5 Dinge, die man im Garten bauen darf – So findest Du die Richtigen!

Erlaubte Gartengebäude

Du bist auf der Suche nach einer neuen Idee für Deinen Garten? Dann bist Du hier genau richtig. In diesem Beitrag lernst Du, was man alles im Garten bauen und anpflanzen kann. Lass uns loslegen und schauen, was Du alles kreieren kannst!

Im Garten darfst du alles bauen, was du möchtest – solange es nicht gegen die Gesetze des Baurechts verstößt und nicht die Nachbarn stört. Wenn du eine größere Konstruktion bauen möchtest, solltest du dich aber vorher bei deiner Gemeinde erkundigen, ob du eine Baugenehmigung brauchst.

Gartenhaus im Kleingarten: Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes

Falls du dir ein Gartenhaus für deinen Kleingarten wünschst, gilt das Bundeskleingartengesetz. Dieses besagt, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer maximalen Grundfläche von 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Solltest du ein größeres Gebäude haben wollen, musst du vorher eine Baugenehmigung beantragen. Hierbei ist es wichtig, dass die zu errichtende Gartenlaube die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes erfüllt. Auch das Grundstück bzw. die Parzelle, auf dem du dein Gartenhaus errichten möchtest, muss den Vorgaben entsprechen.

Gartenhaus selbst bauen – Regeln & Anforderungen prüfen

Es gibt keine genaue Definition, was ein Gartenhaus ist. Aber im Allgemeinen meinen wir damit ein kleines Häuschen, das in Deinem Garten steht und nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt wird. Besonders schön ist es, wenn Du Dein Gartenhaus selbst bauen kannst. In der Regel kannst Du ein Gartenhaus bis zu einer bestimmten Größe ohne Baugenehmigung errichten. Du solltest aber unbedingt die Anforderungen der jeweiligen Gemeinde prüfen, da es hierzu unterschiedliche Regelungen gibt.

Gartenhaus vs. Geräteschuppen: Was passt besser?

Du überlegst dir, ob du ein Gartenhaus oder einen Geräteschuppen kaufen sollst? Beide bieten dir viele Möglichkeiten, deinen Garten aufzuwerten. Allerdings gibt es einige Unterschiede, die du kennen solltest.

Ein Gartenhaus besitzt typischerweise Fenster, eine Eingangstür, ein Hausdach und in vielen Fällen auch eine kleine Veranda. Diese Gartenhäuser können in verschiedenen Größen und Formen erworben werden. Du kannst in ihnen zum Beispiel ein zusätzliches Zimmer, ein Gartenbüro oder eine moderne Gartensauna einrichten.

Bei einem Geräteschuppen sind die Anforderungen geringer, denn Fenster, Dach, Veranda und selbst Türen müssen nicht zwangsläufig vorhanden sein. Der Schuppen, meist aus Holz, ist praktisch und vielseitig nutzbar. Du kannst ihn als Lagerraum für Gartengeräte, Fahrräder und andere Dinge nutzen, die du im Garten nicht sehen möchtest.

Außerdem solltest du auch beachten, wo du den Schuppen oder das Haus aufstellen möchtest. Wenn du ein Gartenhaus kaufst, ist es wichtig, dass es ein stabiles Fundament hat. Ein Geräteschuppen kannst du aber auch einfach auf dem unebenen Boden aufstellen, da er nicht so schwer ist.

Je nachdem, welche Zwecke du mit deinem Gartenhaus oder Geräteschuppen verfolgst, solltest du die Vor- und Nachteile abwägen. Überlege dir, welches Produkt am besten zu deinen Bedürfnissen passt.

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Geräteschuppen: Holz, Blech und Selbstbau-Optionen

Ein Geräteschuppen ist ein kleineres Gebäude, das meist geschlossen ist und zum Unterstellen und Lagern von Gartengeräten und anderem Material verwendet wird. Es gibt verschiedene Materialien, die zur Errichtung eines Geräteschuppens verwendet werden können, darunter Holz und Blech. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, einen Geräteschuppen selbst zu bauen. Dadurch kann man ein stabiles und robustes Gebäude errichten, das nach eigenen Wünschen gestaltet werden kann und das gleichzeitig auch noch kostengünstig ist. Ein Geräteschuppen bietet Dir die Möglichkeit, Deine Gartengeräte und andere Dinge sicher und geschützt vor Witterung und Diebstahl zu lagern.

