Wie hoch darf mein Baum im Garten sein? Hier erhältst du die Antworten!

Höhe von Gartengebäumen erlaubt

Hey! Du hast dir vor Kurzem einen Garten angelegt und möchtest jetzt einen Baum dort pflanzen, aber du bist dir unsicher, wie hoch dieser sein darf? Keine Sorge, in diesem Artikel klären wir dir alles, was du zu diesem Thema wissen musst.

Das kommt ganz darauf an! Es gibt in Deutschland verschiedene Regelungen, abhängig davon, in welchem Bundesland Du lebst. In manchen Regionen darf der Baum bis zu zehn Meter hoch werden, in anderen nur bis zu fünf Meter. Am besten schaust Du Dir die jeweiligen Gesetze in Deinem Bundesland an, um ganz sicher zu sein.

Gartenbepflanzung: Vorschriften beachten & Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten

Du musst beim Bepflanzen deines Gartens immer auf einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze achten. Denn je nach Bundesland können verschiedene Vorschriften existieren. So kann es sein, dass du ab einem bestimmten Abstand keine Limitierungen mehr bezüglich der Baumhöhe haben musst. In der Regel liegt dieser Mindestabstand zwischen einem und vier Metern. Wenn du hingegen weniger Abstand einhältst, haben deine Nachbarinnen und Nachbarn das Recht, dass du einen dort wachsenden Baum regelmäßig stutzt. Achte also darauf, deinen Garten immer korrekt zu bepflanzen, um Probleme mit den Nachbarinnen und Nachbarn zu vermeiden!

Grenzabstand bei Pflanzen beachten: 2m+50cm

Du musst bei der Pflanzung eines Gewächses auf den erforderlichen Grenzabstand achten. Wenn das Gewächs bis zu 2 Meter hoch ist, solltest Du mindestens 50 cm Abstand zur Grenze einhalten. Ist es höher als 2 Meter, so muss es mindestens 2 Meter von der Grenze entfernt stehen. Es ist wichtig, sich an diese Regeln zu halten, damit es zu keinen Streitigkeiten mit den Nachbarn kommt.

Nachbarrechtsgesetz NRW: Keine Höhenbegrenzungen

Du hast eine Frage zu Höhenbegrenzungen im Nachbarrechtsgesetz NRW? Dann bist du hier genau richtig. Eine solche Begrenzung gibt es leider nicht. Aber du solltest dennoch bedenken, dass auch dein Nachbar die Sonne im eigenen Garten genießen möchte. Es empfiehlt sich deshalb, sich mit dem Nachbarn abzustimmen, bevor du eine bauliche Veränderung vornimmst. So kannst du sichergehen, dass du nicht zu hoch bauen musst und dein Nachbar seine Privatsphäre nicht einbüßt.

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Pflanzen von Bäumen: Beachte das Landesnachbarrechtsgesetz!

Du musst beim Pflanzen von Bäumen auf deinem Grundstück das Landesnachbarrechtsgesetz beachten. Dieses unterscheidet in Bezug auf den vom Nachbargrundstück einzuhaltenden Abstand drei Gruppen von Bäumen. Zu der ersten Gruppe gehören sehr stark wachsende Bäume wie Eichen, Pappeln, Linden und Rosskastanien. Der Abstand, den du hier einhalten musst, beträgt 4 Meter. Zu der zweiten Gruppe stark wachsender Bäume zählen Thuja, Birke und andere Arten. Hier musst du einen Abstand von 2 Metern einhalten. Alle anderen Bäume, die nicht zu einer der beiden Gruppen gehören, benötigen einen Abstand von 1,5 Metern. Achte also beim Pflanzen deiner Bäume unbedingt auf den Abstand zu deinem Nachbarn!

Baumhöhe im Garten erlaubt?

Pflanze Flieder- & Beerenobststräucher: Abstand einhalten!

