Du hast einen Garten und hast dich gefragt, wie groß deine Bäume maximal sein dürfen? Oder deine Nachbarn haben einen Baum, der wirklich groß geworden ist und du fragst dich, ob er nicht zu groß ist? Hier erfährst du, wie hoch Bäume im Garten in NRW sein dürfen.
In NRW dürfen Bäume in Gärten bis zu einer Höhe von 15 Metern gepflanzt werden. Allerdings kann es sein, dass es bei dir in der Nähe bestimmte Höhenbeschränkungen gibt, die du beachten musst. Du solltest daher immer vorher bei deiner Gemeinde nachfragen, um sicherzustellen, dass du alles richtig machst.
Bäume auf Nachbargrundstück: Anspruch geltend machen & Verjährungsfristen
Hast du schon mal das Problem gehabt, dass die Bäume auf dem Nachbargrundstück einfach zu hoch waren? Dann kannst du als erstes Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume geltend machen. Aber Achtung: Dieser Anspruch verjährt! Wie lange das geschieht, ist in den Ländergesetzen geregelt. Daher solltest du dir unbedingt vorher über die Verjährungsfristen in deinem Bundesland informieren. Wenn du rechtlich auf Nummer sicher gehen willst, kannst du dir auch einen Anwalt zur Seite holen.
Höhe von Bäumen im Garten: Was du beachten musst
Es gibt keine allgemeine Obergrenze für die Höhe von Bäumen, die im privaten Garten angepflanzt werden. Allerdings kann es je nach Gemeinde, Stadt oder Region unterschiedliche Vorschriften geben, die beachtet werden müssen. Solltest du also vorhaben, einen Baum in deinem Garten zu pflanzen, der höher werden könnte, als es dir oder deinen Nachbarn lieb ist, solltest du dich vorher beim zuständigen Ordnungsamt erkundigen. Sie können dir dann genauer sagen, welche Regeln für deinen Standort gelten und ob eine Bauvoranfrage erforderlich ist. Auch bei der Auswahl des Baumes solltest du vorsichtig sein, da manche Pflanzen sehr schnell wachsen. Einige Arten können sogar bis zu 20 Meter hoch werden. Es lohnt sich also, sich vorher gut zu informieren, damit du später nicht unangenehme Überraschungen erlebst.
Achte beim Anpflanzen von Zier- und Beerenobst auf Abstand
Du musst beim Anpflanzen von Zier- und Beerenobststräuchern auf einen bestimmten Abstand achten. Dieser darf nicht das Dreifache der Höhe des jeweiligen Strauchs überschreiten, wenn es sich um ein Nachbargrundstück handelt. Solltest Du also bemerken, dass die Triebe in einem geringeren als der Hälfte des vorgeschriebenen Abstandes aus der Erde treten, musst Du sie leider entfernen. Auch wenn es manchmal schade ist, ist es wichtig diese Regel zu beachten, damit es zu keinen Streitigkeiten kommt.
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Mehr InformationenMindestabstand von 50cm zu Bäumen & Sträuchern halten
Wenn es in deinem Bundesland nicht genaue rechtliche Vorschriften gibt, dann beachte am besten folgende Faustregel: Halte einen Mindestabstand von 50 Zentimetern zu Bäumen und Sträuchern, die bis zu einer Höhe von etwa zwei Meter reichen. Wenn die Pflanze höher ist, solltest du mindestens einen Meter Abstand wahren. Obwohl es in deinem Bundesland vielleicht keine konkreten Regeln gibt, ist es trotzdem ratsam, diese Faustregel zu beachten. So kannst du sichergehen, dass dein Garten oder dein Grundstück nicht durch Pflanzen beschädigt wird.
Nachbarn: Pflanzenüberwuchs durch § 50 oder § 52 begrenzen
Bist Du ein Nachbar und stört Dich, dass Bäume, Sträucher oder Hecken, die Deinen Garten über die in § 50 oder § 52 zulässigen Höhen hinauswachsen, Deine Sicht einschränken? Dann solltest Du wissen, dass Du den Eigentümer dazu verpflichten kannst, die Pflanzen auf die zulässige Höhe zurückzuschneiden. Will er sie allerdings nicht beseitigen, muss er sie zumindest zurückschneiden. Es bietet sich an, dass Du Dich vorab mit Deinem Nachbarn in Verbindung setzt und eine einvernehmliche Lösung suchst. Sollte das nicht möglich sein, kannst Du einen Antrag bei dem zuständigen Amt stellen.
Kann ich von meinem Nachbarn in Hamburg verlangen, seinen Baum zu fällen?
Du fragst dich, ob du von deinem Nachbarn in Hamburg verlangen kannst, dass er seinen Baum, der dein Grundstück verschattet, fällen muss? Leider kannst du nicht das Fällen des gesamten Baumes verlangen. Das wäre auch sehr schade, denn Bäume sind ein wichtiger Teil unserer Umwelt. Aber wenn einzelne Äste, die über deine Grundstücksgrenze hinausragen, die Nutzung deines Grundstücks beeinträchtigen, dann muss dein Nachbar den Überhang abschneiden. Dazu solltest du aber immer zuerst mit ihm sprechen und eine einvernehmliche Lösung finden. Wenn ihr beide zu einem Kompromiss gekommen seid, kannst du auch ein Schreiben an deinen Nachbarn aufsetzen, in dem ihr euch über die Details des Abmachbaren einig seid.
