Du hast schon lange von einem Spielturm im Garten geträumt? Super Idee! Wusstest du aber, dass es eine gesetzliche Vorschrift gibt, wie hoch ein Spielturm im Garten höchstens sein darf? In diesem Artikel erfährst du, worauf du achten musst, um dich an die gesetzlichen Regeln zu halten.
Das hängt davon ab, wie groß dein Garten ist. Wenn du einen kleinen Garten hast, sollte der Spielturm nicht höher als 2 Meter sein. Wenn du einen größeren Garten hast, kannst du den Spielturm auch höher machen, aber du solltest aufpassen, dass er nicht zu hoch wird.
Kinderspielgeräte ohne Baugenehmigung aufstellen
Du möchtest ein Kinderspielgerät aufstellen? Dann kannst du das meist ohne eine Baugenehmigung machen. Unser vielfältiges Angebot an Stelzenhäusern und Spieltürmen, die du für den Garten nutzen möchtest, sind nach den Bauordnungen der Länder nicht als genehmigungspflichtige Bauwerke einzustufen. Somit kannst du sie ohne weitere Vorkehrungen aufstellen. Wir bieten dir eine große Auswahl an Modellen, die sicher und stabil sind und ganz auf die Bedürfnisse deiner Kinder abgestimmt sind. Schau dir doch einfach mal unsere Produkte an!
Baue Dein Traumhaus: Einhaltung der Höhenvorschriften
Du darfst Dein Haus nicht zu hoch bauen! Die maximal zulässige Wandhöhe liegt bei 3,20 Meter. Ebenso sollte die Länge an einer Grundstücksgrenze nicht mehr als 12 Meter betragen. Für das Dach gibt es ebenfalls einige Vorgaben: Es darf maximal 45 Grad geneigt werden und Giebel, die an der Grundstücksgrenze liegen, dürfen nicht höher als 4 Meter über der Geländeoberfläche sein. Wenn Du Dich an diese Vorschriften hältst, kannst Du Dein Traumhaus bauen!
Bebauungsplan: Grundlage für rechtssichere Bauprojekte
Der Bebauungsplan ist eine wichtige Grundlage für den Bau eines Gebäudes. Er legt genau fest, was auf dem Grundstück errichtet werden darf. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Bauvorhaben den städtebaulichen Vorgaben entsprechen. Er bestimmt, wie groß die bebaute Fläche höchstens sein darf, wo genau auf dem Grundstück gebaut werden kann und wie viele Geschosse zulässig sind. Abhängig vom Standort enthält der Bebauungsplan auch Angaben zum Haustyp, zur Dachform oder auch zum Baumaterial. Zudem definiert er, wie viel Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Auch die Höhe des Gebäudes wird in manchen Fällen durch den Bebauungsplan festgelegt. Damit kannst Du sicher gehen, dass Dein Projekt die erforderlichen rechtlichen Vorgaben erfüllt.
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Mehr InformationenStelzenhaus bis zu 2m Höhe: Genehmigung erforderlich?
Du musst bei einem Stelzenhaus, das mehr als zwei Meter in die Höhe ragt, immer mit einer Genehmigung rechnen. Es kann allerdings sein, dass ein solches Bauwerk auch genehmigungsfrei errichtet werden darf, diese Entscheidung kann aber nur nach Inaugenscheinnahme und optischer Auswirkung getroffen werden. Sollte ein Nachbar sich durch das Bauwerk beeinträchtigt fühlen, kann er Einspruch einlegen und das Amt um die Genehmigung ersuchen. Auch wenn das Amt die Genehmigung erteilt, besteht dennoch die Möglichkeit, dass der Einspruch auf dem Rechtsweg verfolgt werden kann.