Du hast vor, einen Flieder- oder Beerenobststrauch zu pflanzen? Dann solltest Du auf jeden Fall auf die Abstände achten, die Du einhalten musst. Ein Flieder- busch, der einen Abstand von 1 m zur Grenze hält, darf nicht höher als 3 m werden. Ein Beerenobststrauch, der in einem Abstand von 0,50 m von der Grenze gepflanzt ist, darf höchstens 1,50 m hoch werden. Wenn Du die Grenze überschreitest, musst Du mit einer Abmahnung durch Deine Nachbarn rechnen. Daher ist es ratsam, die Abstände unbedingt einzuhalten. Wenn Du bei der Pflanzung nicht sicher bist, kannst Du gerne einen Gartenfachmann um Rat fragen.

Grundstück einfrieden: Regeln beachten!

Du solltest wissen, dass es bei der Befestigung des Grundstücks einiges zu beachten gibt. Eine Einfriedung darf nicht höher als zwei Meter sein, denn alles, was höher ist, bedarf einer baulichen Genehmigung. Hierbei solltest du die jeweiligen Bestimmungen deines Bundeslandes beachten, da die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sein können. Bevor du also damit beginnst, eine Einfriedung um dein Grundstück zu bauen, solltest du dich also unbedingt über die relevanten Bestimmungen informieren.

Gartenpflanzen: Rechtliche Vorschriften & Abstandsregeln

Du hast vor, in deinem Garten Bäume und Sträucher zu pflanzen? Dann solltest du dir vorher die rechtlichen Vorschriften deines Bundeslandes ansehen. Falls es hierfür keine konkreten Regelungen gibt, kannst du dich an folgender Faustregel orientieren: Wenn du Bäume und Sträucher bis zu einer Höhe von etwa zwei Metern pflanzt, solltest du einen Mindestabstand von 50 Zentimetern einhalten. Bei höheren Pflanzen empfiehlt es sich, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Diese Faustregel kann dir dabei helfen, Ärger mit Nachbarn zu vermeiden und zugleich ein schönes Ergebnis in deinem Garten zu erzielen.

Nachbar-Bäume: Zu groß? Darauf hinweisen oder Ordnungsamt einschalten

Du hast einen Nachbarn, dessen Bäume, Sträucher oder Hecken über die im § 50 oder § 52 zugelassene Höhe hinauswachsen? Dann musst Du ihn darauf hinweisen, dass er sie zur zulässigen Höhe zurückschneiden muss, wenn er sie nicht beseitigen will. Wenn er dies nicht tut, kannst Du das Ordnungsamt einschalten, welches eine behördliche Anordnung erlassen wird. Oft kann es auch hilfreich sein, mit dem Nachbarn in Kontakt zu treten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Abstand zum Nachbarsgrundstück: Wie viel?

Ab wann sollte ein Baum einen Abstand zum Nachbarsgrundstück haben? Laut den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer ist das abhängig von der Wuchshöhe des Baums. Wenn der Baum unter zwei Metern groß ist, solltest Du mindestens 50 Zentimeter Abstand zum Nachbarsgrundstück einhalten. In manchen Gemeinden können die gesetzlichen Regelungen allerdings abweichen. Wenn Du mehr Informationen zu den geltenden Regelungen in Deiner Gemeinde benötigst, kannst Du einfach bei der Gemeinde nachfragen.

Wie du als Nachbar*in Lärm und Gerüche eindämmen kannst

Du musst als Nachbar*,in einiges aushalten – und das ist auch völlig normal. Denn es ist völlig normal, dass Kinder draußen und drinnen laut sind und dass landwirtschaftliche Betriebe bestimmte Gerüche verbreiten. In manchen Fällen gehen die Geräusche und Gerüche jedoch über das gewöhnlich Erträgliche hinaus. In solchen Fällen kannst du dir an ein Gericht wenden. In Deutschland gibt es hierfür spezielle Vorschriften (z.B. das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 5. K 1542 oder das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. A 1760/13).

