Wer bezahlt Sturmschaden im Garten? So findest du heraus, wer die Kosten trägt

Wer
Sturmschäden im Garten bezahlen

Hallo zusammen!
Ihr habt euch sicherlich schonmal gefragt, wer für den Sturmschaden im Garten aufkommen muss. Ihr werdet überrascht sein, aber das kann man ganz einfach beantworten. In diesem Artikel erkläre ich euch, wer für den Sturmschaden im Garten aufkommen muss und was ihr in solchen Fällen tun könnt.

In der Regel musst du den Sturmschaden in deinem Garten selbst bezahlen. Es sei denn, du hast eine Versicherung abgeschlossen, die Schäden durch Wind und Wetter abdeckt. Dann musst du deine Versicherung kontaktieren und die Schäden melden. Sie wird dann prüfen, ob sie den Schaden übernimmt.

Schütze Dich vor Sturmschäden mit Wohngebäudeversicherung

Auch wenn Dir Sturmschäden im Garten zusetzen, kannst Du Dich auf Deine Wohngebäudeversicherung verlassen. Hat ein Baum Dein Hausdach beschädigt oder sind Ziegel abgedeckt? Dann übernimmt Deine Versicherung die Kosten. Aber auch wenn herumfliegende Gegenstände oder ein umgestürzter Baum aus dem Nachbargarten Dein Dach beschädigt haben, ist Deine Wohngebäudeversicherung zur Stelle. Es ist daher wichtig, dass Du Dir eine entsprechende Versicherung zulegst, um Dich vor solchen Schäden zu schützen. Schon eine einfache Versicherung kann Dir helfen, vor den Kosten geschützt zu sein.

Gartenversicherung: Welche Versicherung passt am besten?

Eine Versicherung für den Garten ist enorm wichtig, um Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser abzusichern. Damit Du Deine Gartenmöbel, Deine Laube & Co. immer vor Schäden schützen kannst, ist es wichtig zu wissen, welche Versicherung am besten zu Dir passt. Dabei hängt es davon ab, wo sich Dein Garten befindet. Es gibt verschiedene Versicherungsangebote, die sich nicht nur nach der Lage Deines Gartens richten, sondern auch nach der Art der Nutzung. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dir im Vorfeld gut überlegst, was für eine Art von Versicherung am besten für Dich geeignet ist. Wenn Du Dir unsicher bist, kannst Du gerne einen Fachmann um Rat fragen. So kannst Du sichergehen, dass Du die richtige Entscheidung triffst und Deine Gartenmöbel, Deine Laube & Co. bestens geschützt sind.

Gartenversicherung: Schütze Dein Grundstück vor Schäden

Du hast einen Garten auf Deinem Grundstück und wünschst Dir mehr Sicherheit? Mit der Wohngebäude- und der Hausratversicherung kannst Du Deinen Garten und die darin befindlichen Gegenstände vor Schäden schützen. Diese Versicherungen bieten Dir Schutz vor Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Zudem sind Gartenmöbel, Grills und Pools ebenfalls abgesichert. Solltest Du darüber hinaus noch weitere Gegenstände im Garten haben, kann es sich lohnen, sich über eine zusätzliche Versicherung zu informieren.

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Sturmschäden abgesichert mit Wohngebäudeversicherung

Hast Du schon einmal einen Schaden durch einen Baum, der auf Deinem Grundstück stand, erlitten? Falls ja, weißt Du sicher, dass die Reparaturkosten teuer sein können. Doch keine Sorge, denn wenn Deine Wohngebäudeversicherung eine zusätzliche Absicherung für Sturmschäden beinhaltet, übernimmt sie in der Regel die Kosten für die Schäden, die durch einen Sturm verursacht wurden. Allerdings ist es wichtig, dass die Gefahr Sturm extra in der Wohngebäudeversicherung abgesichert ist. In einigen Fällen ist diese nicht automatisch enthalten, sondern muss separat abgeschlossen werden. Sollte Dir also einmal ein Baum auf Dein Grundstück fallen, kannst Du Dich auf Deine Wohngebäudeversicherung verlassen, solange sie die Gefahr Sturm abgesichert hat.

Garteneigentümer: Wer bezahlt Sturmschaden?

Wohngebäudeversicherung: Schäden durch Bäume abgedeckt?

