Hey! Wenn du dir einen Baum im Garten wünschst, solltest du wissen, wie hoch dein Baum maximal sein darf. In Österreich gibt es da ein paar Regeln, die du beachten musst. Also, in diesem Artikel erfährst du, was du beim Pflanzen eines Baumes beachten musst.
In Österreich gibt es keine allgemeinverbindliche Regelung, wie hoch ein Baum im Garten sein darf. Es kommt darauf an, wo der Garten liegt. Wenn Du in einer Wohnsiedlung lebst, musst Du Dich an die Regeln des Gemeindebaugesetzes halten. In den meisten Fällen darf ein Baum nicht höher als 5 Meter werden. Wenn Du aber auf dem Land wohnst, kannst Du einen Baum so hoch wachsen lassen, wie Du möchtest. Es sei denn, der Baum stört Nachbarn oder wird als Bedrohung für die öffentliche Sicherheit angesehen. Dann könnte es sein, dass Du den Baum beschneiden musst.
Kontrolliere den Wuchs deiner Bäume im Garten – Tipps für Nachbarn
Es gibt keine Obergrenze, wie hoch Bäume in einem privaten Garten wachsen dürfen. Jedoch haben viele Kommunen Richtlinien, die es den Eigentümern ermöglichen, sich vor Beeinträchtigungen durch zu hohe Bäume zu schützen. In den meisten Fällen liegt die Verantwortung beim Eigentümer, wenn ein Baum zu viel Sonne oder Licht von der benachbarten Immobilie verdeckt. Wenn du also deinen Nachbarn nicht durch zu hohe Bäume beeinträchtigen möchtest, solltest du deren Wachstum kontrollieren. Auch wenn es grundsätzlich keine Obergrenze gibt, solltest du darauf achten, dass die Bäume nicht zu hoch werden. Denn ein zu hoher Baum kann nicht nur deinem Nachbarn, sondern auch dir selbst Probleme bereiten. Du musst ihn nicht nur regelmäßig schneiden, sondern auch für die Entfernung der Äste aufkommen. Daher empfiehlt es sich, den Wuchs der Bäume in deinem Garten zu kontrollieren, damit du und dein Nachbar unbeschwert von deinen Bäumen profitieren könnt.
Fällgenehmigung beantragen: Wann & Warum?
Du hast vor, Bäume zu fällen? Dann musst Du vorher eine Fällgenehmigung beantragen. Denn dann, wenn die Bäume unter besonderem Schutz stehen, benötigst Du eine offizielle Erlaubnis. Wichtig ist dabei, dass diese Genehmigung vor dem Fällen eingeholt werden muss. Auch das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht erlaubt. Dies ist der so genannte Vogelschutz-Zeitraum. In dieser Zeit sollten vor allem die Nistplätze der Vögel geschont werden. Daher musst Du bei einer Fällgenehmigungen beachten, dass Du diese vor dem 1. März beantragst.
Gartengestaltung: Abstand zu Gebäuden und Nachbarn beachten
der Abstand zwischen den Gehölzen und dem Gebäude beträgt mindestens 2 m.
Du musst bei der Gartengestaltung auf einige Richtlinien achten. Zum Beispiel dürfen die Gehölze in deinem Garten nicht höher als 1,80 m sein, es sei denn, du hältst einen Mindestabstand von 2 m zu Gebäuden und anderen Einrichtungen ein. Dieser Abstand ist wichtig, um zu verhindern, dass die Gehölze das Gebäude beschädigen oder es beeinträchtigen. Auch die Nachbarschaft sollte berücksichtigt werden, wenn du die Pflanzen im Garten platzierst. Die Pflanzen sollten nicht zu nah an die Grenze des Grundstücks gepflanzt werden, um den Nachbarn nicht zu stören.
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Mehr InformationenGartenarbeiten: Abstand zur Grenze beachten
Du musst beim Pflanzen Deiner Gewächse auf den Abstand zur Grenze achten. Denn wenn Du nicht aufpasst, kann es schnell zu Ärger mit dem Nachbarn kommen. Wenn Dein Gewächs bis zu 2 Meter hoch ist, solltest Du mindestens 50 Zentimeter Abstand zur Grenze einhalten. Wenn es höher als 2 Meter ist, musst Du sogar 2 Meter Abstand einhalten. So kannst Du Ärger vorbeugen und entspannt Deine Gartenarbeiten verrichten.