Entdecke Wälder bis 1500 m Höhe: Rot-Buche, Berg-Ahorn & Co.
Du liebst es, im Wald spazieren zu gehen? Dann solltest Du wissen, dass manche Laubbäume ihre obere Höhengrenze bereits bei etwa 1000 Metern über dem Meeresspiegel haben. Dazu zählen beispielsweise der Spitz-Ahorn, die Stiel-Eiche und die Sommer-Linde. Doch es gibt auch andere Arten, die du höher finden kannst. Die Rot-Buche und der Berg-Ahorn finden sich meist in Mischung mit Fichte und Tanne bis zu einer Höhe von 1500 Metern im Bergmischwald. Also, worauf wartest Du noch? Pack deine Wanderstiefel ein und erkunde die Wälder!
Gehölze auf 1,80 Meter halten, wenn Abstand>2,5m
5 Meter oder mehr
Du musst deine Gehölze auf einer Höhe von 1,80 Metern halten, sofern der Abstand zu Nummer 2 mehr als 2,5 Meter beträgt. Versuche, den Abstand immer möglichst groß zu halten. Auf diese Weise kannst du deine Gehölze sicher in eine annehmbare Höhe wachsen lassen, ohne dass du Ärger bekommst. Dennoch rate ich dir, beim Pflanzen auf eine maximale Größe von 1,80 Metern zu achten. So sparst du dir selbst viel Ärger.
Baumpflanzung: Abstand zur Grundstücksgrenze beachten
Du musst beim Pflanzen von Bäumen und Ziersträuchern auf den Abstand zur Grundstücksgrenze achten. Die gesetzliche Vorgabe dafür sind 4,00 m für Bäume und 1,00 m für Ziersträucher. Verstößt man dagegen, muss man die Pflanzen entfernen, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Ausnahme. Damit die Pflanzen nicht in Konflikt mit dem Nachbarn geraten, solltest du auf den Abstand achten und bei Unklarheiten besser auf Nummer sicher gehen.
Abstand Deines Baumes zu Nachbargrundstück: Bundesland bestimmt Regeln
Du fragst Dich, welchen Abstand Dein Baum zum Nachbarsgrundstück haben muss? Dann ist es am einfachsten, die Nachbarrechtsgesetze Deines Bundeslandes zu konsultieren. Du kannst sie aber auch bei Deiner Gemeinde anfragen. Normalerweise sollte ein Baum mit einer Wuchshöhe von unter zwei Metern einen Abstand von mindestens 50 Zentimetern zum Nachbargrundstück einhalten. In manchen Fällen kann es aber auch sein, dass ein größerer Abstand einzuhalten ist. Es ist also sinnvoll, sich bei Deiner Gemeinde über die Bestimmungen in Deinem Bundesland zu informieren.
Messen der Baumhöhe: So funktioniert die Stockmethode
Du möchtest die Höhe eines Baumes messen? Dann ist die sogenannte Stockmethode eine einfache Möglichkeit, die Baumhöhe zu ermitteln. Dazu benötigst Du einen Stock oder einen Ast, den Du mit dem ausgestreckten Arm senkrecht nach oben hältst. Dann fixierst Du über das Stockende den Baum und bewegst Dich so weit vom Baum weg, bis sich obere und untere Stockende mit Wipfel und Stammfuß des Baumes decken. Dein Abstand vom Baum entspricht dann der Baumhöhe. Wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst Du die Messung ein zweites Mal wiederholen, um einen möglichst genauen Wert zu erhalten.
Einfriedung errichten: Baugenehmigung bei Überschreiten von 2 Metern einholen
Achte darauf, dass die Einfriedung, die du errichten möchtest, nicht höher als zwei Meter ist. Sollte sie höher sein, dann musst du gemäß der Landesbauordnung NRW eine Baugenehmigung einholen. Wir empfehlen dir, dich vorher bei deinem Bauamt zu erkundigen, um sicherzugehen, dass du die richtigen Voraussetzungen erfüllst. Auch über die Kosten für eine Baugenehmigung kannst du dort Auskunft erhalten.
Heckenhöhe: Abstand zu Nachbarn einhalten
Du musst bei einer Heckenhöhe von bis zu 1,5 m einen Abstand von 0,5 m zum Nachbargrundstück einhalten. Soll deine Hecke höher wachsen, solltest du den Abstand entsprechend anpassen. Wenn die Hecke drei Meter hoch wird, musst du einen Abstand von einem Meter einhalten. Soll die Hecke bis zu fünf Meter hoch wachsen, musst du 1,25 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. So stellst du sicher, dass die Nachbarschaft nicht gestört wird.