Gartenbau-Tipps für den Gartenbesitzer

Gartenhäuser & Gartenlauben für Dein eigenes Reich

Du möchtest dir dein eigenes Reich schaffen? Dann sind kleine Gartenhäuser im Vorgarten genau das Richtige. Sie bieten eine tolle Möglichkeit, um allerlei Gerätschaften und Spielzeuge zu verstauen. Gartenlauben hingegen sind eine typische Erscheinung für Schrebergärten und Gartenparzellen, die nicht direkt an ein Wohnhaus angrenzen. Mit ihnen schaffst du dir einen ganz besonderen Ort zum Relaxen und Kraft tanken.

Brauche ich eine Baugenehmigung für einen Geräteschuppen?

Du hast vor, einen Geräteschuppen zu bauen, aber du weißt nicht, ob du eine Baugenehmigung benötigst? Dann lies weiter, denn wir haben die Antwort für dich. Grundsätzlich gilt, dass du keine Baugenehmigung benötigst, wenn du die Vorschriften der Bauordnung und Grenzbebauung sowie alle erforderlichen Abstände einhältst. Beachte jedoch, dass sich diese Regelung auf einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von maximal 10 Quadratmetern beschränkt. Solltest du einen größeren Schuppen bauen wollen, benötigst du definitiv eine Baugenehmigung. Wenn du die Abstände nicht einhältst, kann es darüber hinaus auch zu Problemen mit deinen Nachbarn kommen. Deshalb ist es wichtig, dass du alle Abstände genau einhältst.

Zaun ohne Genehmigung: 50 cm Abstand & Baugenehmigung einholen

Normalerweise musst Du, wenn Du einen Zaun ohne Genehmigung errichten möchtest, darauf achten, dass er 50 cm Abstand zur Grundstücksgrenze hat. Solltest Du jedoch weniger als 50 cm Abstand zur Grundstücksgrenze haben, dann handelt es sich um eine rechtlich anerkannte Grenzbebauung. In diesem Fall ist es wichtig, dass Du eine Baugenehmigung einholst, da ansonsten die Einfriedung nicht legal errichtet werden kann. Du solltest auch darauf achten, dass Du die Vorschriften der Gemeinde einhältst. In manchen Fällen ist es nämlich notwendig, dass der Zaun eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Außerdem musst Du darauf achten, dass der Zaun nicht in eine Schutzzone eingebaut wird, da dies verboten ist. Du musst also immer vorab informieren, ob eine Baugenehmigung für Dein Vorhaben notwendig ist.

3-Meter-Regel für Nachbarn in Deutschland – Ausnahmen & Tipps

Du hast einen neuen Nachbarn und möchtest wissen, wie der Abstand zu diesem aussehen muss? In Deutschland gilt die 3-Meter-Regel. Das bedeutet, dass zwischen dem Grundstück des Nachbarn und Deinem mindestens 3 Meter Platz sein müssen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Wenn die Wand an der Grenze nicht höher als 3 Meter ist, dürfen die 3 Meter verringert werden. Auch das Gartenhaus darf nicht länger als 9 Meter sein, damit es nicht in den Abstand hineinragt. Solltest Du also ein Gartenhaus bauen wollen, solltest Du auf die Länge achten. Außerdem darf die Grenzmauer keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthalten. Damit ist der Abstand schon gesichert und es kann nichts mehr schief gehen.

Gartenhaus aufstellen: Bundeskleingartengesetz beachten

Du hast dir ein Gartenhaus gekauft und möchtest es aufstellen? Dann solltest du ein paar Dinge beachten. Damit du dein Gartenhaus legal aufstellen kannst, musst du das Bundeskleingartengesetz beachten. In der Regel ist dabei keine Genehmigung notwendig, solange die Grundfläche des Gartenhauses 24 Quadratmeter nicht überschreitet. Zudem ist es nicht erlaubt, das Gartenhaus als Dauerwohnsitz zu nutzen. Wenn du dir also ein Gartenhaus kaufst, solltest du darauf achten, dass es nur als Gartengebäude genutzt wird.

