Hallo zusammen!
Hast du dir schon mal die Frage gestellt, wie lange man samstags im Garten arbeiten darf? Oft ist es schwierig zu wissen, ob man sich an bestimmte Regeln halten muss und welche das genau sind. Wir werden dir in diesem Artikel die wichtigsten Regeln erklären und dir sagen, wie lange du samstags arbeiten darfst.
Das kommt darauf an, wo du wohnst und welche Regeln dort gelten. In den meisten Gemeinden ist es so, dass man am Samstag zwischen 8 und 13 Uhr im Garten arbeiten darf. Aber es kann auch Ausnahmen geben, also schau am besten in deinen Gemeindepapieren nach, um sicherzugehen.
Rasenmähen: § 7 der Geräte- & Maschinenlärmschutzverordnung beachten
Du solltest beim Rasenmähen unbedingt § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung beachten. Ob du an Werktagen mähen darfst, hängt von der Uhrzeit ab. In der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr ist das Rasenmähen in Wohngebieten erlaubt. An Sonn- und Feiertagen solltest du aber ganz auf das Mähen verzichten. Das gilt auch in Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten. Wenn du das nicht beachtest, kann es schnell teuer werden. Vermeide Ärger und halte dich immer an die geltenden Regelungen.
Gartenarbeiten am Samstag: Lärmschutz beachten!
Du möchtest am Samstag in deinem Garten arbeiten? Dann kannst du das in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr machen. Allerdings gilt an Samstagen auch Lärmschutz, sodass du dir die Arbeiten nicht zu lautstark vornehmen solltest. Eine Pause ist zwischen 13 und 15 Uhr vorgesehen. Bei manchen Gartenarbeiten kann es sinnvoll sein, das Gehörschutz zu tragen, damit du deine Ohren schonst. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, informiere dich vorher bei deiner Gemeinde, welche Regelungen es in deinem Gebiet zum Lärmschutz gibt.
Mähen des Rasens: Einhalten der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Du solltest nicht vergessen: Werktags kannst Du Deinen Rasen zwischen 7 und 20 Uhr mähen. An Sonn- und Feiertagen ist das leider nicht erlaubt. Halt dich einfach an die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung und so kommst du deinen Nachbarn auf keinen Fall zu nahe. Wenn es heiß ist, empfiehlt es sich, früh morgens oder am späten Abend zu mähen, wenn die Temperaturen nicht mehr so hoch sind. Auch wenn du einen leisen Mäher benutzt, solltest du immer daran denken, dass du die Ruhezeiten einzuhalten hast.
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Mehr InformationenNachtruhezeiten in den Sommermonaten: 22 Uhr bis 6 Uhr oder 23 Uhr bis 7 Uhr
Du willst in den Sommermonaten länger draußen sitzen? Dann solltest du unbedingt die Nachtruhezeiten kennen. In vielen Bundesländern gilt grundsätzlich eine Ruhezeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, damit auch jeder seine nötige Erholung bekommt. In Bayern ist die Nachtruhezeit aufgrund der Bayerischen Biergartenverordnung etwas anders. Hier gilt eine Regelung zwischen 23 Uhr und 7 Uhr. Damit du in den Sommermonaten länger draußen sitzen kannst, solltest du dir diese Zeiten unbedingt merken.
Schütze deine Rechte: Beachte Ruhezeiten bei Nachbar-Baustelle
Wenn du einen neuen Nachbarn hast, der eine private Baustelle auf seinem Grundstück plant, ist es wichtig, die Ruhezeiten zu beachten. Damit wird sichergestellt, dass du in deinem Zuhause deine Ruhe hast. Normalerweise sind die Ruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr. Alles, was davor und danach passiert, ist also erlaubt. Wenn bei deinem Nachbarn aber zu den üblichen Arbeitszeiten akustische Störungen auftreten, solltest du ihn bitten, die Lärmbelastung zu minimieren. Sei nicht zögerlich, deine Rechte zu schützen!
Ruhezeiten am Sonntag: Lautstärke beachten & Rücksicht nehmen
Am Samstag hast Du die Freiheit, so laut zu sein, wie Du magst. Aber am Sonntag ist es wichtig, dass Du auf die Zimmerlautstärke achtest. Es gelten dann auch tagsüber Ruhezeiten, sodass Du nicht zu viel Lärm machen solltest. Allerdings darfst Du am Sonntag Staubsaugen und ähnliche leise Tätigkeiten durchführen. Es ist aber wichtig, dass Du auf andere Rücksicht nimmst und nicht zu viele Geräusche verursachst.
Ruhiges Zuhause: Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr einhalten
Du solltest darauf achten, dass zwischen 22 und 6 Uhr Ruhe herrscht. Dazu gehören laute Musik, Feierlichkeiten, Hundegebell, Bohren, Maschinenbetrieb und andere Lärmquellen. Auch am Samstag muss um 22 Uhr Ruhe herrschen, da er wie ein gewöhnlicher Werktag behandelt wird. Beachte daher, dass du ab 22 Uhr mehr Rücksicht auf andere nehmen musst und deine Nachbarn nicht unnötig stören solltest. So kannst du ein angenehmes und ruhiges Zuhause genießen.