Grundstücksgrenze: Baum schneiden? Nachbarschaftsgesetze beachten!
Hast Du einen Baum, der über die Grundstücksgrenze zu Deinem Nachbarn ragt, musst Du ihn in der Regel schneiden. Die Nachbarschaftsgesetze der Länder legen fest, dass der Besitzer des Baumes dafür verantwortlich ist. Anders ist es, wenn der Baum vom Nachbarn auf Dein Grundstück ragt. Dann hast Du als Grundstückseigentümer das Recht, dagegen vorzugehen. Auf jeden Fall solltest Du vor dem Fällen oder Schneiden des Baumes unbedingt mit Deinem Nachbarn sprechen. Vielleicht gibt es ja eine einfachere Lösung, um das Problem zu lösen.
Nachbarn in Hamburg: Wie Du mehr Sonnenlicht bekommst
Du fragst Dich, ob Du von Deinem Nachbarn in Hamburg verlangen kannst, dass er seinen Baum, der Dein Grundstück verschattet, fällt? Leider kannst Du das nicht verlangen. Aber Du kannst den Nachbarn auffordern, Teile des Baumes, die über Deine Grundstücksgrenzen hinausragen, zu beschneiden. Dadurch erhältst Du mehr Sonnenlicht auf Dein Grundstück und die Nutzung wird nicht mehr beeinträchtigt. Allerdings solltest Du immer versuchen, zuerst mit Deinem Nachbarn in Kontakt zu treten und ihn zu bitten, die Äste zu beschneiden. Wenn Dein Nachbar sich weigert, kannst Du eine offizielle Anfrage an die zuständige Gemeinde stellen. Dort werden Deine Anliegen dann geprüft und es wird entschieden, ob der Nachbar gezwungen werden kann, den Baum zu beschneiden.
Baum entfernen: Regeln & Verjährungsfristen beachten
Du musst einen Baum nur dann beseitigen, wenn er zu nah an der Grundstücksgrenze steht. Diese Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Aber sei vorsichtig: Meistens verjährt dein Beseitigungsanspruch fünf Jahre nach dem Pflanzdatum des Baumes. Wenn dir also ein Baum aufgefallen ist, der deinen Nachbarn stört, solltest du schnell handeln. Denn je länger du wartest, desto schwerer wird es, ihn noch entfernen zu lassen.
Landgericht Coburg: Nachbarn nur bei Überwuchs bis 5m zur Beseitigung verpflichtet
Das Landgericht Coburg (Az: 32 S 11/01) hat entschieden, dass Nachbarn nur dann zur Beseitigung von Ästen und Zweigen verpflichtet sind, wenn diese unter einer Höhe von 5 Metern in das Grundstück des Nachbarn hineinragen. Sollte der Überwuchs höher sein, so ist dieser in der Regel zu dulden. Allerdings kann es auch bei einem höheren Überwuchs dann zur Beseitigung kommen, wenn dieser eine erhebliche Beeinträchtigung des Nachbarn darstellt. Dazu zählt zum Beispiel, dass das Blätterdach des Überwuchses so dicht ist, dass es eine starke Beeinträchtigung des Nachbarn darstellt, was den Besitz des Nachbargrundstücks betrifft.
Baum pflanzen: Wie weit vom Nachbargrundstück entfernt?
Du möchtest einen Baum auf deinem Grundstück pflanzen, aber wie weit muss er denn eigentlich von deinem Nachbarn entfernt sein? Laut den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer ist der Abstand festgelegt, den ein Baum zum Nachbarsgrundstück haben muss. Du kannst dich auch in deiner Gemeinde über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. Im Normalfall liegt der Abstand bei einer Wuchshöhe von unter zwei Metern bei 50 Zentimetern. Es ist also wichtig bei der Planung eines Baumes auf seine Wuchshöhe zu achten.