Recht Schützen als Nachbar: Urteile Trier und NRW
Du musst als Nachbar schon einiges aushalten. Von Kinderlachen und Babyschreien bis zu Gerüchen von landwirtschaftlichen Betrieben – du musst vieles dulden. Doch wenn die Grenzen überschritten werden, kannst du dich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (5 K 1542) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (8 A 1760/13) berufen. Hier ist festgelegt, dass du als Nachbar nicht alles hinnehmen musst. Solltest du also einmal den Eindruck haben, dass die Geräusche oder Gerüche aus dem Nachbarnhaus unerträglich werden, kannst du in deinem Recht bestärkt werden.
Verantwortung für Bäume auf Grundstück: Kontrollen und Entfernung
Du bist Eigentümer eines Grundstücks und hast Bäume auf deinem Gelände? Dann bist du für deren Wuchs verantwortlich. Stelle sicher, dass sich Äste und Zweige nicht über deine Grundstücksgrenze hinaus ausbreiten und dein Nachbar nicht beeinträchtigen. Regelmäßige Kontrollen sind wichtig, um möglichen Konflikten vorzubeugen. Wenn Äste und Zweige schon über die Grenze hinauswachsen, kannst du sie entfernen. Dafür musst du den Besitzer des Grundstücks, an dem sie wachsen, vorher um Erlaubnis fragen. Falls dein Nachbar selbst nicht aktiv wird, kannst du auch bei der zuständigen Behörde, wie z.B. dem Ordnungsamt, eine Anzeige erstatten.
Laubbeseitigung auf Grundstück? Kontaktiere Gemeinde!
Du musst das Laub auf deinem Grundstück selbst beseitigen. Falls du jedoch merkst, dass es über das Normalmaß hinausgeht, ist es möglich, dass die Gemeinde dafür zuständig ist. In einem solchen Fall kannst du die Gemeinde kontaktieren und sie bitten, den Garten von dem Laub zu befreien. Dafür kannst du entweder einen Antrag auf Laubentsorgung stellen oder die Gemeinde direkt kontaktieren und sie bitten, die Beseitigung des Laubs zu übernehmen. Dabei ist es wichtig, dass du in der Kommunikation mit der Gemeinde deutlich machst, dass das Laub von Bäumen stammt, die der Gemeinde gehören. So kann die Gemeinde geeignete Maßnahmen ergreifen, um dir zu helfen.
Pflege deine Bäume für Bestandschutz und Schutz vor Einmischung
Von dem Moment an, an dem du den Baum pflanzt, ist er ein junger Baum. Ab dem 5. Jahr nimmt er dann seinen erwachsenen Status an und erhält somit Bestandschutz. Dies gilt für alle Laub- und Nadelbäume, einschließlich der Tannen, die an deiner Grundstücksgrenze stehen. Es lohnt sich also, die Bäume zu pflegen, da sie nicht nur schön aussehen, sondern auch ein wertvolles Gut sind, das dir vor unerwünschter Einmischung schützt.
Grenznahen Baum entfernen: Nachbarrechtliche Vorschriften beachten
Du willst einen Baum, der zu nah an deiner Grundstücksgrenze steht, entfernen lassen? Dann solltest du wissen, dass es nach den nachbarrechtlichen Vorschriften der Bundesländer in der Regel nur dann erlaubt ist, einen Baum zu beseitigen, wenn er zu nahe an der Grundstücksgrenze steht. Allerdings musst du beachten, dass der Anspruch auf Beseitigung des Baumes in der Regel nach fünf Jahren verjährt. Wenn du also ein neueres Pflanzungsdatum hast, dann kannst du dein Anliegen möglicherweise vor Gericht geltend machen. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, sich vorher an einen Fachmann für Nachbarrecht zu wenden, der dir bei der Einschätzung des Falls weiterhelfen kann.
Verkehrssicherungspflicht für Bäume: Schäden vermeiden
Falls ein Baum aus deinem Garten auf das Haus deines Nachbarn stürzt, übernimmt zunächst die Gebäudeversicherung des Nachbarn den entstandenen Schaden. Doch als Baumeigentümer musst du anschließend beweisen, dass du deine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hast. Dazu gehört, dass du regelmäßig deine Bäume überprüfst und diese, falls nötig, fachgerecht pflegen lässt. Auch beim Pflanzen von Bäumen musst du darauf achten, dass sie nicht zu nahe an Gebäuden stehen. Nur so kannst du eintretende Schäden vermeiden.
Fazit
In NRW dürfen Bäume in deinem Garten bis zu einer Maximallänge von 15 Metern wachsen. Auch wenn manche Bäume mehr als 15 Meter hoch werden können, ist es nicht erlaubt, sie höher zu schneiden. Wenn das nötig ist, musst du eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragen.
In NRW ist es so, dass Bäume in einem Garten nicht höher als 5 Meter werden dürfen. Somit ist es wichtig, dass du die Größe deiner Bäume im Auge behältst, wenn du einen Garten in NRW hast, damit du nicht mit Ärger rechnen musst. Alles klar?