Du hast einen Baum auf Deinem Grundstück, der Dir vielleicht Sorgen bereitet? Dann ist es wichtig zu wissen, dass Deine Wohngebäudeversicherung für Schäden aufkommt, die Dein Baum an Deinem Haus verursacht. Aber auch, wenn ein fremder Baum auf Dein Grundstück/Gebäude stürzt, ist Deine Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn für den Schaden verantwortlich. Hier solltest Du Dich im Zweifel aber immer an Deinen Versicherungsanbieter wenden, um herauszufinden, welcher Anspruch besteht. Denn nicht immer übernimmt Deine Wohngebäudeversicherung auch Schäden durch fremde Bäume.

Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden durch Unwetter

Wenn ein Sturm dein Eigentum beschädigt, musst du dir keine Sorgen machen. Denn in den meisten Fällen übernimmt deine Haftpflichtversicherung den Schaden. So zum Beispiel, wenn dein Sonnenschirm vom Balkon geweht wird und einen vorbeigehenden Passanten verletzt. In solchen Fällen übernimmt deine private Haftpflichtversicherung den Schaden. Dafür ist sie da. Sie ist dein Rückhalt, wenn unvorhersehbare Dinge passieren. Es lohnt sich also, immer eine solche Versicherung abzuschließen, um sich vor unerwarteten Ereignissen zu schützen. So bist du immer auf der sicheren Seite.

Fremdes Grundstück: Aufpassen und Schäden vermeiden

Du musst aufpassen, wenn Du auf einem fremden Grundstück etwas bauen oder herrichten möchtest. Egal ob Du gesetzliche oder technische Richtwerte einhältst, das Hervorrufen von Schäden ist immer eine erhebliche Beeinträchtigung des Eigentums. Aus diesem Grund kann der ausführende Bauunternehmer in der Regel auf Schadenerstattung gemäß § 823 Abs 1 BGB verklagt werden. Wenn Du also etwas auf dem Grundstück eines anderen machen möchtest, musst Du sicherstellen, dass Du alles so vorsichtig wie möglich machst. Am besten beauftragst Du einen Fachmann, der Dich berät und Dir bei der Umsetzung hilft, damit es nicht zu Schäden kommt.

Eigentümer muss Kosten für Beseitigung überhängender Äste tragen

Das Oberlandesgericht Mainz hat entschieden, dass der Eigentümer eines Grundstückes die Kosten für die Beseitigung überhängender Äste tragen muss, die in den öffentlichen Straßenraum hineinragen. In dem konkreten Fall hatte der Eigentümer des Grundstückes Klage gegen die Stadt eingereicht, da er die Kosten für die Beseitigung der Äste nicht übernehmen wollte. Doch das Gericht entschied, dass der Eigentümer laut Straßen- und Wegegesetz dazu verpflichtet ist.

Du musst als Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich die Kosten für die Beseitigung der Äste tragen, die in den öffentlichen Straßenraum hineinragen. Dies hat das Oberlandesgericht Mainz in einem Fall kürzlich bestätigt. Der Eigentümer hatte Klage gegen die Stadt eingereicht, da er die Kosten für die Beseitigung der Äste nicht übernehmen wollte. Doch das Gericht entschied, dass er, gemäß Straßen- und Wegegesetz, dazu verpflichtet ist. Wenn du also ein Grundstück besitzt, solltest du regelmäßig die Äste kontrollieren und gegebenfalls Beseitigungsarbeiten durchführen. Auf diese Weise kannst du verhindern, dass du in teure Rechtsstreitigkeiten verwickelt wirst.

Sturmschäden: Welche Versicherung übernimmt die Kosten?

Sturmschäden können an vielen Dingen Schaden anrichten. Obwohl die Ursachen für die Schäden verschieden sind, sind die Versicherungen, die für die Kosten aufkommen, meistens dieselben. Wenn Du einen Schaden an Deinem Haus durch einen Sturm erleidest, ist die Wohngebäudeversicherung dafür verantwortlich. Wenn Deine Einrichtung oder Dein Hab und Gut durch einen Sturm beschädigt wurde, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Sollte Dein Auto durch einen Sturm Schaden nehmen, ist die Kfz-Versicherung – entweder die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung – dafür zuständig. Wenn Du eine Versicherung hast, solltest Du Dich bei einem Sturm direkt an Deine Versicherung wenden. So kannst Du sicher sein, dass sie die Kosten für den Schaden übernehmen.

