Hey du,
wenn du einen Garten als Mieter hast, steht dir natürlich einiges an Erholung zu. Doch es gibt auch einiges zu beachten, was du als Mieter im Garten machen darfst und was nicht. Damit du weißt, worauf du achten musst, erklären wir dir in diesem Artikel, was du als Mieter im Garten machen kannst.
Als Mieter darfst Du im Garten alles machen, was Dein Mietvertrag erlaubt. Meistens erlaubt der Mietvertrag es Dir, den Garten zu pflegen und einige Dekorationsgegenstände hinzuzufügen. Du solltest aber auch darauf achten, dass Du nichts machst, was das Aussehen des Gartens oder den Wert des Hauses beeinträchtigt. Wenn Du vorhast, größere Änderungen vorzunehmen, solltest Du vorher immer die Erlaubnis Deines Vermieters einholen.
Beachte Nachbarschaftsrechte, bevor du im Garten etwas anlegst
Doch die bestehenden Nachbarschaftsrechte müssen beachtet werden.
Du hast vor, im Garten etwas Neues zu bauen oder anzupflanzen? Super Idee! Doch bevor du loslegst, solltest du unbedingt deine Nachbarn informieren und sie um Erlaubnis bitten. Denn auch wenn du auf deinem Grundstück tun und lassen kannst, was du willst, gibt es doch ein paar Dinge, die du beachten musst. Diese sogenannten Nachbarschaftsrechte legen fest, inwieweit du den Garten deiner Nachbarn beeinflussen darfst. Zum Beispiel, ob du einen höheren Zaun bauen darfst, ob du eine bestimmte Höhe bei Bäumen einhalten musst oder welche Blumen du pflanzen darfst. In einigen Regionen gibt es außerdem bestimmte Vorschriften, die du beachten musst. Generell ist es aber immer ratsam, sich zuerst mit den Nachbarn abzustimmen, bevor du etwas Neues im Garten anlegst. So kannst du offene Fragen klären und sicherstellen, dass beide Seiten mit dem Ergebnis zufrieden sind.
Gartenpflege: Was ist als Mieter erlaubt?
Du als Mieter darfst keine Pflanzen, Bäume oder Büsche entfernen, die bereits im Garten vorhanden waren. Wurde im Mietvertrag nicht anders vereinbart, kannst Du aber natürlich selbst Dinge hinzufügen. Zum Beispiel kannst Du weitere Blumenbeete anlegen oder auch einen kleinen Teich anlegen. Dafür musst Du Dich aber vorher bei Deinem Vermieter erkundigen, ob es erlaubt ist.
Gartenpflege leicht gemacht: So können Mieter selbst Hand anlegen
Gartenpflege ist eine der Aufgaben, die jeder Mieter erfüllen kann. Es ist dabei gar nicht so schwer, die Gartenpflege selbst zu übernehmen. Hierzu zählen einfache Tätigkeiten wie das Mähen des Rasens oder das Entfernen von Unkraut. Doch es gibt auch weitere Arbeiten, die der Vermieter in der Regel durchführen lässt. Dazu zählen zum Beispiel das Fällen von Bäumen oder das Beschneiden von Sträuchern. Mit etwas Einsatz und Kreativität ist es aber auch für Mieter möglich, den Garten selbst zu pflegen und zu gestalten. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in die Hausordnung, um zu sehen, welche Aufgaben jeder Mieter selbst übernehmen kann.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenMieterrechte: Vermieter darf Grundstück nur mit Erlaubnis betreten
Du solltest als Mieter immer darauf achten, dass dein Vermieter nur mit deiner Zustimmung dein Grundstück betreten darf. Ohne deine Einwilligung ist es deinem Vermieter nämlich nicht nur untersagt, sondern sogar strafbar, dein Grundstück zu betreten. Das ist im § 123 des Strafgesetzbuches geregelt. Sollte er also ohne deine Erlaubnis dein Mietgrundstück betreten, kannst du deinen Vermieter anzeigen und ihn zur Verantwortung ziehen. Das ist aber in der Regel nicht notwendig, denn meist reicht es schon, deinem Vermieter deutlich zu machen, wenn er erstmalig ohne Erlaubnis auf dein Grundstück will, dass er sich damit strafbar macht.