Kinder-Spielturm: Podesthöhe ab 1,20 m für mehr Spaß
Bei kleineren Modellen, die sich schon für Kinder ab drei Jahren eignen, liegt die Podesthöhe meistens bei 1,20 oder 1,25 Metern. Die meisten Kids spielen jedoch lieber, wenn der Spielturm etwas größer ist. Wenn Dein Kind älter wird, solltest Du vielleicht ein Modell wählen, das eine Podesthöhe von 1,50 Metern oder mehr hat. So kann es sich richtig austoben und seine motorischen Fähigkeiten verbessern.
Darfst du deinem Nachbarn Sichtschutz verwehren?
Du fragst dich, ob du deinem Nachbarn Sichtschutz verwehren kannst? Dazu musst du zuerst einmal wissen, was du in deinem Garten als Sichtschutz verwenden darfst und was nicht. Dieses Recht ist im Nachbarrecht festgehalten und kann von Gemeinde zu Gemeinde oder von Bundesland zu Bundesland variieren. Je nachdem, wo du wohnst, können die Regeln für Sichtschutz anders sein. Daher ist es wichtig, dass du dich über die jeweils geltenden Bestimmungen informierst und sie einhältst. So kannst du Streit mit deinem Nachbarn vermeiden.
Richtigen Sichtschutz für Grundstück wählen: Höhe, Abstand beachten
Du möchtest dein Grundstück abtrennen und bist auf der Suche nach dem richtigen Sichtschutz? Dann solltest du darauf achten, dass dein Zaun oder deine Mauer eine Höhe von circa 170 cm bis 190 cm hat. Denk außerdem daran, dass du den Abstand zum Nachbargrundstück, wenn nicht anders vereinbart, mindestens 50 cm betragen lässt. Wenn du dich nicht ganz sicher bist, kannst du auch einen Experten hinzuziehen, der dir bei der richtigen Auswahl des Sichtschutzes hilft. So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst.
Gartenhaus bauen: 3m Höhe, 9m Länge & Nachbarprotektion beachten
Möchtest Du ein Gartenhaus direkt an die Grenze Deines Grundstücks bauen? Dann musst Du einige Dinge beachten. Du darfst die Wandhöhe des Gebäudes nicht höher als drei Meter machen und die Länge an jeder Grenze darf neun Meter nicht überschreiten. Wenn die Maße des Gartenhauses größer sind, benötigst Du eine Baugenehmigung. Zusätzlich musst Du beachten, dass das Gartenhaus nicht näher als einen Meter an einer Grenzlinie platziert werden darf. Darüber hinaus müssen auch andere Regeln der Nachbarprotektion beachtet werden, die je nach Bundesland variieren. Es lohnt sich also, sich vorher zu informieren, bevor Du mit dem Bauen beginnst.
Achtung bei Hausbau: Richtige Firsthöhe einhalten
Wer ein Haus baut, sollte unbedingt auf die Firsthöhe achten. Denn wenn die Firsthöhe des Gebäudes die vorgeschriebene Höhe überschreitet, kann das Bauamt einen Abriss des gesamten Hauses oder zumindest des Dachstuhls verlangen. Daher ist es sehr wichtig, vor Baubeginn eine Genehmigung des Bauamtes einzuholen. Auch wenn du nur einzelne Baumaßnahmen vornimmst, ist es ratsam, dich vorher zu informieren. So kannst du sicherstellen, dass du nicht in eine solche Situation gerätst.
Gartenhaus an Grundstücksgrenze bauen: Brauchst Du Nachbars Zustimmung?
Du fragst Dich, ob Du bei einer Grenzbebauung die Zustimmung Deiner Nachbarn brauchst? In der Regel nicht! Solange die Vorgaben des Bebauungsplans bzw. der jeweiligen Landesbauordnung eingehalten werden, ist das Bauen eines Gartenhauses an der Grundstücksgrenze meist erlaubt – auch ohne die Zustimmung der Nachbarn. Allerdings können je nach Bundesland auch Ausnahmen gemacht werden, sodass eine Zustimmung erforderlich werden kann. Solltest Du also auf Nummer sicher gehen wollen, schaue Dir am besten die gesetzlichen Bestimmungen in Deiner Region an. So kannst Du sicher sein, dass Du alles richtig machst!