Grundstücksbesitzer: Verantwortung für Bäume & Sträucher
Du bist Eigentümer eines Grundstücks und besitzt dort Bäume? Dann hast du eine besondere Verantwortung: Du musst dafür sorgen, dass die Bäume nicht über die Grenzen deines Grundstücks hinauswachsen und so deine Nachbarn beeinträchtigen. Dazu musst du regelmäßig die Bäume und Sträucher kontrollieren, um zu verhindern, dass Äste oder Zweige auf das Nachbargrundstück wachsen. Eventuell müssen die Bäume auch beschnitten werden, um die Grundstücksgrenzen zu wahren. Auch wenn man dem Nachbarn nicht unbedingt persönlich Bescheid geben muss, sollte man ihn vor dem Beschneiden der Bäume informieren.
Grenzabstand von Bäumen: Richtlinien für Deutschland
Hast du schon mal über den Grenzabstand von Bäumen nachgedacht? Wenn du ein Grundstück hast, ist es wichtig, dass du Bescheid weißt, wie weit deine Bäume von der Grenze entfernt sein müssen. In Deutschland gibt es hierfür keine einheitliche Regelung. Allerdings gibt es ein paar Richtlinien, die du beachten solltest. Sträucher und Bäume, die nicht höher als 2 Meter sind, sollten nicht näher als 50 cm an der Grundstücksgrenze stehen. Bäume, die höher als 2 Meter sind, sollten mindestens 2 Meter Abstand haben. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Äste des Baumes auf das Nachbargrundstück hängen und Schäden verursachen.
Kupfernägel: Wirkt sich das Einschlagen auf Bäume aus?
Du hast schon von dem alten Brauch gehört, einen Kupfernagel in den Stamm eines Baumes zu schlagen? Es heißt, dass dies den Baum tötet. Doch Forschungsergebnisse zeigen, dass diese Annahme falsch ist. Der Kupfergehalt, den ein einzelner Kupfernagel verursacht, ist viel zu gering, als dass er den Baum töten könnte. Auch bei mehreren Kupfernägeln kann der Baum nicht sterben, da der Kupfergehalt nicht hoch genug ist. Lediglich kleine Wunden entstehen, die für den Baum aber keine Gefahr darstellen. Experten empfehlen, auf das Einschlagen von Kupfernägeln zu verzichten, da sie die Ästhetik des Baumes beeinträchtigen können.
Verjährungsfristen für Nachbarschaftsansprüche an Bäume beachten
Hast Du Probleme mit Bäumen auf dem Nachbargrundstück, die zu hoch gewachsen sind? Dann kannst Du als Erstes Ansprüche an Deinen Nachbarn stellen, um die Bäume zurückzustutzen oder sie komplett zu entfernen. Doch Achtung: Dieser Anspruch verjährt in der Regel. Wie lange die Verjährungsfrist ist, hängt vom jeweiligen Landesgesetz ab. Informiere Dich deshalb am besten vorab, wie lange Dein Anspruch gültig ist. So kannst Du sicherstellen, dass Deine Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden.
Gartenzauber: Pflanzen gemäß § 50 oder § 52 schneiden
Du hast einen Baum, einen Strauch oder eine Hecke in deinem Garten, der über die im § 50 oder § 52 vorgeschriebene Höhe hinausragt? Dann musst du, wenn dein Nachbar es verlangt, den Baum, den Strauch oder die Hecke auf die erlaubte Höhe zurückschneiden, auch wenn du die Pflanze nicht vollständig entfernen willst. Es ist wichtig, dass du das Gesetz beachtest und die Höhe des Baumes, Strauchs oder der Hecke nicht überschreitest, um Konflikte mit deinem Nachbarn zu vermeiden. Falls du Hilfe bei der Pflege deiner Pflanzen benötigst, kannst du dich an einen Gärtner oder einen Fachmann wenden, der dir dabei helfen kann.
Laub im Garten: Wann die Gemeinde helfen kann
Du hast im eigenen Garten Laub, das von einem Baum stammt, der der Gemeinde gehört? In der Regel ist es deine Verantwortung, das Laub zu beseitigen. Sollte es aber so viel werden, dass du es selbst nicht mehr bewältigen kannst, kannst du die Gemeinde um Unterstützung bitten. In einigen seltenen Fällen übernimmt die Gemeinde dann die Beseitigung des Laubes. Kontaktiere am besten den zuständigen Bürgermeister in deiner Gemeinde, um mehr Informationen zu erhalten.