Gärtnern macht Spaß – Aber ohne Genehmigung keine BtMG-Pflanzen!
Ergänzter Text:Klar, Gärtnern macht Spaß! Es ist eine tolle Freizeitbeschäftigung und eine schöne Art, die eigene Umgebung in eine grüne Oase zu verwandeln. Doch es gibt eine Sache, die Du beim Gärtnern unbedingt beachten solltest: Pflanzen, deren Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, darfst Du ohne Genehmigung nicht anpflanzen oder anbauen. Dazu gehören beispielsweise Schlafmohn, Azteken-Salbei oder auch THC-haltiger Hanf. Auch wenn es verlockend ist, solche Pflanzen zu züchten – ohne Genehmigung ist das nicht erlaubt und kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Also lieber die Finger davon lassen und sich auf andere Pflanzen konzentrieren.
Mieter müssen keine Bäume schneiden: Gartenpflege Aufgaben im Detail
Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen, der dir die Gartenpflege überträgt? Keine Sorge, du bist nicht zu umfangreichen Arbeiten verpflichtet. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Würzburg (Az 13 C 779/17) musst du dir keine Sorgen machen, dass du als Mieter Bäume und Sträucher schneiden sollst. Deine Aufgaben beschränken sich auf einfache Arbeiten wie das Rasenmähen oder Unkrautjäten, aber auch das Entfernen von Laub. Wenn der Garten deiner Mietwohnung nicht allzu groß ist, ist das gar nicht so schlimm. Ein bisschen Gartenarbeit macht ja auch Spaß und so kannst du die freie Zeit im Sommer im Garten verbringen und ihn in ein schönes Wohlfühl-Paradies verwandeln.
Musizieren in Mietwohnung: Vorsicht, Grenzen beachten!
Du musst Dir als Mieter bewusst sein, dass Musizieren in der Mietwohnung nicht erlaubt ist. Allerdings kannst Du Dich an die Ruhezeiten halten und gelegentlich Musik machen. Wenn Du aber länger als zwei Stunden pro Tag musizierst, kann das als zu lange Belästigung für Deine Nachbarn gelten und Du riskierst Ärger. Berufsmusiker sind hier eine Ausnahme, die können eine größere Freiheit nutzen – aber denke immer daran, dass es auch hier Grenzen gibt. Sei also vorsichtig und halte Dich an die Regeln, damit Du keinen Ärger bekommst.
Gartenpflege in Mietwohnung: Was musst du beachten?
Du musst den Garten in deiner Mietwohnung pflegen? Kein Problem! Wenn im Mietvertrag nur pauschal steht, dass du den Garten pflegen musst, musst du alle Tätigkeiten übernehmen, die ohne großen Aufwand und ohne Spezialgeräte verrichtet werden können. Damit meint man zum Beispiel das Jäten von Unkraut, die Laubbeseitigung und das Rasenmähen. Wenn du dir dabei unsicher bist, frag am besten deinen Vermieter, was genau von dir erwartet wird. Vielleicht kann er dir auch einige Tipps geben, wie du am besten vorgehst. Dann kannst du dich an die Gartenarbeit machen und deinen Garten in Ordnung halten.
Garten für Mieter nutzbar machen: Regeln festhalten!
Du als Vermieter solltest deinen Mietern unbedingt die Möglichkeit geben, den Garten zu nutzen. Wenn du deinen Mietern eine Nutzung des Gartens erlaubst, solltest du sicherstellen, dass sie das im Mietvertrag schriftlich festhalten. Normalerweise ist der Garten, der zu einem Mehrfamilienhaus gehört, ein Gemeinschaftsgarten, an dem alle Mieter teilhaben dürfen. Daher ist es wichtig, dass du deine Mieter über die Regeln informierst und ihnen erklärst, wie sie den Garten sorgsam nutzen können. Wenn du es zulässt, sollten sich deine Mieter auch ab und zu gegenseitig helfen, damit der Garten immer ordentlich und gepflegt aussieht.
Hausfriedensbruch: Garteneinfassungen und öffentliche Einrichtungen
Ein Hausfriedensbruch ist auch in einem Garten möglich, wenn er klar abgegrenzt ist. Dazu gehören auch Räume, die der öffentlichen Verwaltung, dem öffentlichen Verkehr oder anderen öffentlichen Einrichtungen dienen. Hierzu können zum Beispiel Behördengebäude, Bahnhöfe, Schulen oder auch Krankenhäuser zählen. Grundsätzlich gilt, dass öffentliche Einrichtungen nicht ohne Einwilligung des Besitzers betreten werden dürfen.