Spielturm des Beigeladenen – Eine bauliche Anlage, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht
Der Spielturm des Beigeladenen ist als eine Anlage im Sinne des § 1 Abs 1 Satz 1 LBauO anzusehen, da er aus Baustoffen hergestellt und mit dem Erdboden verbunden ist. Er erfüllt also die Voraussetzungen, die in § 2 Abs 1 Satz 1 LBauO festgelegt sind. Du siehst also, dass der Spielturm des Beigeladenen eine bauliche Anlage darstellt und somit den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Der Spielturm des Beigeladenen ist also eine bauliche Anlage, die den Anforderungen des § 1 Abs 1 Satz 1 LBauO entspricht. Er ist aus Bauprodukten hergestellt und mit dem Erdboden verbunden, so dass er alle Anforderungen des § 2 Abs 1 Satz 1 LBauO erfüllt. Dadurch bietet er vielen Kindern einen sicheren und unterhaltsamen Ort zum Spielen und Klettern. Auch für Eltern ist es beruhigend zu wissen, dass der Spielturm des Beigeladenen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und somit ein sicherer Ort zum Spielen und Klettern ist.
Eigentümergemeinschaften: Bauliche Veränderungen & Neuerungen
Es gibt noch weitere bauliche Veränderungen, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Erwägung ziehen kann. Dazu gehören z.B. die Errichtung eines Carports, die Anbringung von Sonnenschutzvorrichtungen, die Installierung von elektrischen Anlagen und die Neugestaltung von Grünflächen. Auch eine Erneuerung der Fassade oder des Außenputzes können zur Sprache kommen. Du als Eigentümer solltest aufmerksam die Beschlüsse der Eigentümerversammlung verfolgen, damit Du stets auf dem Laufenden bleibst.
Gesetzeslage beachten: Spielturm bis 2 m Höhe direkt an Grundstücksgrenze errichten
Du hast einen Spielturm für Dein Grundstück geplant? Dann solltest Du immer die Gesetzeslage beachten. Denn die Höhe des Turms bestimmt, ob Du ihn nur bis zu einer bestimmten Höhe direkt an der Grundstücksgrenze errichten kannst oder ob Du eine Genehmigung benötigst. Laut Gesetz sollte die Wandhöhe des Turms mindestens 3 m betragen. Allerdings ist ein Spielturm von dieser Vorschrift nur dann betroffen, wenn er über 2 m hoch ist und ihm gebäudeartige Auswirkungen attestiert werden. In dem Fall ist eine Genehmigung notwendig. Ansonsten kannst Du den Turm theoretisch unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichten.
Mindestabstand von Bauwerken: 3 Meter für Umgebungsschutz
Für Gebäude und andere Bauwerke, die ähnliche Auswirkungen auf die Umgebung haben, ist ein gewisser Mindestabstand einzuhalten. Dieser beträgt meistens mindestens drei Meter. Dieser Abstand soll dazu dienen, dass die Umgebung nicht unangenehm beeinträchtigt wird, wie zum Beispiel durch Lärm oder schlechte Luftqualität. Ein solcher Abstand ist besonders in Wohngebieten wichtig, um die Privatsphäre zu schützen. Auch das Erscheinungsbild des Gebäudes oder Bauwerks sollte berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass die Unterbringung in die Umgebung passt, damit es nicht zu einer optischen Beeinträchtigung kommt. Deshalb ist es wichtig, dass ein gewisser Abstand eingehalten wird, sodass die Bauwerke harmonisch in die Landschaft eingebettet werden.
