Hey, Du! Du hast dich sicher schon oft gefragt, wie hoch ein Baum im Garten in Österreich sein darf. Hier findest du die Antwort! In diesem Artikel erklären wir dir die Bestimmungen und Richtlinien für den Anbau von Bäumen in österreichischen Gärten.
In Österreich darf ein Baum im Garten bis zu einer Höhe von 5 Metern wachsen. Allerdings ist das nur erlaubt, wenn der Baum mindestens 5 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Wenn die Entfernung geringer ist, musst du dich an deine Gemeinde oder Stadt wenden, um herauszufinden, welche Höhe erlaubt ist.
Gartenbäume richtig pflegen: Höhe begrenzen und Nachbarn schonen
Es gibt grundsätzlich keine Obergrenze bezüglich der Höhe von Bäumen in privaten Gärten. Allerdings ist es ratsam, dass Du als Gartenbesitzer darauf achtest, dass Deine Bäume nicht zu hoch werden, damit sie niemanden stören. So kannst Du zum Beispiel dafür sorgen, dass die Bäume nicht zu nah an Deinem Nachbarn wachsen und auch nicht zu sehr ins Sichtfeld Deiner Nachbarn ragen. Es kann auch vorkommen, dass die Höhe Deiner Bäume durch bestimmte Gesetze begrenzt wird. Informiere Dich also am besten vorher über die jeweiligen Gesetze und Regeln in Deiner Region. Wenn Deine Bäume zu hoch werden, kann es sein, dass Du sie kürzen lassen musst. Dies ist natürlich nur ein letztes Mittel, denn es gibt viele Möglichkeiten, Deine Bäume in einer angemessenen Höhe zu halten. Pflege Deine Bäume regelmäßig, schneide überzählige Zweige ab und versuche, sie gleichmäßig zu formen. So kannst Du eine angemessene Größe erreichen und Deine Nachbarn müssen sich nicht gestört fühlen.
Abgeschnittene Zweige des Nachbarn: § 910 BGB & örtliche Vorschriften beachten
Du hast ein Grundstück, auf dem der Nachbar zu viele Zweige hochwachsen lässt? Dann hast Du laut dem § 910 BGB das Recht, herüberragende Zweige des Nachbarn abzuschneiden und für Dich zu behalten. Allerdings musst Du dem Besitzer des Nachbargrundstücks vorher eine angemessene Frist zur Beseitigung der Zweige einräumen. Wenn sich der Nachbar nicht an die Frist hält, steht es Dir frei, die Zweige selbst abzuschneiden. Dabei gilt es aber, die örtlichen Vorschriften und Gesetze zu beachten. In manchen Gebieten ist das Abschneiden von Bäumen und Sträuchern verboten. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du also auf jeden Fall vorher in Erfahrung bringen, ob Sträucherschneiden in Deiner Region erlaubt ist.
Baum-Ansprüche: Wie lange ist die Verjährungsfrist?
Hast Du ein Problem mit zu hohen Bäumen auf dem Nachbargrundstück? Dann kannst Du Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen Ebenjener geltend machen. Allerdings ist es so, dass dieser Anspruch verjährt. Wie lange die Verjährungsfrist ist, regeln die Ländergesetze. Genaue Informationen dazu bekommst Du bei einem Fachanwalt für Baurecht. So kannst Du sichergehen, dass Dein Anliegen rechtlich korrekt bearbeitet wird.
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Mehr InformationenGrenzabstände beachten: Bäume in BW richtig anpflanzen
Du musst aufpassen, wenn du in Baden-Württemberg Bäume, Sträucher oder andere Gehölze anpflanzt. Hier gilt es, Grenzabstände einzuhalten. Großwüchsige Bäume müssen 8 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Mittelgroße und schmale Bäume müssen 4 Meter Abstand haben. Obstbäume mit einer Wuchshöhe von über 4 Metern müssen 3 Meter Abstand halten. Diese Vorschriften gelten auch für Bäume, die von einer anderen Person gepflanzt werden. Auch wenn du dir viel Mühe gibst und schöne Bäume anpflanzt, musst du auf die Abstände achten, ansonsten drohen Geldstrafen. Damit du nicht in Schwierigkeiten kommst, solltest du zuerst überprüfen, ob die Abstände eingehalten werden.
Problem mit Nachbarn? 2 Lösungen, diskutiere oder entscheide!