Gartenmöbel und Terrassenpavillon versichern – So geht’s!

Du hast einen Garten und möchtest deine Gartenmöbel und deinen Terrassenpavillon gegen Schäden durch Sturm versichern? Dann solltest du wissen, dass die Gartenmöbel, die sich direkt auf deiner Terrasse befinden, durch eine Versicherung geschützt sind. Sogar der Terrassenpavillon ist, wenn er sich unmittelbar am Haus befindet, versichert. Allerdings unterliegt ein Trampolin, das auf der Wiese im Garten steht, nicht dem Versicherungsschutz. Solltest du weitere Fragen zur Versicherung deines Gartens haben, dann kannst du dich jederzeit an deine Versicherung wenden.

Sturmschaden im Garten: Wie muss man vorgehen und wer muss bezahlen?

Schütze Dich vor Schadensersatzforderungen: Private/Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Hast Du schon einmal einen Baumsturm erlebt? Wenn ja, weißt Du bestimmt, welche Schäden ein umstürzender Baum anrichten kann. Aber was, wenn der Baum schon vor dem Sturm eine Gefahr darstellte? In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Du eine Schadensersatzforderung erhältst. Deine Private oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt in solchen Fällen die Regulierung der Schadensersatzansprüche. Dazu gehört auch, dass sie die Kosten für die Beseitigung des Schadens übernimmt. Es ist daher wichtig, dass Du Dich vor solchen Risiken schützt, indem Du eine Haftpflichtversicherung abschließt. So bist Du im Fall eines Falles auf der sicheren Seite.

Verkehrssicherungspflicht: Kontrolliere Deinen Baum auf Nachbargrundstück

Du hast einen Baum auf Deinem Nachbargrundstück stehen? Dann solltest Du als verantwortungsvoller Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht beachten. Sollte der Baum auf das Haus des Nachbarn fallen, kommt zunächst die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn auf. Allerdings muss der Baumeigentümer nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist – ansonsten kann die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. Daher solltest Du regelmäßig Deinen Baum auf Verkehrssicherheit kontrollieren – und so vermeiden, dass Du für den Schaden aufkommen musst.

Stadt Diese übernimmt Kosten für umgestürzte Bäume

In der Stadt Diese ist es so, dass jeder Baum, der nicht auf einem privaten Grundstück steht, der Stadt gehört. Dementsprechend trägt sie auch die Verantwortung für die Beseitigung umgestürzter Bäume, selbst wenn ein Baum von einem Privatgrundstück auf den öffentlichen Raum fällt. Der Baum, der auf ein privates Grundstück fällt, ist natürlich Sache des Eigentümers. Allerdings kann die Stadt in einigen Fällen behilflich sein, indem sie die Kosten für die Beseitigung oder den Ersatz des Baumes übernimmt.

Rollläden schützen Haus vor Wetter- und Einbruchschäden

Rollläden sind eine sinnvolle Anschaffung, um das eigene Haus vor Wetter- und Einbruchschäden zu schützen. Sie sind fest verbaut und daher zum Gebäudezubehör zu zählen. Mit der passenden Gebäudeversicherung sind die Rollläden gegen Sturm- und Hagelschäden abgedeckt. Allerdings ist es wichtig, dass die Police die entsprechenden Leistungen beinhaltet. Zudem lassen sich die Rollläden auch als Sichtschutz und Schallschutz einsetzen. Sie sorgen für ein Plus an Wohn- und Lebensqualität. Daher lohnt es sich, bei der Anschaffung auf eine gute Qualität zu achten. Mit einem Rollladen kannst Du Dein Haus und Dich vor Wetter- und Einbruchschäden schützen.

Schütze Gartenmöbel & Garteninventar mit PREMIUM

Du hast Gartenmöbel und möchtest dein Hab und Gut vor Schäden schützen? Dann kann PREMIUM dir hierbei helfen! Unser Versicherungsschutz für Gartenmöbel und Garteninventar bis zu einem Wert von 5000 EUR schützt dich vor Sturm- und Hagelschäden, die im Freien stehenden Möbel betreffen. So kannst du sicher sein, dass dein Garteninventar auch bei heftigen Wettereinbrüchen zuverlässig geschützt ist.