Gartenhaus im Kleingarten errichten – BKleiG beachten
Du planst, dein Gartenhaus in einem Kleingarten aufzustellen? Dann solltest du das Bundeskleingartengesetz (BKleiG) beachten. Das Gesetz schreibt vor, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Für größere Bauten ist eine Baugenehmigung notwendig. Um diese zu bekommen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem, dass dein Gartenhaus die nötigen Abstände zu Nachbargärten einhält und der Garten auch für andere Gartenbesitzer zugänglich ist. Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du die Baugenehmigung beantragen.
Gärtnern ohne Reue: Verbotene Pflanzen erkennen
Wenn Du Dich als Hobbygärtner betätigst, solltest Du bedenken, dass bestimmte Pflanzen nicht ohne Genehmigung angebaut werden dürfen. Dazu zählen unter anderem Schlafmohn, Azteken-Salbei und Hanf, der THC enthält. Diese Pflanzen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz und sind somit verboten. Trotzdem kannst Du natürlich einen abwechslungsreichen Garten anlegen und viele verschiedene Kräuter, Obst und Gemüse anpflanzen. Informiere Dich am besten vorher über die jeweiligen Pflanzen und deren Anbaubedingungen. So kannst Du den Garten Deiner Träume realisieren und eine Vielzahl an exotischen Pflanzen anbauen.
Bauvorschriften für Spielhäuser: Was muss beachtet werden?
Bei Spielhäusern kann es sich nicht immer nur um ein Gebäude handeln, vielmehr dienen „zweckenstprechende Einrichtungen“ dazu, als Spielhäuser zu fungieren. Damit sind aber die Pflichten, die der Bauherr üblicherweise erfüllen muss, nicht außer Kraft gesetzt. Denn auch bei solchen Einrichtungen gelten die Vorgaben der Bauordnung. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung von Sicherheits- und Brandschutzregelungen, aber auch die Verwendung bestimmter Baumaterialien. Außerdem müssen die Spielhäuser den Vorschriften der Betreiber entsprechen, damit eine sichere Nutzung gewährleistet werden kann.
Spielplatz bauen nach DIN-Vorschriften: Beauftrage einen Sachverständigen!
Du willst einen Spielplatz bauen, der den DIN-Vorschriften entspricht? Dann solltest du auf jeden Fall einen Sachverständigen beauftragen, der sich mit der DIN EN 1176/ 1177 auskennt. Idealerweise sollte es sich dabei um einen „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ handeln, der nach DIN 79161 geprüft wurde. Auf diese Weise kannst du sichergehen, dass dein Spielplatz alle Anforderungen erfüllt und deine kleinen Besucher sicher spielen können.
Kletterturm: So bleibt Dein Kletterturm 10 Jahre lang in Betrieb
Du kennst das sicher: Deine Kinder wachsen so schnell und plötzlich sind sie schon in der Pubertät angekommen. Der Kletterturm, den Du vor einigen Jahren gekauft hast, ist zwar noch da, aber die Kinder haben keine Lust mehr, darauf herumzuturnen. In den meisten Fällen verlieren Kinder den Spaß an einem Spielturm zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr. Dies hängt aber natürlich auch davon ab, welcher Turm es ist und wie er ausgestattet ist. Kommt dann auch noch das zweite Kind hinzu, können Klettertürme gerne mal 10 Jahre und länger in Betrieb sein. Wenn Du Deinen Kletterturm gut pflegst, wird er wahrscheinlich auch diese lange Zeit in einem ordentlichen Zustand überstehen.
Schlussworte
Der Höhe des Spielturms im Garten hängt davon ab, wo du wohnst und welche Vorschriften für dein Gebiet gelten. Am besten du fragst einfach bei deiner Stadtverwaltung nach, was in deinem Fall erlaubt ist. Dann weißt du auf jeden Fall, dass du alles richtig machst.
Du solltest einen Spielturm im Garten so hoch bauen, dass er den Sicherheitsanforderungen entspricht und du sichergehen kannst, dass deine Kinder und ihre Freunde sicher spielen können.