Musizieren erlaubt: Tipps zur Geräuschreduzierung mit Ohrstöpseln & Hörschutz
Weißt du eigentlich, dass du an Werktagen zwei bis drei Stunden und an Sonn- und Feiertagen eine bis zwei Stunden musizieren darfst? Das ist doch super! Wenn du aber mit deiner Musik auch mal andere stören könntest, dann haben wir einen Tipp für dich. Manchmal helfen nur gute Ohrstöpsel oder ein anständiger Hörschutz, um mehr Ruhe zu haben. Die sind übrigens in jedem gut sortierten Fachgeschäft erhältlich, also schau doch einfach mal vorbei!
Gegen Lärm durch Nachbarn vorgehen: Unterlassung, Vermieter & Anwalt
Du hast Probleme mit Lärm durch Deinen Nachbarn? Du kannst sowohl gegen den Ruhestörer selbst als auch gegen Deinen Vermieter vorgehen. Gegen den Ruhestörer hast Du einen Anspruch auf Unterlassung nach § 862 BGB. Du kannst Dich aber auch an Deinen Vermieter wenden, wenn der Lärm eine unzumutbare Nutzungsbeeinträchtigung für Dich darstellt. Dies würde einen Sachmangel der Mietsache begründen. Sprich am besten mit Deinem Vermieter und kläre, ob er Dir bei Deinem Problem helfen kann. Wenn er das nicht tut, kannst Du Dich an einen Anwalt wenden, der Dir weiterhilft.
Grenzen als Nachbar: Was du aushalten musst
Du musst als Nachbar manchmal eine Menge aushalten. Geräusche von Kindern und Säuglingen sind oft eine echte Belastungsprobe – besonders, wenn sie draußen oder drinnen zu hören sind. Auch Gerüche von Landwirtschaftsbetrieben können unangenehm sein. Aber die Anforderungen an unzulässige Störungen sind relativ hoch. Einige Gerichte haben dazu schon Entscheidungen getroffen, zum Beispiel das Verwaltungsgericht Trier (5 K 1542) und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (8 A 1760/13). Trotzdem ist es vollkommen verständlich, dass du als Nachbar manchmal an deine Grenzen stößt und du dir wünschen würdest, dass du nicht immer alles ertragen musst.
Lärm- und Nachtruhezeiten: Wann du lauten Geräte benutzen darfst
Du solltest an Werktagen zwischen 20:00 und 7:00 Uhr auf besonders lauten Geräten wie z.B. Bohrhammer, Laubsauger und Kettensägen verzichten. Dies ist auch zu den normalen Hauptarbeitszeiten von 7:00 bis 9:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und 17:00 bis 20:00 Uhr nicht erlaubt. Diese Zeiten sind als Nachtruhe definiert und sollten daher von allen Bewohnern respektiert werden. In Ausnahmefällen ist es erlaubt, aber es ist ratsam, die Nachbarn vorher zu informieren.
Technische Helfer Mo-Sa von 7-20 Uhr nutzen, Danach Regelwerk beachten
Du darfst technische Helfer montags bis samstags in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr nutzen. Allerdings gilt für laute Geräte und Maschinen ein strengeres Regelwerk, das es dir nicht erlaubt, diese nach 20:00 Uhr zu benutzen. Deshalb ist es wichtig, dass du dich an die vorgegebenen Zeiten hältst, um Ärger zu vermeiden. Wenn du unsicher bist, ob dein Gerät als durchdringend laut bewertet wird, kannst du gerne bei deinem Vermieter nachfragen. So kannst du sichergehen, dass du dich an die Richtlinien hältst.
Lärmprotokoll erstellen: So löst Du ein Problem mit Unkooperativem Nachbarn
Wenn der Nachbar unkooperativ ist und sich weigert, die Lärmbelästigung zu reduzieren, ist es ratsam, ein Lärmprotokoll zu erstellen. Dieses Dokument enthält eine detaillierte Beschreibung des Lärms, der Zeit und des Ortes der Störung. So hast du später eine schriftliche Aufzeichnung, die du bei einem Richter vorlegen kannst. Zu diesem Zweck kannst du auch ein Tonbandgerät oder ein Handy verwenden, um das Geräusch aufzuzeichnen. Als letzten Ausweg sollte man aber erst die Polizei rufen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Eine anhaltende Ruhestörung ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Daher solltest du zuerst versuchen, das Problem unter Nachbarn zu lösen.
Lärmender Nachbar? Hier gibt es Lösungen!
Du hast Probleme mit einem lärmenden Nachbarn? Dann hast Du jetzt die Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen. Je nach Art der Lärmbelästigung kannst Du Deinem rücksichtslosen Nachbarn abmahnen oder über den Vermieter ordentlich oder sogar fristlos kündigen. Doch es gibt auch noch andere Möglichkeiten. Wenn Du das Gefühl hast, dass die Situation aussichtslos ist, kannst Du auch direkt das Ordnungsamt oder die Polizei einschalten. Die können dann versuchen, die Lärmbelästigung einzudämmen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Du Dich an eine professionelle Schiedsperson wendest, die Dir bei der Lösung des Konflikts hilft. Wenn nichts anderes hilft, solltest Du Dir vielleicht überlegen, ob Du nicht doch noch einmal den Vermieter einschalten möchtest.