Du hast ein Problem mit deinem Nachbarn? Er verlangt, dass du Bäume, Sträucher oder Hecken, die näher als 0,25 m an seinem Grundstück stehen, beseitigst? Dann hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du beseitigst die Anpflanzungen oder du schneidest sie auf eine Höhe von 1,2 m zurück. Es liegt ganz bei dir, für welche Lösung du dich entscheidest. Wenn du dein Anliegen diskutieren möchtest, kannst du dich natürlich auch mit deinem Nachbarn zusammensetzen und eine Lösung finden, die beide Seiten zufriedenstellt.
Pflanze einen Baum im Garten: Nachbarrechtsgesetze beachten!
Du hast vor, einen Baum in deinem Garten zu pflanzen? Das ist eine tolle Idee! Allerdings solltest du dabei die Nachbarrechtsgesetze der Bundeslänger berücksichtigen. Diese kannst du in deiner Gemeinde anfragen. In der Regel sollte ein Baum bei einer Wuchshöhe von unter zwei Metern einen Abstand von 50 Zentimeter zum Nachbarsgrundstück haben. Dieser Abstand gilt aber nicht nur für Bäume, sondern auch für Hecken und andere Pflanzen. Auch wenn du eine Mauer, ein Gartenhäuschen oder ein Gewächshaus errichten möchtest, solltest du dich an die Abstandsregelungen deiner Gemeinde halten. Diese können meist online eingesehen werden.
Pflanzen von Bäumen in Innerortslagen: 6m Abstand, Ausnahmen beachten!
Du kannst in deiner Innerortslage auch einzelnstehende, großwüchsige Bäume pflanzen – allerdings nicht Nadelbäume. Der Grenzabstand, der zwischen den Bäumen eingehalten werden muss, beträgt hier 6 Meter anstatt der üblichen 8 Meter. Weitere Ausnahmen gibt es für Kernobststräucher, Rosen, Ziersträucher, Rebstöcke, Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen. Diese Regelung findest du im § 16 des Niederschlagswassergesetzes in Baden-Württemberg. Wenn du deinen Garten mit schönen und großen Bäumen verschönern möchtest, ist das also kein Problem – aber denke daran, dass du den Grenzabstand einhalten musst.
Laubbeseitigung: Wer ist dafür verantwortlich?
Du denkst schon wieder an das Laub im Herbst? Dann ist es an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, wer denn letztendlich für die Beseitigung des Laubs zuständig ist. Der Gesetzgeber sieht Grundstücks- und Hauseigentümer in der Pflicht. Das heißt, wenn Du Dein eigenes Grundstück oder Dein eigenes Haus hast, liegt es an Dir, dafür zu sorgen, dass das Laub regelmäßig beseitigt wird. Für Gebäude in öffentlicher Hand gilt: Die jeweilige Kommune ist hier für die Laubbeseitigung zuständig. Solltest Du also in einem Mehrfamilienhaus wohnen, ist es wahrscheinlich so, dass die Kommune dafür sorgt, dass das Laub entfernt wird. Wenn Du unsicher bist, ob Du die Pflicht zur Laubbeseitigung hast oder ob diese bei Deiner Kommune liegt, kannst Du gerne bei Deiner Stadt nachfragen. Sie werden Dir gerne weiterhelfen.
Wie man Bäume ab dem 6. Wuchsjahr schützt und pflegt
Ab dem Moment, an dem der Baum gepflanzt wird, ist er ein junges, noch wachsendes Gewächs. Erst ab Beginn des sechsten Wuchsjahres ist er ein ‚erwachsener Baum‘, was bedeutet, dass er dann Bestandsschutz genießt. Dies gilt für alle Laub- und Nadelbäume, darunter auch Tannen, die sich an der Grundstücksgrenze befinden. Es ist wichtig, dass Du Dich über die Bestimmungen in Deiner Region informierst, um sicherzustellen, dass Dein Baum vor unerlaubten Eingriffen geschützt ist. Um den Baum zu erhalten, ist es zudem wichtig, ihn regelmäßig zu pflegen und zu schneiden. So kannst Du sicherstellen, dass er in einem guten Zustand bleibt und seinen Zweck erfüllen kann.
Baumschäden: Wann übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten?
Hast Du einen Baum an Deinem Haus, der einen Schaden anrichtet, ist es wichtig, dass Du Dich an Deine Wohngebäudeversicherung wendest. Diese kommt für die Reparaturkosten auf, die durch den Schaden an Deinem Haus entstehen. Allerdings musst Du darauf achten, dass der Schaden nicht durch ein Versäumnis Deinerseits verursacht wurde, wie z.B. durch mangelnde Pflege oder schlechte Wartung des Baumes.