 Höhe von Gartenbäumen regulieren

Gerüche, Haustiere & Hausordnungen: Streitpunkte unter Nachbarn

Weitere Streitthemen unter Nachbarn gibt es viele. Eines davon sind Gerüche und Haustiere. Vor allem bei einem Grillabend kann die Geruchsbelästigung schnell zu einem Problem werden. Deshalb ist es wichtig, sich vorher in der Hausordnung des Mietshauses über die Regeln zu informieren. Viele Hausordnungen verbieten das Grillen beispielsweise auf dem Balkon oder in der Wohnung. Auch von Haustieren muss man aufpassen, dass sie keine Geruchs- oder andere Belästigungen verursachen. Damit es nicht zu Konflikten mit den Nachbarn kommt, solltest du auch darauf achten, dass du Hunde nicht zu laut bellen lässt oder Katzen nicht frei in der Nachbarschaft herumstreunen.

Unerwünschten Baum loswerden: Sofort handeln und Schritte veranlassen

Du musst einen unerwünschten Baum vor deinem Grundstück loswerden? Normalerweise musst du das nur dann machen, wenn er gegen die nachbarrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Bundesländer gepflanzt wurde. Aber sei gewarnt: In der Regel verjährt der Anspruch auf die Beseitigung des Baums fünf Jahre nach dem Pflanzdatum. Deshalb ist es wichtig, dass du, wenn du einen unerwünschten Baum loswerden möchtest, sofort handelst und die nötigen Schritte veranlasst.

Pflanze einen Baum: Schütze und pflege ihn ab dem 6. Jahr

Ab dem Zeitpunkt, an dem der Baum gepflanzt wird, ist er ein sogenannter Jungbaum. Bis zum Ablauf des fünften Wuchsjahres ist er noch relativ klein und braucht besondere Fürsorge. Ab dem sechsten Jahr wird er „erwachsen“ und erhält damit Bestandsschutz. Egal, ob es sich um Laub- oder Nadelbäume handelt, wie zum Beispiel Tannen an der Grundstücksgrenze – sie sind alle geschützt. Für einen Baum gilt: Je älter er ist, desto mehr Wert hat er. Daher ist es auch wichtig, dass Du ihn regelmäßig pflegst und vor Schädlingen schützt.

Bäume schützen: Regeln, Gesetze und Stammumfang erfahren

Du hast bestimmt schon mal darüber nachgedacht, wie schön es wäre, wenn Bäume vor Beschädigungen und Abholzungen geschützt würden. Glücklicherweise gibt es dafür schon einige Regeln und Gesetze. So gilt der Schutz sowohl für Laub- als auch für Nadelbäume, jedoch nicht für Obstbäume oder solche in Baumschulen. Der Schutz ist immer von einem bestimmten Stammumfang abhängig: Meist ab einem Umfang von 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter. Auch Bäume in öffentlichen Grünanlagen sind meistens geschützt, sodass sie nicht beschädigt oder abgeholzt werden dürfen. Es ist wichtig, dass wir uns an diese Regeln halten, um die Bäume vor gravierenden Folgen zu schützen und die Umwelt zu erhalten.

Schnell wachsende Tannen: Alles über Wachstum und Abstände

Du hast sicher schon mal etwas von Tannen gehört, aber weißt du, wie schnell sie wachsen? In den ersten fünf Jahren ihres Lebens passiert nämlich eine Menge! Nach fünf Jahren erreichen Tannen in der Regel eine Höhe von zwei Metern. Dies bedeutet, dass man sie nur fünfzig Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt pflanzen darf, wenn sie noch klein sind. Aber wenn sie größer werden, muss der Abstand nach den meisten Regelwerken mindestens zwei Meter betragen. So kannst du sicher sein, dass deine Tanne nicht in den Garten deines Nachbarn hineinwächst!

Gemeinde-Laub: Wie Du es selbst beseitigen oder Hilfe bekommen kannst

Du fragst Dich, was Du mit dem Laub machen sollst, das in Deinem Garten von einem Baum fällt, der der Gemeinde gehört? In den meisten Fällen musst Du es einfach selbst beseitigen. Falls es aber so viel wird, dass Du es nicht alleine bewältigen kannst, kannst Du die Gemeinde um Unterstützung bitten. In solchen Fällen ist die Gemeinde dazu verpflichtet, Dir bei der Beseitigung des Laubs zu helfen. Es kann jedoch sein, dass Dir die Gemeinde einige Kosten in Rechnung stellen wird, also vergiss nicht, vorab nachzufragen.

Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden durch Bäume auf

Bist Du Dir unsicher, ob Deine Wohngebäudeversicherung Schäden an Deinem Haus abdeckt, die durch einen Baum entstehen? Keine Sorge! Wenn ein Baum auf Dein Haus fällt, übernimmt Deine Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung des Nachbarn die Kosten für die Reparatur. Deine Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die durch ein Ereignis verursacht werden, das nicht in Deiner Kontrolle ist. Dazu gehören auch Schäden, die durch umstürzende Bäume verursacht werden. Daher kannst Du Dich darauf verlassen, dass Deine Wohngebäudeversicherung für die Kosten aufkommt, wenn Dein Haus durch einen Baum beschädigt wird. Sollte allerdings ein fremder Baum auf Dein Grundstück fallen und Dein Haus beschädigt werden, übernimmt in der Regel die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn die Kosten. Es ist also wichtig, sowohl Deine Wohngebäudeversicherung als auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung des Nachbarn im Auge zu behalten, damit Du im Falle eines Schadens abgesichert bist. Solltest Du noch Fragen zu dem Thema haben, kannst Du Dich jederzeit an Deine Versicherung wenden.

Nachbarbäume: Anspruch geltend machen – Verjährung beachten!

Du hast Probleme mit den Bäumen auf dem Nachbargrundstück? Dann hast du zunächst die Möglichkeit, Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume geltend zu machen. Doch Achtung: Dieser Anspruch verjährt nach einer gewissen Frist. Wie lange das genau ist, regeln die jeweiligen Ländergesetze. Stelle also sicher, dass du nicht zu lange wartest, bevor du deinen Anspruch geltend machst, denn sonst hast du kein Glück mehr damit.

Fällen oder Schneiden des Nachbarbaums: Was gilt?

Du fragst Dich, wann Dein Nachbar seinen Baum fällen oder schneiden muss? Grundsätzlich gilt, dass ein Baum, der über die Grundstücksgrenze hinaus ragt, von dem Besitzer zurückgeschnitten oder gefällt werden muss. Die Nachbarschaftsgesetze der einzelnen Länder sehen das vor. Aber was ist, wenn der Baum vom Nachbarn auf Dein Grundstück ragt? In diesem Fall kannst Du Einspruch erheben und den Nachbarn auffordern, den Baum zu schneiden oder zu fällen.

Garten-Sichtschutz: Erlaubte Höhe & Abstand beachten

Du möchtest einen Sichtschutz in deinem Garten errichten? Dann solltest du die erlaubte Höhe beachten: Je nach Bundesland liegt sie zwischen 170 und 190 cm. Eine Einfriedung kannst du auch genehmigungsfrei mit einer Höhe bis zu 180 cm errichten. Achtung: Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn muss mindestens 50 cm betragen. Sonst kann es zu Problemen kommen. Achte also darauf, deinen Sichtschutz den rechtlichen Vorgaben entsprechend zu errichten. Dann steht dem Gartengenuss nichts mehr im Wege.

Fazit

Es kommt darauf an, in welcher Region du wohnst, da die Vorschriften für die Höhe von Bäumen in Gärten je nach Ort variieren. In der Regel ist es aber so, dass du deinen Baum nicht höher als 5m (inklusive der Kronenhöhe) anpflanzen darfst, aber es kann auch sein, dass du eine Erlaubnis von deiner Stadt oder Gemeinde bekommen musst, wenn er höher ist. Am besten informierst du dich also vorher bei deinem örtlichen Amt, um sicherzugehen.

Du solltest immer vor dem Pflanzen eines Baumes die örtlichen Gesetze und Vorschriften überprüfen, um sicherzustellen, dass dein Baum nicht zu hoch und gegen die Regeln ist. So kannst du sicher sein, dass du nicht in Schwierigkeiten gerätst und deine Nachbarn nicht stört.

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