Schütze deine Wohnung vor unerlaubtem Eintritt – §123 StGB
Du möchtest deine Wohnung vor unerwünschten Besuchen deines Vermieters schützen? Dann solltest du wissen, dass das 13. GG dem Mieter zusteht und nicht dem Vermieter. Ohne deine Zustimmung darf er dementsprechend nicht in deine Wohnung. Wenn er das doch tut, dann macht er sich nach § 123 StGB strafbar und begeht einen Hausfriedensbruch. Dieser kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe in Form von Haft bestraft werden. Es ist also wichtig, dass du deine Rechte kennst und deine Wohnung vor unerlaubten Eintritten schützt.
Mieter-Sichtschutz: Recht auf Mitsprache und Abmahnung
Du als Vermieter hast ein Recht auf Mitsprache, wenn es um den Sichtschutz Deines Mieters geht. Deshalb solltest Du vorher immer um Erlaubnis bitten. Sollte Dein Mieter ohne Deine Erlaubnis handeln, hast Du das Recht ihn abzumahnen. Wenn das Mietverhältnis beendet ist, muss der Sichtschutz auf jeden Fall vollständig entfernt werden. Dafür ist Dein Mieter verantwortlich und trägt auch die Kosten für eventuelle Schäden oder das Entfernen von Resten. Solltest Du das Gefühl haben, dass der Sichtschutz des Mieters zu weit geht, dann zögere nicht, Dich an ihn zu wenden und um Erlaubnis zu bitten. So kannst Du sicherstellen, dass alles im Rahmen des Gesetzes bleibt.
Neubau im Garten des Nachbarn: Kein Anspruch auf Privatsphäre
Du hast eine schlechte Nachricht bekommen: Dein Nachbar bekommt die Genehmigung, ein Gebäude in seinem Garten zu errichten. Das bedeutet, dass sich auch deine Privatsphäre durch den Neubau reduzieren wird. Auch wenn du deinen Garten liebst und dir vorstellen kannst, dass deine Privatsphäre dort nicht mehr so ist, wie du es dir wünschst, so musst du den Neubau doch dulden. Denn nach dem Gesetz hast du keinen Anspruch auf Privatsphäre in deinem Garten.
Grundsätzlich kann es immer vorkommen, dass dein Nachbar einen Neubau errichten möchte. Dieser muss aber immer die gesetzlichen Vorschriften einhalten und die Nachbarn vorab informieren. Meistens kann man auch eine Einspruchsfrist einlegen. Auch wenn die Privatsphäre im Garten beeinträchtigt wird, kann man in einigen Fällen noch etwas tun, um die Auswirkungen zu minimieren. So kann man zum Beispiel versuchen, die Position des Neubaus zu verändern. Dazu muss man aber mit seinem Nachbarn in Kontakt treten, um eine Lösung zu finden, die für beide Seiten passt.
Es ist schade, dass du deine Privatsphäre im Garten durch den Neubau deines Nachbarn verlieren wirst. Aber du musst den Neubau dulden, denn nach dem Gesetz hast du keinen Anspruch auf Privatsphäre in deinem Garten. Versuche in jedem Fall, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Übernachten im Garten erlaubt: Erfahre mehr über dein Recht
Du fragst dich, ob du in deinem Garten übernachten darfst? Die Antwort lautet: Ja, du darfst übernachten. Laut Bundeskleingartengesetz ist es erlaubt, in deinem Kleingarten zu übernachten. Allerdings darf die Laube maximal 24 m² groß sein und nicht dazu geeignet sein, darin zu wohnen. Dies bedeutet, dass du die Laube nicht als Wohnraum nutzen darfst. Du kannst jedoch problemlos ein gemütliches Nachtlager in deinem Garten aufschlagen und die Nacht in deinem Garten verbringen. Genieße die Abende unter freiem Himmel und erlebe einen unvergesslichen Aufenthalt in deinem Garten!