Bau Dir einen Carport – Genehmigungsfreie Abmessungen

Hast Du vor, Dir einen Carport zu bauen? Dann musst Du Dich vorher über die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes informieren. Im Regelfall ist ein Carport bis zu einer Höhe von 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis 30 qm genehmigungsfrei. Allerdings können die Abmessungen in den einzelnen Bundesländern variieren. In manchen Ländern ist es sogar erlaubt, Carports mit einer Grundfläche von bis zu 75 qm und einer Höhe von bis zu 5 m zu errichten. Sollte Dein geplanter Carport größer als die genehmigungsfreien Abmessungen des jeweiligen Bundeslandes sein, musst Du Dich an das zuständige Bauamt wenden. Dort wird geprüft, ob eine Genehmigung erteilt werden kann und unter welchen Bedingungen. So kann es beispielsweise sein, dass Du einzelne Auflagen erfüllen musst, bevor Dein Carport gebaut werden kann.

Gartenbau: Erlaubte Bauelemente in Gärten

Grundstücksregeln beachten: Wandhöhe, Dachneigung & mehr

Du musst beim Bauen auf deinem Grundstück einiges beachten. Die mittlere Wandhöhe darf höchstens 3,20 Meter betragen und die maximale Länge an einer Grundstücksgrenze 12 Meter nicht überschreiten. Auch der Neigungswinkel der Dächer darf 45 Grad nicht überschreiten, wenn sie zur Grundstücksgrenze hinzeigen. Außerdem sollte der Giebel an der Grundstücksgrenze eine Höhe von 4 Metern über der Geländeoberfläche nicht überschreiten. Achte also darauf, dass du dich an diese Vorschriften hältst, damit du keine Ärger bekommst!

Gebäude bis 50 m³ ohne Genehmigung bauen in RLP

§62 des Landesbauordnung Rheinland-Pfalz erlaubt es Dir, ein Gebäude bis zu 50 m³ im Innenbereich und bis zu 10 m³ umbauten Raums im Außenbereich ohne Aufenthaltsraum, Toiletten oder Feuerstätten zu errichten, ohne eine Genehmigung durch die zuständige Behörde einzuholen. Nimmst Du jedoch größere Gebäude oder Gebäude mit Aufenthaltsräumen, Toiletten oder Feuerstätten in Betracht, ist es notwendig, eine Genehmigung einzuholen. Diese Genehmigung ist ein wichtiger Bestandteil beim Bau eines Gebäudes. Überprüfe deshalb immer die einschlägigen Bestimmungen und Regeln des Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, um sicherzustellen, dass Du alle notwendigen Genehmigungen einholst.

Gartenhütten bauen: Max 3m, max 30m2, Abstand beachten

Du musst keine Angst haben, wenn du eine kleine Gartenhütte bauen willst. Als Faustregel kannst du dich daran orientieren, dass du mit einer maximalen Wandhöhe von drei Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern in der Regel keine Genehmigung brauchst. Aber achte darauf, dass du die Gartenhütte nicht allzu dicht an dein Grundstück heranbauen darfst. Ein Mindestabstand von 0,5 bis 1 Meter zur Grundstücksgrenze ist in den meisten Fällen vorgeschrieben. Und wenn du eine größere Hütte bauen möchtest, solltest du unbedingt vorher beim zuständigen Bauamt nachfragen, ob du eine Genehmigung brauchst.

Garten zählt zum Grundvermögen: Grundsteuer senken

Gute Nachrichten für alle, die einen Garten haben: Egal, ob er als land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fläche gilt oder nicht: Er zählt trotzdem zum Grundvermögen und wird in die Berechnung des Grundsteuermessbetrags mit einbezogen. Dies bedeutet, dass du bei der Ermittlung des Messbetrags nicht nur die Fläche deines Wohnhauses, sondern auch die deines Gartens berücksichtigen kannst. Durch die Berücksichtigung des Gartens kannst du die Höhe deines Grundsteuermessbetrags reduzieren, was sich wiederum positiv auf deine Grundsteuer auswirkt.

Gartenhaus an Grundstücksgrenze: Brauchst du Nachbarzustimmung?

Du fragst dich, ob du bei einer Grenzbebauung die Zustimmung deiner Nachbarn brauchst? Wenn du die Vorgaben des Bebauungsplans oder der jeweiligen Landesbauordnung erfüllst, ist das nicht nötig – auch wenn du dein Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze errichtest. Vergiss aber nicht, dass du nach wie vor auf die Einhaltung der Abstandsregelungen achten musst, um deine Nachbarn nicht zu stören. Außerdem ist es ratsam, vor dem Bau eines Gartenhauses einen Blick in den Bebauungsplan zu werfen, um sicherzustellen, dass du die geltenden Bestimmungen einhältst.

