen Balkon hast, kannst du dort auch Blumenkästen mit Kräutern und Blumen bepflanzen. Genieße deine eigenen, kleinen Oase!

Garten gestalten: Was du beim Mieten beachten musst

Du hast eine Wohnung gemietet und möchtest die Grünfläche gestalten? Super Idee! Allerdings solltest du vorher in deinem Mietvertrag nachlesen, ob du das darfst. Wenn dort festgehalten wurde, dass du die Hecke schneiden musst, kann dein Vermieter dies auch von dir verlangen. Und wenn du eine Grünfläche mitgemietet hast, dann darfst du diese natürlich auch nach deinen Wünschen gestalten. Aber Achtung: Große Veränderungen wie z.B. der Bau eines Gartenhäuschens solltest du vorher unbedingt mit deinem Vermieter absprechen. Denn auch wenn du die Grünfläche mitgemietet hast, hat dein Vermieter letztendlich das Sagen.

Gartenpflege für Mietwohnung: Tipps zur Gartenpflege

Du hast einen Garten bei deiner Mietwohnung dazubekommen? Super! Egal ob du ihn nun voller Stolz pflegst oder den ein oder anderen Blick über den Zaun wirfst, dein Vermieter kann dir nicht vorschreiben, wie oft du Rasen mähen oder Laub harken musst. Aber du darfst den Garten natürlich nicht verwildern lassen. Ist der Garten nur einem Mieter zugesprochen, etwa dem im Erdgeschoss, trägt er die alleinige Verantwortung für die Pflege des Gartens. Egal wie du dich entscheidest, ein paar Tipps zur Gartenpflege können dir helfen, deinen Grünflächen in Schuss zu halten. Dazu gehören regelmäßiges Gießen, Düngen, Schneiden und Entfernen von Unkraut.

Gärtnern ohne Gesetzesverstöße: Welche Pflanzen sind erlaubt?

Wenn du dir als Hobbygärtner nicht sicher bist, welche Pflanzen du anbauen darfst, kannst du dich vorab informieren. Es gibt einige Pflanzen, die zwar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, aber trotzdem nicht in Gärten angebaut werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Beifuß, Wolfsmilch oder auch Tollkirsche. Nicht nur der Anbau dieser Pflanzen ist verboten, sondern auch deren Verkauf oder die Weitergabe an andere Personen. Daher solltest du dir vorher genau überlegen, welche Pflanzen du anbaust. Ein Blick in die Verordnungen lohnt sich auf jeden Fall, denn die meisten Blumen, Kräuter und Gemüsesorten sind erlaubt. So kannst du dir einen schönen und abwechslungsreichen Garten schaffen, ohne dass du Gefahr läufst, gegen das Gesetz zu verstoßen.

Mieterschutz: Vermieter darf nicht ohne Einwilligung betreten

Du bist Mieter und hast das Gefühl, dass dein Vermieter deine Wohnung ohne deine Zustimmung betritt? Dann solltest du wissen, dass du nach dem 13. GG geschützt bist. Der Vermieter darf ohne deine Einwilligung nicht in die Wohnung. Wenn er dies trotzdem tut, macht er sich nach dem § 123 des Strafgesetzbuches strafbar. Es ist also wichtig, dass du deine Rechte kennst und diese durchsetzt.

Gemeindebaum: Wer trägt die Verantwortung für Laubbeseitigung?

Du hast einen Baum in deinem Garten, der der Gemeinde gehört? Dann wunderst du dich vielleicht, wer die Verantwortung für die Beseitigung des Laubs trägt, das anfällt. Normalerweise übernimmst du das selbst. Falls das Laub jedoch so überhand nimmt, dass du es nicht mehr bewältigen kannst, und es über das übliche Maß hinausgeht, kann es sein, dass die Gemeinde für die Beseitigung des Laubs verantwortlich ist. Überprüfe dazu am besten die Regelungen vor Ort.

Respektiere deine Nachbarn: Kein Lärm in Ruhezeiten!

Du hast kein Recht darauf, deine Nachbarn mit ortsunüblichem Lärm zu belästigen. Besonders nicht in den Ruhezeiten, die normalerweise zwischen 22 und 7 Uhr, sowie zwischen 13 und 15 Uhr liegen. Wenn du gerne besonders laute Partys schmeißen möchtest, dann tu das bitte an einem Ort, der dafür geeignet ist. Denke daran, dass deine Nachbarn nicht nur eine Pflicht haben, sondern auch ein Recht darauf haben, ihre Ruhe zu genießen. Wenn du deine Nachbarn nicht stören willst, dann plane deine Partys also lieber an einem anderen Ort.

Darf ich als Mieter Pflanzen in der Wohnung haben?

Du hast dir vielleicht schon mal die Frage gestellt, ob du als Mieter Pflanzen in deiner Wohnung aufstellen darfst. Die Antwort darauf kann von der Einwilligung deines Vermieters abhängen. In der Regel ist es aber erlaubt, Blumen und Pflanzen innerhalb der Mieträume in beliebiger Art und Anzahl zu halten, solange dadurch das Eigentum des Vermieters nicht beeinträchtigt wird. Beachte aber, dass einige Vermieter vielleicht ein bestimmtes Maß an Pflanzen vorschreiben oder eine Genehmigung einholen möchten, bevor du größere Pflanzen in deiner Wohnung aufstellst. Es ist also immer ratsam, sich vorher mit dem Vermieter abzustimmen, um sicherzustellen, dass du die Regeln deines Mietvertrags einhältst.

Beliebteste Mieter: Arbeitslose, Putzfrauen & Tagesmütter Letzte

Du wirst es kaum glauben, aber auch Arbeitslose, Putzfrauen und Tagesmütter werden in einer Studie als unbeliebteste Mieter genannt. Wenn du Eigentümer bist, dann wirst du es vielleicht kaum glauben, aber laut der Umfrage wurden diese Berufsgruppe jeweils nur von drei Prozent der Eigentümer als Lieblingsmieter genannt. Keine große Überraschung also, dass sie den letzten Platz in dem Ranking einnehmen. Trotzdem ist es wichtig, dass wir als Eigentümer fair bleiben und auch Menschen in diesen Berufen ein schönes Zuhause bieten.

Zusammenfassung

Als Mieter darfst du im Garten machen, was in deinem Mietvertrag steht. In der Regel wird es dir erlaubt sein, im Garten zu grillen und die Gartenmöbel zu nutzen. Falls du Pflanzen in den Garten pflanzen möchtest, musst du vorher die Erlaubnis deines Vermieters einholen. Wenn du ein Gartenhäuschen oder andere Strukturen aufbauen möchtest, musst du auch dafür die Zustimmung des Vermieters bekommen. Wenn du dir unsicher bist, was du im Garten machen darfst, frage deinen Vermieter am besten noch mal nach.

Du hast also herausgefunden, dass du als Mieter im Garten viele Dinge machen kannst, solange du die Nachbarschaft nicht stört und es keine gesetzlichen Einschränkungen gibt. Alles in allem kannst du also deinen Garten in eine schöne Oase verwandeln und die Zeit dort voll und ganz genießen!

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