Gartenbaumwuchs: Abstand zur Grundstücksgrenze beachten
Du hast dir einen Baum für deinen Garten ausgesucht und überlegst, wie hoch er werden darf? Die Antwort auf deine Frage hängt vom jeweiligen Bundesland und dem Abstand zur Grundstücksgrenze ab. In einigen Bundesländern gilt ein Mindestabstand von einem bis vier Metern zum Nachbargarten. Solange dieser Abstand eingehalten wird, kann der Baum ungehindert wachsen. Sollte der Abstand jedoch kleiner sein, haben deine Nachbarinnen und Nachbarn einen Anspruch darauf, dass du den Baum regelmäßig stutzt, damit er nicht zu hoch wird. Auch wenn es nicht immer leicht ist, solltest du auf die Bedürfnisse deiner Nachbarn Rücksicht nehmen und die Abstände beachten. So vermeidest du Streitereien und alle werden glücklich.
Gestalte deinen Balkon oder Terrasse: Rechte & Pflichten
Du hast einen Balkon oder eine Terrasse in deiner vermieteten Wohnung? Dann hast du ganz schön Glück! Denn dort hast du genauso viele Rechte und Pflichten wie in deiner Wohnung selbst. Deswegen darfst du dort ganz nach deinem Geschmack Möbel, wie Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen. Deine Balkon oder Terrasse kannst du also ganz nach deinen Vorstellungen gestalten und dir eine schöne Oase zum Relaxen schaffen. Wichtig ist aber, dass du dabei auch die Hausordnung beachtest und deine Nachbarn nicht stört. Viel Spaß beim Einrichten!
Gartenpflege in Mietwohnungen: Regeln und Hilfe
Du hast einen Garten, der zu deiner Mietwohnung dazugehört? Glückwunsch! Ob du aber tatsächlich den Garten selbst versorgen musst, steht in deinem Mietvertrag. Dort kann geregelt sein, wie oft du den Rasen mähen und Laub harken musst, damit er immer schön grün und gepflegt bleibt. Verwildern lassen darfst du den Garten aber auf keinen Fall. Solltest du Bäume fällen oder Zäune reparieren müssen, muss das mit deinem Vermieter ausdrücklich vereinbart sein. Und wenn du mal Hilfe brauchst, kannst du natürlich auch einen Gärtner beauftragen.
Gartenpflege: Mieter müssen alle 14 Tage mähen
Als Mieter, der einen Garten überlassen bekommen hat, ist man in der Pflicht, diesen regelmäßig zu pflegen. Das bedeutet laut einem Urteil, dass du von April bis Oktober in der Regel mindestens alle 14 Tage den Rasen mähen musst. Zusätzlich solltest du auch regelmäßig Unkraut entfernen, die Beete auf Vordermann bringen und die Blumen gießen. Auch eine Kontrolle auf Schädlinge oder Ungeziefer solltest du nicht vergessen. Natürlich kannst du den Garten auch nach deinen Wünschen gestalten und verschönern.
Mieter: Halte dich an den Mietvertrag – Vermeide Verstöße
Es ist wichtig, dass du als Mieter immer im Hinterkopf behältst, dass du dich an die Regeln halten musst, die im Mietvertrag festgehalten wurden. Oft steht dort, dass du als Mieter Verpflichtungen hast, wie zum Beispiel die Hecke zu schneiden. Wenn du eine Grünfläche mitgemietet hast, dann hast du zum Glück auch die Möglichkeit, diese zu gestalten. Aber denk dran, dass du vor großen Veränderungen immer den Vermieter um Erlaubnis fragen solltest. So kannst du sicher sein, dass du nicht gegen den Mietvertrag verstößt.
Fazit
Als Mieter darfst du im Garten machen, was du möchtest, solange du die Regeln des Mietvertrags einhältst. Zum Beispiel darfst du einen Garten anlegen oder einen Grill aufstellen, aber du darfst keine zusätzlichen Gebäude errichten, ohne die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Auch die Lärmbelästigung deiner Nachbarn solltest du beachten. Generell gilt, dass du alles machen kannst, was nicht gegen den Mietvertrag verstößt.
Als Mieter darfst Du im Garten viele Dinge machen, solange sie nicht gegen die Regeln des Mietvertrags verstoßen. Achte darauf, dass Dein Gartenaktivitäten nicht stören und lass andere in Ruhe. Genieße Deinen Garten und mache das Beste daraus.