Egal welche Lösung Du wählst, sei Dir bewusst, dass Du Dir keine Sorgen machen musst, da Du alle Rechte hast, die Du benötigst, um eine sichere und ruhige Umgebung zu schaffen. Sei also mutig und handle!
Leise Geräusche während Ruhezeiten beachten
Du solltest während der Ruhezeiten immer auf leise Geräusche achten. Sie dürfen zum Beispiel nicht laut Musik hören oder handwerkliche Tätigkeiten wie Hämmern und Bohren. Alles, was nicht lauter als Zimmerlautstärke ist und außerhalb der Wohnung nicht zu hören ist, ist in Ordnung. Wenn du einen Fernseher oder ein Radio benutzt, dann stelle bitte sicher, dass die Lautstärke nicht zu hoch eingestellt wird, damit die anderen im Haus nicht gestört werden.
Mittagsruhe beachten: Abmahnung durch Vermieter vermeiden
Du weißt sicher, dass in Deinem Mietvertrag steht, dass werktags, also auch samstags, von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr eine Mittagsruhe eingehalten werden soll. In dieser Zeit solltest Du vermeidbare, lautstarken Tätigkeiten unterlassen. Dazu zählen beispielsweise das Hämmern, Sägen oder Laubblasen. Wenn Du Dich nicht daran hältst, kann es zu einer Abmahnung durch den Vermieter kommen. Also solltest Du Dir unbedingt die Mittagsruhe zu Herzen nehmen, damit es keinen Ärger gibt.
Geräteverwendung: 9-13 Uhr & 15-17 Uhr (Ausnahme: Nr. 1980/2000)
Du darfst diese Geräte werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr verwenden. Eine Ausnahme bildet hier jedoch die Mittagszeit. Eine weitere Ausnahme besteht bei Geräten mit dem Umweltzeichen Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments: Diese dürfen wie gewohnt immer verwendet werden. Achte bitte darauf, dass du die Geräte nicht in der Mittagszeit einsetzt, um den Natur- und Umweltschutz zu unterstützen.
Kein Lärm in Ruhezeiten: Geräteverbot zwischen 7 und 20 Uhr
Du darfst Geräte wie Rasenmäher, Heckenscheren oder Laubbläser montags bis freitags nicht morgens zwischen 7 und 9 Uhr, nicht in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und auch nicht in den frühen Abendstunden von 17 Uhr bis 20 Uhr benutzen. Wenn Du den Lärm möglichst gering halten möchtest, solltest Du deshalb auf eine Nutzung in diesen Zeiten verzichten. In den anderen Tageszeiten kannst Du die Geräte jedoch problemlos benutzen.
Lärmbelästigung: Wie du vorgehen kannst
Du hast ein Problem mit Lärmbelästigung und fragst dich, was du tun kannst? Eine Möglichkeit ist, die Polizei zu rufen. Die Beamten kommen dann vor Ort und schauen sich die Situation an. Wenn es sich nicht um eine akute Lärmbelästigung handelt, könntest du auch eine Anzeige beim Ordnungsamt stellen. Dort wird dann geprüft, ob die Lärmbelästigung gegen die städtischen Bestimmungen verstößt und ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Es kann auch hilfreich sein, sich mit den Nachbarn in Verbindung zu setzen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn du dir unsicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du dich auch immer an das Ordnungsamt wenden und nach Rat fragen.
Gönn dir eine Nachtruhe – So bleibst du fit und ausgeruht!
Du solltest dir unter der Woche und am Samstag immer eine Nachtruhe gönnen, damit du fit und ausgeruht bleibst. In den meisten Fällen ist eine solche Ruhe zwischen 22 und 7 Uhr vorgeschrieben, wobei es auch Ausnahmen gibt. Deswegen solltest du auch auf deine Zimmerlautstärke achten, damit du niemanden störst. Wenn du dich an diese Regeln hältst, wird dir eine erholsame Nachtruhe garantiert.
Schlussworte
Das hängt davon ab, was du im Garten vorhast. Wenn du nur ein paar kleinere Arbeiten erledigst, die nicht zu laut sind, dann ist es vielleicht okay, bis in den späteren Nachmittag hinein zu arbeiten. Aber wenn du etwas machst, das lauter ist oder viel Zeit in Anspruch nimmt, dann solltest du nicht nach 16 Uhr anfangen, da die Nachbarn sonst ärgerlich werden könnten.
Du kannst samstags so lange im Garten arbeiten, wie du möchtest, solange du nicht die Ruhezeiten, die in deinem Bundesland gelten, verletzt. Es ist wichtig, dass du die Regeln beachtest, damit du nicht mit dem Gesetz in Konflikt gerätst.