Wohngebäudeversicherung schützt vor Schäden durch Bäume
Hast Du einen Baum auf Deinem Grundstück, der Schäden am Haus verursacht, kannst Du aufatmen: Deine Wohngebäudeversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten. Sollte ein fremder Baum auf Dein Grundstück/Gebäude stürzen und dabei Schäden verursachen, kommt meist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn für die Kosten auf. Wichtig ist, dass Du die Schäden unverzüglich meldest. Nur so kannst Du Deine Ansprüche geltend machen. In jedem Fall lohnt es sich, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, denn sie schützt Dich finanziell, falls einmal etwas passiert.
Vermeide Schäden an Nachbarn: Prüfe Bäume & erfülle Verkehrssicherungspflicht
Fällt ein Baum aus Deinem Garten auf das Nachbarhaus, übernimmt zunächst die Gebäudeversicherung des Nachbarn den Schaden. Doch als Baumeigentümer bist Du verpflichtet, dass Du Deine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hast. Es ist daher wichtig, dass Du regelmäßig Bäume auf Deinem Grundstück überprüfst und bei Bedarf fachkundig pflegen lässt, damit Deine Nachbarn geschützt sind. Vermeide es, dass überhängende Äste zu nahe an das Nachbarhaus kommen. Sollte Dir der nötige Sachverstand fehlen, solltest Du einen Baumexperten beauftragen, der Dir hilft, den Zustand Deiner Bäume zu beurteilen.
Grenzbaum fällen: Nachbar um Erlaubnis fragen!
Du als Eigentümer hast grundsätzlich das Recht, einen Grenzbaum zu fällen, aber dein Nachbar muss seine Zustimmung dazu geben. Und das darf er nicht ohne Grund verweigern. Solltest du einen Grenzbaum fällen, ohne vorher die Genehmigung deines Nachbarn eingeholt zu haben, machst du dich schadensersatzpflichtig. Es lohnt sich also, vorher den Nachbarn um Erlaubnis zu fragen, bevor du mit dem Fällen beginnst.
Bäume schützen und pflegen – Wichtige Verpflichtung
Bäume haben eine ganz besondere Rolle. Sie sind die Könige unter den Pflanzen und erreichen nach ein paar Jahren einen besonderen Schutzstatus, der anderen Pflanzen nicht gewährt wird. Wenn man einen Baum fällt oder schädigt, dann ist das nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern meistens auch schon eine Straftat. Deshalb ist es so wichtig, dass wir Bäume schützen und sie pflegen. Auch wenn ein Baum mal krank wird, solltest du auf jeden Fall einen Fachmann zurate ziehen, damit du den Baum wieder gesund bekommst. Auch du hast die Verpflichtung, die Bäume zu pflegen und zu schützen – denn sie geben uns Sauerstoff, sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems und sind ein wunderschöner Anblick.
Nachbarschaft: Grenzen setzen bei Geruch/Geräuschen
Du musst als Nachbar regelmäßig Geräusche und Gerüche von Kindern, Säuglingen (drinnen und draußen) sowie von Landwirtschaftsbetrieben dulden. Aber es gibt auch Grenzen: Anwohner können sich auf Gerichtsentscheidungen wie das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (5 K 1542) oder des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (8 A 1760/13) berufen, wenn die Geräusche oder Gerüche die Belastungsgrenze überschreiten. Es ist also wichtig, dass du als Nachbar aufmerksam bist und dir bewusst bist, dass du in manchen Fällen gegen störende Nachbarn vorgehen kannst.
Zusammenfassung
Du musst dich an die österreichische Bauordnung halten. Da heißt es, dass Bäume im Garten maximal eine Höhe von 4 Metern haben dürfen. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen, also wenn du dir unsicher bist, am besten nochmal bei deiner Gemeinde oder deinem Bezirk nachfragen.
Fazit: Es ist wichtig zu wissen, dass die Höhe eines Baumes im Garten in Österreich auf maximal 5 Meter begrenzt ist. So kannst du dich an die Regeln halten und musst dir keine Sorgen machen, dass du Ärger bekommst.