Stürzt ein fremder Baum auf Dein Grundstück oder Dein Gebäude, kann es passieren, dass die Kosten für die Reparaturen entweder von Deiner Wohngebäudeversicherung oder der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn übernommen werden. Daher ist es wichtig, dass Du die Schäden schnell meldest, damit der Vorgang überprüft und die Kosten abgerechnet werden können. Auch hier ist es wichtig, dass der Schaden nicht durch ein Versäumnis Deinerseits verursacht wurde.
Gesetzliche Regularien für Sichtschutz an Grundstücken
Du möchtest einen Sichtschutz an deinem Grundstück anbringen? Das ist eine gute Idee! Aber du solltest wissen, dass es einige gesetzliche Regularien gibt, die du beachten musst. Die erlaubte Höhe für Gartenzäune oder Mauern liegt bei ca. 170 cm bis 190 cm. Außerdem muss der Abstand zum Grundstück deines Nachbarn mindestens 50 cm betragen. In manchen Bundesländern ist es außerdem erlaubt, Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 180 cm genehmigungsfrei anzubringen. Informiere dich am besten bei deiner örtlichen Gemeinde, welche Regelungen in deinem Fall gelten.
Nachbarn belästigen? Wende dich an das Gericht!
Du musst als Nachbar nicht alles dulden, was deine Nachbarn machen. Regelmäßige Geräusche und Gerüche, die von Kindern, Säuglingen und Landwirtschaftsbetrieben ausgehen, können zu einer Belästigung werden. In solchen Fällen musst du dich an dein örtliches Verwaltungsgericht oder das Oberverwaltungsgericht wenden. Das Gericht entscheidet dann, ob die Störung unzulässig ist oder nicht. Einige Gerichte haben bereits konkrete Entscheidungen zu solchen Fällen getroffen, wie zum Beispiel das Verwaltungsgericht Trier und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Sollte eine Störung deutlich über dem normalen Alltagslärm liegen, kannst du dich also jederzeit an ein geeignetes Gericht wenden. Dort wird man dir helfen, deine Ruhe zu bekommen.
Hamburg: Kann man Nachbar bitten, Baum zu schneiden?
Du fragst dich, ob du von deinem Nachbarn in Hamburg verlangen kannst, dass er seinen Baum, der dein Grundstück verschattet, fällt? Leider musst du hier enttäuscht werden, denn ein Fällen des gesamten Baumes kann man nicht verlangen. Allerdings kannst du deinem Nachbarn darum bitten, dass er die Äste, die über dein Grundstück hinausragen, abschneidet, wenn sie die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigen. Dies liegt in seinem Ermessen und er muss nicht zwingend darauf eingehen. Es empfiehlt sich aber ein Gespräch mit deinem Nachbarn, in dem du dein Anliegen schilderst, bevor du rechtliche Schritte einleitest.
Baum zu nahe an Grenze? Prüfe dein Recht auf Beseitigung
Du hast einen Baum in deiner Nachbarschaft gesehen, der ein bisschen zu nah an der Grenze steht? Normalerweise müsste man solche Bäume nur dann beseitigen, wenn sie gegen die nachbarrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer verstoßen. Aber Achtung: Der Anspruch auf Beseitigung verjährt in der Regel fünf Jahre nach dem Pflanzdatum. Wenn du also denkst, dass der Baum zu nah an der Grenze steht, solltest du schnell handeln, damit du dein Recht auf Beseitigung auch noch geltend machen kannst. Informiere dich am besten bei deinem örtlichen Bauamt, um sicherzustellen, dass der Baum tatsächlich gegen die nachbarrechtlichen Vorschriften verstößt.
Erkunde die Natur: Submontane & Bergmischwälder
Du hast bestimmt schon mal einen Wald besucht und dabei die verschiedenen Bäume bewundert. Wärmeliebende Laubbäume, wie Spitz-Ahorn, Stiel-Eiche und Sommer-Linde, kannst du meist schon ab 1000 Metern über dem Meeresspiegel finden. Diese obere Höhengrenze bezeichnet man als submontane Stufe. Weiter oben, meist ab 1500 Metern, wirst du andere Laubbäume wie Rot-Buche und Berg-Ahorn finden. Diese sind meist in einem Mix mit Fichten und Tannen in einem Bergmischwald vertreten. Erkunde doch mal die Natur und schau dir die verschiedenen Bäume in ihrem natürlichen Lebensraum an.