Kann ich meinem Nachbarn Sichtschutz im Garten verbieten?

Du fragst Dich, ob Du Deinen Nachbarn im Garten einen Sichtschutz verbieten kannst? Es kommt darauf an, wo Du lebst und welche Regeln die Gemeinde oder das Bundesland bezüglich Sichtschutzeinrichtungen festgelegt hat. Generell gilt, dass die Regelungen des Nachbarrechts von allen Seiten einzuhalten sind. Diese können sich von Gemeinde zu Gemeinde oder von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Um zu erfahren, was in Deinem Garten als Sichtschutz zulässig ist, solltest Du daher Deine Gemeinde oder das Bundesland kontaktieren und nach den relevanten Gesetzen fragen. In der Regel können Dir die zuständigen Behörden bei der Beantwortung Deiner Frage behilflich sein.

Gartenzaun oder Mauer als Sichtschutz aufstellen: Bestimmungen beachten

Du möchtest einen Gartenzaun oder eine Mauer als Sichtschutz aufstellen? Hier erfährst du, was du beachten musst! In der Regel ist eine Einfriedung, die höher als 170 cm und niedriger als 190 cm ist, erlaubt. Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn sollte mindestens 50 cm betragen. Je nach Bundesland können die Bestimmungen jedoch variieren. In manchen Regionen ist die Errichtung einer Einfriedung mit einer Höhe bis zu 180 cm sogar genehmigungsfrei. Da es sich hierbei um ein komplexes Thema handelt, ist es ratsam, sich vorher mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen und sich über die konkreten Vorschriften zu informieren.

Gartenarbeit: Ab 7 Uhr loslegen, Geräte erst ab 9 Uhr

Ab wann darfst Du mit Deiner Gartenarbeit loslegen? Ab 7 Uhr morgens ist das kein Problem. Allerdings solltest Du dann auf laute Geräte wie Laubbläser, Laubsauger, Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider verzichten. Diese darfst Du erst ab 9 Uhr benutzen. Bis dahin solltest Du auch die Mittagsruhe, die um 15 Uhr endet, einhalten. Am Wochenende und an Feiertagen gilt es, die Nachtruhe ab 22 Uhr zu beachten.

Grundstück bewerten: Unbebaut oder bebaut?

Du fragst dich, ob dein Grundstück als unbebaut oder bebaut zu bewerten ist? Wenn du auf deinem Grundstück keine Gebäude hast, die du nutzen kannst, dann gilt dein Grundstück als unbebaut. Selbst Gartenhäuschen oder -lauben, die aus leichten Materialien gebaut sind, sind rechtlich als benutzbare Gebäude zu betrachten.

Gartenhäuschen: 24 qm überdachte Fläche bedeutet Grundsteuer B zahlen

Wenn Du ein Gartenhäuschen besitzt, dann solltest Du genau auf die Fläche achten. Falls Dein Gartenhäuschen eine überdachte Fläche von mehr als 24 Quadratmetern hat, dann wird es als Wohngrundstück kategorisiert und musst Du Grundsteuer B bezahlen. Auch Anbauten oder Schuppen, die weniger als einen Meter von der Gartenlaube entfernt stehen, müssen dabei berücksichtigt werden. In manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass Du einen Zaun um Dein Gartenhäuschen errichten musst, um die Steuerbefreiung zu erhalten. Wenn Du eine solche Maßnahme ergreifen musst, dann kannst Du die Kosten für den Zaun in der Steuererklärung absetzen.

Zusammenfassung

Du kannst im Garten so ziemlich alles bauen, was du willst, solange du die örtlichen Vorschriften beachtest. Zum Beispiel kannst du ein Häuschen, ein Gewächshaus, einen Schuppen, eine Terrasse, einen Pool, einen Pavillon oder ein Gartenzimmer bauen. Du solltest aber auch die Nachbarn fragen, bevor du größere Bauvorhaben startest, um sicherzustellen, dass sie damit einverstanden sind.

Du siehst, dass es viele verschiedene Möglichkeiten gibt, im Garten etwas zu bauen. Es hängt davon ab, was du willst und was möglich ist. Es ist wichtig, sich vorher über die Regeln und Vorschriften in deiner Region zu informieren, bevor du anfängst zu bauen, um Ärger zu vermeiden. Fazit: Überlege dir gut, was du im Garten bauen möchtest und informiere dich über die Regeln, damit du Ärger vermeiden kannst.

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