Wohngebäudeversicherung: Wann verweigert sie ihre Leistung?

Du hast eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, aber weißt nicht, wann sie ihre Leistung verweigern kann? Dann erfahre mehr darüber! Es kann zum Beispiel sein, dass die Versicherung ihre Leistung verweigert, wenn es sich um nicht mitversicherte Güter oder ein nicht versichertes Schadensereignis handelt. Ebenso kann es vorkommen, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt, wenn Du unterversichert bist oder grob fahrlässig gehandelt hast. Daher lohnt es sich, die Bedingungen Deiner Wohngebäudeversicherung genau durchzulesen. So weißt Du immer, was im Schadensfall mitversichert ist und was nicht.

Gartenzaun-Schaden durch Sturm: Wie Deine Versicherung hilft

Du hast während eines Sturms einen Schaden am Gartenzaun erlitten? Keine Sorge, meistens sind solche Schäden durch Deine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgesichert. Denn der Gartenzaun gehört zu Deinem Hausrat bzw. Gebäude. Fällt also ein Baum um oder verursacht der Sturm einen Schaden am Zaun, greift in der Regel Deine Versicherung und übernimmt die Kosten. In der Regel musst Du lediglich eine Schadensmeldung bei Deinem Versicherer einreichen. Dazu gehört eine Beschreibung der Schäden sowie Fotos. Meistens kannst Du den Schaden auch selber reparieren und den Kostenvoranschlag an Deinen Versicherer senden. Wenn Du möchtest, kann Dir Dein Versicherer auch einen Handwerker beauftragen.

Gebäude- und Hausratversicherung: Schutz vor Schäden

Grundsätzlich gilt: Schäden, die am Haus entstehen (z.B. am Dach, an den Fenstern oder im Keller) sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Wenn jedoch Schäden an dem Hausrat entstehen, der sich im Haus befindet und herausgetragen werden kann, dann ist eine Hausratversicherung die richtige Wahl. Diese versichert alle Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie z.B. Möbel, Elektronik, Kleidung und persönliche Gegenstände. Wenn du also sicher sein möchtest, dass du im Falle eines Schadens geschützt bist, dann solltest du beide Versicherungen in Betracht ziehen.

Gartenversicherung – Schütze dein Zuhause mit Haus und Hab

Du kannst deinen Garten mit deiner Eigenheimversicherung schützen! Neben Haus und Hab, kannst du auch deine Bäume, Hecken und Sträucher mitversichern. Dabei geht es nicht nur um die Kosten, die entstehen, wenn die Pflanzen ersetzt werden müssen, sondern auch um die Kosten, die für ihre Entsorgung anfallen, falls das notwendig sein sollte, z.B. bei Unwetter oder Schneedruck. So kannst du deinem Garten den bestmöglichen Schutz bieten.

Achte auf den Abstand von Bäumen zur Grundstücksgrenze

Du solltest immer darauf achten, wie weit dein Baum von der Grundstücksgrenze entfernt steht. Je nach Bundesland ist nämlich ein Mindestabstand zum Nachbargarten vorgeschrieben. So beträgt die Mindestdistanz in manchen Ländern zwischen einem und vier Metern. Wenn du weniger Abstand einhältst, haben deine Nachbarn das Recht, den dort wachsenden Baum zu schneiden. Es lohnt sich also, einen Blick auf die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu werfen, bevor du einen Baum in deinem Garten pflanzt. So kannst du Ärger mit deinen Nachbarn vermeiden.

Zusammenfassung

Wenn dein Garten durch den Sturm beschädigt wurde, muss der Schaden normalerweise von dir bezahlt werden, es sei denn, es liegt ein Versicherungsfall vor. Wenn du eine Gartenversicherung hast, kannst du möglicherweise einen Teil des Schadens über die Versicherung bezahlen. Wenn nicht, musst du die Kosten selbst tragen. Wenn du Fragen hast, schau doch mal bei deiner Versicherung nach oder sprich mit einem Fachmann.

Die Schlussfolgerung lautet: Wenn du einen Sturmschaden im Garten hast, ist es wichtig, dass du dich informierst, wem du die Kosten für die Reparatur in Rechnung stellen kannst, damit du nicht auf den Kosten sitzenbleibst.

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