Rechtliche Vorschriften für Mindestabstand zu Bäumen und Sträuchern
Wenn Du nicht sicher bist, welche rechtlichen Vorschriften für Dein Bundesland gelten, dann halte am besten einen Mindestabstand von 50 Zentimetern zu Bäumen und Sträuchern bis zu einer Höhe von etwa zwei Metern ein. Bei höheren Pflanzen solltest Du mindestens einen Meter Abstand wahren. In manchen Bundesländern gibt es gesetzlich vorgeschriebene Abstände, die Du ebenfalls unbedingt beachten solltest. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst Du Dich bei Deiner zuständigen Behörde informieren und Dich gegebenenfalls fachmännisch beraten lassen.
Baumpflege auf dem Grundstück – Regelmäßig für gutes Nachbarschaftsverhältnis
Du bist Eigentümer eines Grundstücks und hast Bäume auf Deinem Grundstück? Dann ist es wichtig, dass Du Dich um die regelmäßige Pflege der Bäume kümmerst. So musst Du dafür sorgen, dass die Äste und Zweige nicht über die Grundstücksgrenze hinauswachsen und das Nachbargrundstück beeinträchtigen. Eine regelmäßige Baumpflege ist daher unerlässlich, um einen reibungslosen Zusammenleben zwischen den Nachbarn zu gewährleisten. Hierzu zählt beispielsweise das Entfernen abgestorbener Äste und Zweige, um ein gesundes Wachstum der Bäume zu gewährleisten.
Verkehrssicherheit Deines Baumbestands: Pflichten & Konsequenzen
Für Dich als Baumeigentümer bedeutet das, dass Du regelmäßig Deinen Baumbestand auf seine Verkehrssicherheit überprüfen lassen musst. Sollte ein Baum in Deinem Garten auf das Nachbarhaus stürzen und dabei Schäden verursachen, wird diese Kosten zunächst von der Gebäudeversicherung Deines Nachbarn übernommen. Dir bleibt aber die Pflicht, nachzuweisen, dass Du Deine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hast. Dazu musst Du regelmäßig einen Baumgutachter beauftragen, um die Verkehrssicherheit Deiner Bäume zu überprüfen. Sollten Gefahren erkannt werden, musst Du unverzüglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen. Andernfalls kann die Gebäudeversicherung Deines Nachbarn möglicherweise die Kosten für den Schaden nicht übernehmen.
Kupfernägel: Schaden sie Bäumen? Nein!
Du hast schon immer gehört, dass das Einschlagen eines Kupfernagels einen gesunden Baum töten kann? Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass das ein Mythos ist. Die Wunden, die durch die Nägel entstehen, sind viel zu gering, als dass sie den Bäumen ernsthaft schaden könnten. Und auch der Kupfergehalt ist viel zu gering, um das Wurzelwerk des Baumes zu beeinträchtigen. Deshalb musst Du Dir keine Sorgen machen, wenn Du mal einen Kupfernagel einschlägst. Es wird Deinem Baum nicht schaden.
Nachbarschaftsstreitigkeiten: Grillen & Haustiere beachten
Weitere Streitthemen unter Nachbarn können Gerüche und Haustiere sein. Beispielsweise ist es möglich, dass das Grillen gemäß der Hausordnung des Mietshauses untersagt ist. Auch dürfen durch Haus- oder Nutztiere weder Geruchs- noch andere Belästigungen entstehen. Daher ist es wichtig, dass Du als Nachbar*in aufmerksam bist und rechtzeitig über Deine Haustiere informierst, um ein unangenehmes Nachbarschaftsverhältnis zu vermeiden. Auch solltest Du darauf achten, dass Du nicht zu viel oder zu starke Gerüche in der Wohngegend verbreitest.
Schlussworte
In Österreich dürfen Bäume in einem Garten bis zu einer Höhe von 5 Metern gepflanzt werden. Wenn der Baum höher als 5 Meter wird, muss man dafür eine Bewilligung bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Also, zusammenfassend kann man sagen, dass du in Österreich Bäume in deinem Garten bis zu einer Höhe von drei Metern haben darfst. Alles darüber hinaus kann zu Problemen mit deinen Nachbarn führen, also denk daran, deine Bäume auf ein vernünftiges Maß zu beschränken.